Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Referat Kultur/Bildung und Sport

Gz: AK, WFB, KBS
GRDrs 853/2013
Stuttgart,
09/12/2013


Zwischenbericht zum Schulhausbetreuungssystem



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.09.2013

Bericht:

Schulhausbetreuung seit 2002
In den Jahren 2002-2005 wurde das Schulhausbetreuungssystem der Landeshauptstadt Stuttgart reformiert, weil das bestehende System in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig war (Scheinselbstständigkeit, Verstöße gegen das Dienst- und Arbeitsrecht und das Arbeitszeitrecht). Mit dem neuen System wurde eine „Verbundlösung“ eingeführt, d.h. Schulen sind einer Betreuungstour zugeordnet, diese (56) Touren werden für die Abend-, Wochenend- und Ferienbetreuung in (28) Verbünden zusammengefasst. Vereinzelt war es nicht möglich, Schulen einer Tour zuzuordnen, diese werden als sog. „Inselschulen“ geführt. Mit diesem System verbunden ist auch eine EU-konforme Arbeitszeitregelung mit Hilfe von Schichtbetrieb/Dienstplänen. Das Thema der Betreiberhaftung / Arbeitssicherheit war bei diesem Projekt kein Schwerpunkt.

Schulhausbetreuung heute
Bekanntermaßen war die Schullandschaft in den letzten 10 Jahren großen Veränderungen unterworfen: Mit Einführung der Ganztagesschule verringert sich die Schließzeit der Schulen auf 23 Tage im Jahr. Die bisherige Praxis, dass Urlaubsansprüche und Überstunden in den Schulferien abgebaut werden, kann so nicht aufrecht erhalten werden. Weiter sollen besonders lärm- und schmutzintensive Sanierungen an diesen Schließtagen stattfinden, d.h. selbst in der kurzen Schließzeit ist eine (wenn auch schmälere) Betreuung der Schulanlage nötig. Vor diesem Hintergrund wird die Arbeitszeit der Schulhausmeister bzw. deren Umfang wieder zum Thema.

Auch die höhere Nutzungsquote der Schulsportanlagen durch Vereine abends, am Wochenende und in den Ferien bindet zusätzliche Arbeitskapazitäten der Schulhausmeister. Weiter hat sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Bereich der Arbeitssicherheit und der Betreiberhaftung zum Nachteil des Arbeitsgebers entwickelt, immer mehr Vorschriften und Regelungen müssen eingehalten werden, auch hier nimmt der Schulhausmeister eine wichtige Rolle ein.


Die Schulhausbetreuung für die Zukunft stärken
Die Referate KBS, AK und WFB sind sich einig darüber, dass unter den v.g. Veränderungen das aktuelle Schulhausbetreuungssystem einer Anpassung bedarf, die über eine reine Stellenaufstockung bei den Schulhausmeistern hinausgeht. Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung soll geklärt werden, in welchem Rahmen die wesentlichen Abläufe und Prozesse des Schulhausbetreuungssystems den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Diese Untersuchung soll zum Herbst 2013 starten und auch die Umsetzung von Pflichten aus der Betreiberhaftung / Arbeitssicherheit zum Gegenstand haben.

Mit dem Projektbericht, der für Herbst 2015 angesetzt ist, soll die Frage beantwortet werden, welche Strukturen und wieviel Personal im Schulhausbetreuungssystem (d.h. im Bereich Schulhausmeister und der Abteilung Immobilienmanagement des Schulverwaltungsamts) nötig werden, um die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können. Unabhängig vom Untersuchungsergebnis schlägt die Verwaltung bereits zum Doppelhaushalt 2014/15 Stellenschaffungen i.H.v. 3 Schulhausmeisterstellen (EG 6) vor, damit der bisherige Servicestandard bis dahin gehalten werden kann.

Zur Sicherstellung der Hallennutzung durch die Sportvereine in den Ferien und am Wochenende kann bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses (d.h. für den Doppelhaushalt 2014/2015) das Überstundenbudget des Schulverwaltungsamts voll ausgeschöpft werden. Bei einer unvermeidbaren Überziehung wird eine (überplanmäßige) Deckung aus verfügbarem Personalkostenbudget, aufgrund nicht besetzter Stellen, vorgesehen.

Im Bereich der Betreiberhaftung / Arbeitssicherheit verursachen immer zahlreichere rechtliche Vorgaben neue und zusätzliche Verpflichtungen an den Betreiber von Gebäuden, so dass hier nicht bis zur Beendigung der Organisationsuntersuchung Ende 2015 gewartet werden kann. Um im Rahmen einer amtsinternen Priorisierung die wichtigsten Aufgaben schnell angehen zu können, schlägt die Verwaltung die Schaffung von 3 Stellen (EG 9) für das Sachgebiet „Gebäudetechnik Schul – und Schulsportanlagen“ (40-3.3) zum Stellenplan 2014/2015 vor.


Finanzielle Auswirkungen


Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Schulhausmeister EG 6
3,0
-
-
Sachbearbeiter Sachgebiet techn. Gebäudemanagement EG 9
3,0
-
-
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
398,1
398,1
398,1
398,1
398,1
398,1
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
398,1
398,1
398,1
398,1
398,1
398,1
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

- GR-Antrag Nr. 354/2013 der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler
- GR-Antrag Nr. 362/2013 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
- GR-Antrag Nr. 371/2013 der Gemeinderatsfraktion CDU


Erledigte Anträge/Anfragen

     





Werner Wölfle Michael Föll Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin



Anlagen:




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