Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
481
11
VerhandlungDrucksache:
839/2019
GZ:
SI
Sitzungstermin: 16.10.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im
Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe beim
Sozialamt zur präventiven Wohnraumsicherung für
Familien (Verlängerung von drei Monaten)

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 23.09.2019, öffentlich, Nr. 134
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 03.09.2019, GRDrs 839/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Sozialamt wird ermächtigt, die derzeit entsprechend GRDrs 254/2017 "Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt zur präventiven Wohnraumsicherung für Familien" bis 31.12.2019 befristeten Arbeitsverträge der Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 100 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe S 12 TVöD im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe für die Nachbetreuung von Familien und Alleinerziehenden im Interesse einer nachhaltigen Wohnraumsicherung um drei Monate bis zum 31.03.2020 zu verlängern.

2. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten in Höhe von höchstens 16.000 EUR erfolgt durch die bis zum formalen Projektende nicht verbrauchten Mittel der Vector Stiftung, Stuttgart.
3. Die Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 4.687,50 EUR für weitere drei Monate werden aus vorhandenen Mitteln des Teilhaushalts 500 - Sozialamt, Kontengruppen 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen und 481 - Aufwendungen für interne Leistungen, getragen.


Die Frage von StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), ob die 1,0-Stellenanteile Teil der im fünften Abschnitt der Vorlagenseite 2 erwähnten 1,5-Stellenanteile sind, wird von Frau Hasenack (SozA) verneint.


Danach stellt EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

zum Seitenanfang