Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
361
1
VerhandlungDrucksache:
736/2017
GZ:
OB
Sitzungstermin: 27.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Württembergische Staatstheater Stuttgart
Mehrbedarf 2017

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 01.09.2017, GRDrs 736/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den überplanmäßigen Aufwendungen zur Mitfinanzierung von tariflichen Personalmehraufwendungen bzw. zum Ausgleich von zu niedrig veranschlagten Haushaltsansätzen für die Württembergischen Staatstheater in Höhe von 1.560.800 Euro, im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 410281, Kulturförderung, KGr. 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, wird zugestimmt.

2. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch die im Teilergebnishaushalt 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, veranschlagte Deckungsreserve.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Nachdem StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) für seine Fraktionsgemeinschaft den Wunsch äußert, in Zukunft überplanmäßige Aufwendungen beim Württembergischen Staatstheater Stuttgart durch eine Erhöhung der Eintrittspreise aufzufangen, betont EBM Föll, die Stadt erstelle ihren Haushalt auf der Grundlage der im Staatshaushalt des Landes veranschlagten Etatansätze. Im Staatshaushaltsplan seien Tarifsteigerungen von 1,5 % unterstellt worden. Die Stadt sei bei den städtischen Etatansätzen bezüglich Tarifsteigerungen von 2,0 % ausgegangen. Im Übrigen gehöre das Staatstheater zu den Häusern in der Bundesrepublik, die die höchsten Einspielergebnisse aus Kartenverkäufen aufwiesen. Also nicht nur was die kulturellen Leistungen angehe nehme das Staatstheater eine Spitzenposition ein. Auftragsgemäß werde vom Staatstheater versucht, die Eigenfinanzierungsquote zu halten beziehungsweise, wo immer möglich, auszubauen. Weiter wird vom Ersten Bürgermeister auf den Verwaltungsrat verwiesen.

Gegenüber StRin von Stein (FW) informiert der Vorsitzende, bei dem Betrag von 1,56 Mio. € handle es sich um den 50 %igen städtischen Anteil. Entsprechend des Staatstheatervertrages müsse selbstverständlich auch das Land denselben Betrag zur Verfügung stellen. Die Deckungslücke beziehe sich auf die Jahre 2015, 2016 und 2017.


Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung wie beantragt.

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