Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 616/2017
Stuttgart,
06/21/2017


Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen
Sachstand




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
12.07.2017

Bericht:


Mit GRDrs 902/2012, GRDrs 71/2014 sowie zuletzt mit GRDrs 391/2015 wurden in den vergangenen Jahren Zwischenberichte zum Stand der Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen vorgelegt.

Von den mit GRDrs 358/2011 mit Abschluss der ersten Projektphase der Schulentwicklungsplanung beschlossenen 48 Prüfaufträgen konnte ein Großteil zwischenzeitlich weiterentwickelt, bearbeitet und teilweise in eine Umsetzung überführt werden. In allen Projektphasen wird dabei entsprechend der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan 2009-2020 (GRDrs 358/2011) auf eine enge und kontinuierliche Beteiligung der Schulgemeinden sowie der weiteren Partner vor Ort Wert gelegt.

Wie bereits in den früheren Berichten zum Sachstand dargestellt sind in Folge der vielfältigen Umbrüche in der Bildungslandschaft eine Vielzahl weiterer Aufträge, Projekte und Handlungsfelder zu den ursprünglich 48 Handlungsempfehlungen als zusätzliche Aufgaben hinzugekommen:

· Mit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat sich der seit vielen Jahren zu beobachtende Trend zu höherwertigeren Bildungsabschlüssen nochmals verstärkt, was deutliche Verschiebungen zwischen den weiterführenden Schularten zur Folge hat. Entsprechende Handlungsfelder im Rahmen der Schulentwicklungsplanung umfassen dabei insbesondere den Kapazitätsausbau an den öffentlichen Gymnasien sowie den Rückbau und entsprechende Nachnutzung von mehr als 20 Haupt- und Werkrealschulen (GRDrs 902/2012, GRDrs 321/2013, GRDrs 71/2014).

· In Folge der positiven Einwohnerentwicklung in Stuttgart ist aktuell auch im schulischen Bereich wieder ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, der in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird. So wurden zum September 2016 über 400 Kinder mehr in die öffentlichen Grundschulen eingeschult als noch 2011. Auch der aktuelle Geburtsjahrgang (0 bis 1Jährige) liegt mit 6.243 Kindern über 1.000 Kinder über dem Geburtsjahrgang von 2011 mit 5.151 Kindern. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung gilt es daher in den nächsten Jahren verstärkt schulorganisatorische, räumliche und bauliche Lösungen zur Unterbringung dieser zusätzlichen Schülerinnen und Schüler zu erarbeiten.

· Seit der Einführung der neuen Schulart Gemeinschaftsschule wurde bislang an acht Stuttgarter Schulstandorten eine Gemeinschaftsschule eingerichtet, weitere Standorte sind vom Gemeinderat beschlossen bzw. im Gespräch. Der damit einhergehende räumliche Erweiterungs- und Umstrukturierungsbedarf sowie die Veränderung der Schülerströme erfordern für diese Standorte eine grundlegende konzeptionelle und bauliche Neuausrichtung.

· Mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum forcierten Ausbau von Ganztagesgrundschulen ergibt sich auch in den nächsten Jahren die Notwendigkeit einer räumlichen Weiterentwicklung und oftmals Planung baulicher Erweiterungen an insgesamt bis zu 69 Grundschulstandorten. Dabei wird grundsätzlich die Erarbeitung einer standortgerechten und schulspezifischen Raumkonzeption in Abstimmung mit den Schulgemeinden angestrebt.

· In Verbindung mit dem 2. Schulsanierungsprogramm wurden mittels städtebaulicher Machbarkeitsstudien und Sanierungsgutachten für zahlreiche Schulgebäude und Schulstandorte Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit umfänglicher Sanierungsmaßnahmen sowie der grundsätzlichen Perspektive des Schulstandorts im Rahmen der Schulentwicklungsplanung herbeigeführt. Zahlreiche Sanierungsvorhaben werden in Folge zwischenzeitlich in Neubauvorhaben weiterentwickelt.

· Die seit Beginn des Schulversuchs stetig zunehmende Nachfrage nach inklusiver Beschulung (GRDrs 332/2015) macht eine umfassende Neubetrachtung des städtischen Sonderschulwesens nötig. Zudem müssen die Auswirkungen auf den zusätzlichen Raumbedarf bei der Planung der Regelschulen mitberücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wurde im Herbst 2016 ein Prozess „Masterplan Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ angestoßen, der sich mit der Weiterentwicklung dieser Schulstandorte im Kontext der Schulgesetzänderung zur inklusiven Beschulung befasst. Ähnlich wie bereits beim Schulentwicklungsplan für die allgemeinen Schulen wird sich hier ein mehrjähriger Umsetzungszeitraum anschließen, der auch etwaige Auswirkungen auf die allgemeinen Schulen betrachten muss.

· In Folge der zahlreichen baulichen Neu- und Erweiterungsvorhaben, bedingt durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Gebäuden bzw. schulischen Erweiterungsbedarfen ergibt sich derzeit die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines langfristigen Investitionsprogramms, für das ein Umsetzungszeitraum von mindestens 10-15 Jahren angenommen werden muss. Da bereits heute absehbar ist, dass hierbei viele Investitionsvorhaben aus finanziellen, personalkapazitativen bzw. auf Grund mangelnder Kapazitäten seitens des Baumarktes nur verzögert umgesetzt werden können, wird in den nächsten Jahren zudem verstärkt der Bedarf an schulorganisatorischen und räumlichen Interimslösungen (Auslagerungen, Außenstellen, Schulbezirksänderungen etc.) für die hiervon betroffenen Schulstandorte notwendig werden.

· Nach der dramatischen Zunahme geflüchteter Menschen in den vergangenen wurde im schulischen Bereich die Zahl der Vorbereitungsklassen, in denen ausländische Kinder und Jugendliche die für den Besuch einer Regelklasse notwendigen Deutschkenntnisse erwerben können, deutlich ausgebaut. Mit der zunehmenden Integration dieser Kinder und Jugendlichen in die Regelklassen steigen die räumlichen Anforderungen an in vielen Fällen ohnehin räumlich begrenzten Standorten.

· Grundsätzlich strebt die Schulverwaltung vor dem Hintergrund sich wandelnder pädagogischer Anforderungen sowie weiterentwickelter Lehr- und Lernmethoden bei allen in bauliche Maßnahmen mündenden Aufgaben die Entwicklung zukunftsweisender Raumkonzepte („pädagogische Architektur“) und entsprechend vielseitige und multifunktionale räumliche Strukturen für nachhaltige Schulbauten an.

· Weitere aktuelle Schulgesetzänderungen wie beispielsweise die Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschulen, Fortführung des Schulversuchs von G9-Gymnasien, die Stärkung der Realschule, die Vorlagepflicht der Grundschulempfehlung bei der Anmeldung auf weiterführende Schulen oder die angekündigten Änderungen bei den Ganztagsgrundschulen (zum Schuljahr 2018/2019) bzw. Aufnahme der Ganztagsschule für die weiterführenden Schulen (zum Schuljahr 2019/2020 werden ebenfalls Auswirkungen auf die Schullandschaft und die Verteilung der Schüler haben. Dies zeigt, dass sich der in Gang gekommene Veränderungsprozess noch über 10 bis 15 Jahre hinziehen wird.

Diese vielfältigen und oftmals parallel verlaufenden Entwicklungen haben zur Folge, dass sich ein Großteil der rund 140 allgemein bildenden Schulstandorte in Stuttgart in einem konzeptionellen und/oder baulichen Entwicklungsprozess befindet. Die Komplexität dieser Prozesse ergibt sich dabei sowohl aus der Vielfalt und oftmals Parallelität der Aufgabenfelder als auch aus der Breite der Bearbeitung gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

In Fortführung der vergangenen Sachstandsberichte ist dieser Vorlage eine kompakte Übersicht über den derzeitigen Bearbeitungsstand der mit GRDrs 358/2011 beschlossenen Prüfaufträge beigefügt. Darüber hinaus werden zur ergänzenden Darstellung der genannten zusätzlichen Aufgabenfelder die wesentlichen Entwicklungen und Meilensteine des letzten Jahres in den Bereichen Betreuung und Ganztag, Schulentwicklung sowie Bau dargestellt.

Personal
Der Stellenbedarf für die Schulentwicklungsplanung allgemein bildende Schulen wurde mehrfach in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Schulentwicklungsplanung und den bildungspoltischen Vorgaben des Landes vom Gemeinderat bestätigt. Der größte Personalbedarf wurde dabei im Zusammenhang mit den Prüfaufträgen aus dem Projekt Schulentwicklungsplanung allgemein bildende Schulen (GRDrs 358/2011 sowie 589/2011) festgestellt.

Von den in den vergangenen Jahren mit KW-Vermerk bewilligten Stellen werden in den Sachgebieten Schulentwicklungsplanung 6, Schuleinrichtung 1,5 und Neu- und Erweiterungsbauten 4, somit insgesamt 11,5 Stellen, für die Prüfung, Weiterentwicklung und Umsetzung der 48 vom Gemeinderat beschlossenen Handlungsempfehlungen eingesetzt. Dies geschieht auf Grund der hohen Bedeutung des Themas sowie des Umfangs der anstehenden Veränderungen unter enger Einbindung der Schulgemeinden und lokalen Akteure. Wie bereits mit Beschluss des Schulentwicklungsplans aufgezeigt stellt die dringend notwendige organisatorische, bauliche und auch inhaltliche Weiterentwicklung der Stuttgarter Schullandschaft einen langfristigen Prozess dar, der entsprechend langfristig und nachhaltig personelle Ressourcen im Schulverwaltungsamt bindet.

Seit der Beschlussfassung des Schulentwicklungsplans 2011 haben sich darüber hinaus wie dargestellt zahlreiche neue und zusätzliche bildungspolitische Handlungsfelder und Veränderungen ergeben, die nochmals weit reichende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulstandorte mit sich bringen. Angesichts dieser Vielfalt an Themen und Maßnahmen können diese Prozesse in vielen Fällen nur sukzessive bearbeitet werden. Darüber hinaus zeigt sich, dass die Neuordnung der Stuttgarter Schullandschaft selbst bei einer sukzessiven Bearbeitung der Handlungsfelder auf Grund des hohen gesamtstädtischen Investitionsbedarfs sowie der langen Zeitläufe insbesondere bei baulichen Maßnahmen von der Projektkonzeption über die Planung und Durchführung bis zur Fertigstellung ein langfristiger Prozess sein wird.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben zudem gezeigt, dass gerade in diesen Arbeitsbereichen Befristungen von Stellen zu häufigen Personalwechseln führen, da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell nach einer längerfristigen Perspektive suchen und der Arbeitsmarkt entsprechend gut ist. Die auf Grund der Komplexität der Themen- und Aufgabenstellungen in der Regel sehr langwierigen Einarbeitungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dadurch bereits etliche Male ins Leere gelaufen, so dass es durch Ausschreibung, Neubesetzung und erneute Einarbeitung von Mitarbeitern zu etlichen Projektverzögerungen gekommen ist. In dieser personellen Konstellation kann eine kontinuierliche Arbeit an den komplexen Themenstellungen der Schulentwicklungsplanung nicht gewährleistet werden.

Für die meisten der befristeten Stellen läuft der KW-Vermerk zum Ende des Doppelhaushaltes 2018/2019 aus. Steigt bei den jeweiligen Beschäftigten sowohl die Zahl als auch die Gesamtdauer der befristeten Arbeitsverträge an, so besteht ein zunehmendes arbeitsvertragliches Risiko („Kettenbefristung“). Zudem ist wie dargestellt absehbar, dass sich der Veränderungsprozess in der Schulentwicklungsplanung und dessen Berücksichtigung beim laufenden Investitionsprogramm noch sehr viel länger hinziehen wird. Die Verwaltung hat die Thematik im Rahmen des Stellenplanverfahrens aufgegriffen.


Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen.






Isabell Fezer
Bürgermeisterin





Sachstand Schulentwicklungsplanung in den einzelnen Planbereichen

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GRDrs 616_2017 Anlage_neu.pdf