Nach der Ordnung für Bürgerversammlungen vom 23. Oktober 1997 finden in möglichst regelmäßigen Zeitabständen etwa alle vier bis fünf Jahre Einwohnerversammlungen in den einzelnen Stadtbezirken statt. Sie werden vom Verwaltungsausschuss anberaumt (§ 3 der Ordnung für Bürgerversammlungen der Stadt Stuttgart).
Für das Jahr 2024 sind die Einwohnerversammlungen für die im Beschlussantrag aufgeführten Stadtbezirke vorgesehen. Die Termine sind mit den betroffenen Bezirksvorsteherinnen/ dem Bezirksvorsteher abgestimmt. Aufgrund der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 plant die Verwaltung lediglich drei Einwohnerversammlungen im Jahr 2024. Finanzielle Auswirkungen - Beteiligte Stellen - Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister Anlagen - <Anlagen> zum Seitenanfang