Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
418
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VerhandlungDrucksache:
441/2023
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 19.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-
Vorplanung zur Umgestaltung der Osterbronnstraße

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 11.07.2023, öffentlich, Nr. 316
Ergebnis: Einbringung mit Maßgabe
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 18.07.2023, öffentlich, Nr. 332
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 27.06.2023, GRDrs 441/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Planung zur Umgestaltung der Osterbronnstraße zwischen Schönbuchstraße und Galileistraße in der Variante Mischverkehr mit reduziertem Querschnitt gemäß Anlage 2 des Amts für Stadtplanung und Wohnen mit geschätzten Kosten in Höhe von rund 8.380.000 EUR brutto für den östlichen Teil, vom Kreisverkehr Dürrlewangstraße bis Galileistraße (innerhalb des Sanierungsgebiets Vaihingen 3 -Dürrlewang-) und Kosten in Höhe von rund 6.630.000 EUR brutto für den westlichen Teil von Schönbuchstraße bis Dürrlewangstraße wird zugestimmt.

2. Der europaweiten Ausschreibung der Planung für die Umgestaltung der Osterbronnstraße entsprechend der Vergabeordnung wird zugestimmt. Der Planungsbereich gliedert sich in einen östlichen Teil, im Sanierungsgebiet Vaihingen 3 - Dürrlewang - gelegen und einen westlichen Teil, außerhalb des Sanierungsgebiets.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das Angebot zu erteilen und die Leistungsphasen 1 bis 3 für den östlichen und westlichen Teil abzurufen.

4. Die Kosten der Planung für den im Sanierungsgebiet liegenden, östlichen Umgestaltungsbereich von maximal 900.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt THH610, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Projekt 7.613037, Sanierung Vaihingen 3 -Dürrlewang-, KoGr.: 7873 gedeckt. Die vom Tiefbauamt im Jahr 2025 zu finanzierenden Planungskosten i. H. v. 360.000 EUR (Leistungsphasen 1 bis 3 des westlichen Teils) werden im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich 6605410 - Gemeindestraße, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 als Vorbelastung berücksichtigt.

5. Das Amt für öffentliche Ordnung prüft, ob auf Basis dieser Gemeinderatsdruck-sache in der Osterbronnstraße zwischen Schönbuchstraße und Galileistraße jeweils für beide Fahrtrichtungen im Rahmen einer sogenannten „geordneten städtebaulichen Entwicklung“ gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) die aktuell zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h reduziert werden kann. Das erforderliche gemeinderätliche Einvernehmen hierzu wird vorsorglich erteilt.


EBM Dr. Mayer weist darauf hin, dass über die Fassung der Einbringung mit der neugefassten Beschlussantragsziffer 4 abgestimmt werde. Diese Maßgabe sei in der Vorberatung untergegangen.

EBM Dr. Mayer stellt den Beschlussantrag mit der Maßgabe der Einbringung zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mit Maßgabe ohne Aussprache einmütig zu.

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