Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0350-01
GRDrs 1075/2017
Stuttgart,
10/30/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Budget der Bezirksbeiräte

Beantwortung / Stellungnahme

Historie/Aktueller Stand

· Mitte der Neunzigerjahre wurde die Förderung der Stadtteilkultur im Rahmen der Haushaltskonsolidierung neu strukturiert. Die Stadtbezirke, in denen es damals noch vom Kulturamt veranstaltete kulturelle Reihen gab, erhielten ab 1995 durch eine Entscheidung des Gemeinderats die für sie zuletzt als Zuschussbedarf aufgewendeten jährlichen Beträge von rund 112.000 DM (57.264 Euro) in ihre Budgets übertragen. Die Förderhöhe pro Stadtbezirk wurde vom Kulturamt auf der Basis einer Bedarfsabfrage festgelegt. Damit konnten vor Ort kulturelle Aktivitäten als Ersatz für die entfallenen Veranstaltungen finanziert werden. Diese Mittel sind ausschließlich für die festgelegten Kulturreihen zu verwenden. · Beim Kulturamt sind einige teilweise schon länger bestehende Förderfälle verblieben. Diese Vereine, die Kulturveranstaltungen im betreffenden Stadtbezirk konzipieren und organisieren, werden institutionell gefördert. · In einem weiteren Schritt hat der Gemeinderat am 22. Oktober 1998 beschlossen, den Bezirksbeiräten zusätzliche Budgetmittel von umgerechnet insgesamt 650.000 DM (332.300 Euro) im Rahmen des Verwendungszwecks „Förderung bürgerschaftlicher Initiativen aller Art mit Stadtteil- und Stadtbezirksbezug“ zur freien Verfügung bereitzustellen. Damit sollte den Bezirksbeiräten eine punktuelle Förderung von einzelnen Veranstaltungen und Aktivitäten ermöglicht werden. Auch die Förderung „nachhaltiger Entwicklung durch Bürgerengagement“ (früher „Lokale Agenda“) erfolgt seit 2006 aus diesen Mitteln. · Dieses Gesamtbudget verringerte sich ab dem Jahr 2003 durch eine Haushaltskonsolidierung auf rund 305.000 Euro. Der Versuch im Jahr 2009 das Budget außerplanmäßig um 150.000 Euro aufzustocken, wurde wegen der damals notwendigen Haushaltskonsolidierung nicht realisiert. Das Budget verblieb bei 305.000 Euro. · Die aus dem Vorjahr nicht verbrauchten Mittel des Verfügungsbudgets werden bislang vollständig auf das laufende Jahr übertragen. · In Anlage 1 sind die Budgetmittel zum 01.01.2017 dargestellt. In Anlage 2 sind die Budgetmittel zum 19.10.2017 dargestellt. · Die Tatsache, dass jedes Jahr Haushaltsreste auf dieser Finanzposition vorhanden sind, ergibt sich u.a. auch aus der zeitlichen Diskrepanz zwischen der Beantragung der Mittel durch die Vereine/Organisationen und der Abrechnung bzw. Auszahlung des Zuschusses. Oft werden die Zuschüsse erst zum Jahresende bzw. Anfang des Folgejahres ausbezahlt und sind dann auch erst in der Buchhaltung als ausgegeben sichtbar. Deshalb lässt sich aus den Haushaltsresten nicht schließen, dass noch ein entsprechendes Budget vorhanden ist. Vielmehr sind die Mittel teilweise durch Beschlüsse der Bezirksbeiräte bereits fest an Vereine/Organisationen vergeben worden und lediglich noch nicht ausbezahlt worden, da die Abrechnung durch den Verein noch nicht erfolgt ist. · Außerdem nutzen einige Stadtbezirke auch die Möglichkeit der Übertragung der Haushaltsreste, um Teile des Budgets für besondere Veranstaltungen oder Jubiläen (z. B. Stadtbezirks-/Stadtteiljubiläum) im Stadtbezirk anzusparen. · Nicht alle Stadtbezirke verfügen über sogenannte Förderrichtlinien. Sofern vorhanden, werden diese durch den jeweiligen Bezirksbeirat beschlossen. Fazit · Die Verteilung der Budgetmittel („Verfügungsbudget Bezirksbeiräte“ und Budget für „eigene kulturelle Veranstaltungen“) wurde seit 1995 bzw. seit 1998 nicht mehr angepasst. Heute finden nicht mehr in allen 11 Stadtbezirken, die ein Budget für „eigene kulturelle Veranstaltungen“ erhalten, tatsächlich Kulturreihen im ursprünglichen Sinne statt. · Eine sachgerechte Weiterentwicklung der Förderung der Stadtteilkultur einschließlich der Pflege des lokalen Brauchtums und der Förderung bürgerschaftlicher Initiativen aller Art mit Stadtteil- und Stadtbezirksbezug ist für die Stadtgesellschaft wichtig. · Eine Erhöhung des Budgets könnte zur weiteren Förderung der Stadtteilkultur einschließlich der Pflege des lokalen Brauchtums und der Förderung bürgerschaftlicher Initiativen aller Art mit Stadtteil- und Stadtbezirksbezug in den Stadtbezirken beitragen. Es ist zu definieren, welches Budget erhöht wird. · Um die gewachsenen Strukturen nicht zu gefährden, wird die bisherige historisch gewachsene Handhabung bei der Mittelverteilung – unabhängig von der Gesamtbudgetsumme – beibehalten. Die Förderung besteht dabei also weiterhin aus der Regelförderung für das Verfügungsbudget (Sockelbetrag + Pro-Kopf-Anteil) sowie den spezifischen Finanzmitteln für kulturelle Veranstaltungen (Kulturmittel). · Die Budgetmittel „Verfügungsbudget Bezirksbeiräte“ und Budget für „eigene kulturelle Veranstaltungen“ werden in ein Gesamtbudget „Verfügungsbudget“ zusammengefasst und nach einem Pro-Kopf-Anteil auf die Stadtbezirke verteilt. Die Bezirksbeiräte entscheiden über das Gesamtbudget. Hierfür sind einheitliche Richtlinien für alle Stadtbezirke festzulegen. Die Höhe des Gesamtbudgets ist ggf. neu festzulegen. Die Bezirke, in denen tatsächlich noch Kulturreihen stattfinden, dürfen dadurch nicht schlechter gestellt werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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366/2017 CDU; 488/2017 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 530/2017 SPD; 722/2017 Freie Wähler; 767/2017 AfD; 848/2017 FDP; 866/2017 Die STAdTISTEN, SÖS-LINKE-PluS




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




<Anlagen>


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Anlage 1_Budgetmittel Bezirke 2017.002.pdf
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Anlage 2_Budgetmittel Bezirke_Stand Oktober 2017.pdf