1. Männer, die sich direkt im Platzverweisverfahren oder kurz danach befinden 2. Selbstmelder 3. Männer, die von STOP-Kooperationspartner gemeldet werden 4. Männer, die über eine Auflage der Staatsanwaltschaft /Gerichtshilfe vermittelt werden Eine Wartliste ist im Ablaufprozess des Verfahrens äußerst kontraproduktiv, da aus fachlicher Sicht die Täter- (und Täterinnen-) Beratung niederschwellig und zeitnah erfolgen sollte. Eine Warteliste führt dazu, dass vor allem die hochmotivierten Selbstmelder wieder abspringen und nicht mehr erreicht werden. Die Täter, die über die Auflage, sich einer Beratung zu unterziehen, über die Staatsanwaltschaft / Gerichtshilfe vermittelt werden, müssen innerhalb von sechs Monaten beraten werden. Auch dies führt zu weiteren Engpässen. Statistisch lässt sich der Kapazitätsengpass auch bei der Anzahl der Beratungen nachweisen. Konzeptionell sind sechs Stunden direkte Beratungseinheiten pro Fall vorgegeben. Im Jahr 2012 wurde pro Fall im Durchschnitt 3,94 Beratungen pro Fall ausgewiesen. Dies erlaubt zwar eine höhere Fallzahl pro Jahr, wirkt sich aber qualitativ negativ auf den einzelnen Beratungsverlauf aus. Analog der Förderung der Fraueninterventionsstelle, erhält die Sozialberatung Stuttgart e.V. seit 2012 jährlich zusätzlich 37.000 € für die Männerinterventionsstelle. Die seit 2005 stagnierende monetäre Förderung wurde damit an den bei der LHS üblichen Fördersatz angeglichen. Die Sozialberatung e. V. erhält somit gegenwärtig einen jährlichen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 109.313 EUR. Mit Schreiben vom 27.03.2013 hat der Verein einen Antrag auf Erhöhung der Personalkapazität in der Männerinterventionsstelle von 1,0 VK auf 1,85 VK gestellt. Analog der Förderung der Fachberatungsstellen in der Wohnungsnotfallhilfe, entspricht die Erhöhung der Fachpersonalkosten um 0,85 Stellen, einem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von rd. 61.000 EUR/Jahr. Aus Sicht von OB-ICG ist die Anpassung der Personalkapazität auf die mittlerweile um mehr als 100 % erhöhte Fallzahl zu 2005 anzupassen. Die Kosten für die Täterinnenberatung (9 Fälle in 2012) werden weiterhin in Eigenleitung der Sozialberatung erbracht. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung zum Doppelhaushalt 2014/2015 müssten zusätzlich rd. 61.000 EUR/Jahr zur Verfügung gestellt werden. Finanzielle Auswirkungen
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Referat SJG am 14. Mai 2013 Referat RSO am 16. Mai 2013 mit folgender Anmerkung: "Im Hinblick auf muttersprachliche Beratung zeichnet sich ein Anstieg des Bedarfs an Angeboten für Täter und Opfer aus Russland und den GUS-Staaten sowie anderen osteuropäischen Staaten ab. Inwieweit dies beim Beratungsangebot berücksichtigt werden muss und kann, lässt sich von hier aus nicht beurteilen." Die Referate AK und WFB haben am 17.5.2013 bzw. 24. Mai 2013 Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Das Referat WFB weist darauf hin, dass laut der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung (GRDrs. 623/2012) kein Schaffungskriterium erfüllt ist. Die erforderliche Arbeitsvermehrung für eine Stellenschaffung um mindestens 20 % über die letzten 2 Jahre ist aus den genannten Fallzahlen nicht zu erkennen. Würde anstelle des Zuschusses eine Stelle bei der Stadtverwaltung geschaffen werden, müsste dies aufgrund der o.g. Kriterien abgeleht werden. Vorliegende Anträge/Anfragen ---- Erledigte Anträge/Anfragen ----- Fritz Kuhn Anlagen: zum Seitenanfang