Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
482
1
Verhandlung
Drucksache:
818/2020
GZ:
OB
Sitzungstermin:
04.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Herr Dr. Glinder (RPA)
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Dienstanweisung Anti-Korruption der Landeshauptstadt Stuttgart
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.10.2020, GRDrs 818/2020. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Auf Nachfrage von StR
Perc
(SPD) führt Herr
Dr. Glinder
aus, die Dienstanweisung ersetze eine bisher schon vorhandene Dienstanweisung. Die Verwaltung belehre ihre Beschäftigten jährlich, mindestens aber alle zwei Jahre. Für interessierte Ämter würden auch Sensibilisierungsschulungen angeboten.
Im Hinblick auf Ziffer 2.6.3 b) präzisiert er, die Ansprechperson habe ein direktes Vortragsrecht bei der Amtsleitung.
In Bezug auf Ziffer 2.6.3. d) erläutert er, grundsätzlich bestehe Meldepflicht, wenn eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter den
begründeten
Verdacht hege, dass eine Kollegin/ein Kollege etwas tue, was man nicht tun sollte. Hierfür gebe es mehrere Meldewege, die in der Dienstanweisung an unterschiedlichen Stellen geregelt seien. Prinzipiell sollte man sich an den Vorgesetzten wenden, man könne sich aber auch an den Vertrauensanwalt Dr. Bernhard von Menold Bezler wenden, der Anonymität zusichere. Weiter sei es auch möglich, sich an die Ansprechperson im Amt zu wenden, die die Meldung dann an die zentrale Antikorruptionsstelle im Rechnungsprüfungsamt weiterleite.
Zu Ziffer 3.2.3 merkt er an, Hinweise seien grundsätzlich dann relevant, wenn sie die Ordnungsmäßigkeit beträfen, unabhängig von der Höhe der im Raum stehenden Beträge. Es gehe darum, zu welchem Zeitpunkt Referat WFB benachrichtigt werde. Ohnehin seien vor einer Prüfung die Dimensionen oft noch gar nicht zu überblicken.
Damit stellt EBM
Dr. Mayer
Kenntnisnahme
fest.
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