Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 341/2013
Stuttgart,
06/05/2013


Täterarbeit im Rahmen der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP):
Erhöhung der Personalkapazität bei der Männerinterventionsstelle (MIS) der Sozialberatung Stuttgart e.V.




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Gleichstellungsfragen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.06.2013
01.07.2013
03.07.2013

Bericht:

Seit 2001 arbeiten verschiedene Institutionen und Beratungsstellen gemeinsam unter dem Dach der „Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt“ (STOP) mit dem Ziel, häusliche Gewalt zu verhindern, den Opfern Schutz und Hilfe zu bieten und den Tätern Wege aus der Gewalt aufzuzeigen.

(Zur Entwicklung, Ergebnis und Umsetzung von STOP vgl. GRDrs 706/2000 „Stuttgarter Weg der Gewaltprävention - STOP- Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt“, GRDrs 884/2000 „STOP – Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt“, GRDrs 772/2001 „STOP – Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt – Zwischenbericht“, GRDrs 1330/2001, GRDrs 688/2002 „STOP Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt – Zweiter Zwischenbericht“, GRDrs 1090/2002 „Anschlussstruktur Projekt STOP“, GRDrs 1165/2002 „Ansiedlung der Koordination STOP nach Projektende“, GRDrs 253/2005 „Fortgang von STOP in der Koordinationsstruktur“, GRDrs 509/2007 „Fortgang von STOP“, GRDrs 503/2011 Anpassung der städtischen Förderung für die FIS und MIS“.)

Ein wichtiger Interventionspartner von STOP ist die Männerberatungsstelle (MIS) der Sozialberatung Stuttgart e. V. Um weitere Gewalthandlungen der Täter/-innen zu verhindern und ihnen einen Weg aus der Gewaltspirale aufzuzeigen sowie zum Schutz der Familien ist die MIS ein unerlässlicher Interventionspartner innerhalb des erfolgreichen Verfahrens.

Seit 2005 werden zwei Fachkräfte halbtags (1,0 VK), die muttersprachliche Täterberatung auf türkisch und das Gewalt-Sensibilisierungs-Training von der Stadt Stuttgart bezuschusst. Die Koordination der MIS und die Täterinnenberatung zahlt die Sozialberatung vollständig aus Eigenmitteln.

2005 kümmerte sich die MIS noch um 64 Täter, bis heute hat sich die Zahl auf 132 Fälle mehr als verdoppelt, dies entspricht einer Steigerung von mehr als 100 %. Bei diesen Fallzahlen ist die hohe Anzahl telefonischer Anfragen und Beratungen von Beratungszentren und anderen Einrichtungen, die für ihre Fälle Hilfe benötigen und Angehörige, die Gewalt beobachten und nach Hilfsmöglichkeiten suchen, bisher nicht berücksichtigt. Anders als in anderen Beratungsstellen werden bei der MIS Fälle erst dann gezählt, wenn die Person persönlich in der MIS zur Beratung erscheint. Im Jahr finden zusätzlich ca. 50-60 Telefonberatungen mit einer Dauer von 15 Minuten bis 1,5 Stunden statt, im Schnitt dauert die telefonische Beratung 45 Minuten.

Tab. Sozialberatung Stuttgart, MIS


Durch die hohe Steigerung der Fallzahlen ist die erfolgreiche Arbeit der MIS, mit dem Ziel der tatnahen Beratung der Täter, bei seit 2005 gleichbleibenden personellen Kapazitäten, in dieser Form gefährdet.

Aktuell besteht für die Hilfe suchenden Täter eine Warteliste (gleichbleibend ca. 10 Personen, Wartezeit ca. 8-10 Wochen), die nach folgenden Kriterien abgearbeitet wird:

1. Männer, die sich direkt im Platzverweisverfahren oder kurz danach befinden
2. Selbstmelder
3. Männer, die von STOP-Kooperationspartner gemeldet werden
4. Männer, die über eine Auflage der Staatsanwaltschaft /Gerichtshilfe vermittelt werden

Eine Wartliste ist im Ablaufprozess des Verfahrens äußerst kontraproduktiv, da aus fachlicher Sicht die Täter- (und Täterinnen-) Beratung niederschwellig und zeitnah erfolgen sollte. Eine Warteliste führt dazu, dass vor allem die hochmotivierten Selbstmelder wieder abspringen und nicht mehr erreicht werden. Die Täter, die über die Auflage, sich einer Beratung zu unterziehen, über die Staatsanwaltschaft / Gerichtshilfe vermittelt werden, müssen innerhalb von sechs Monaten beraten werden. Auch dies führt zu weiteren Engpässen.

Statistisch lässt sich der Kapazitätsengpass auch bei der Anzahl der Beratungen nachweisen. Konzeptionell sind sechs Stunden direkte Beratungseinheiten pro Fall vorgegeben. Im Jahr 2012 wurde pro Fall im Durchschnitt 3,94 Beratungen pro Fall ausgewiesen. Dies erlaubt zwar eine höhere Fallzahl pro Jahr, wirkt sich aber qualitativ negativ auf den einzelnen Beratungsverlauf aus.

Analog der Förderung der Fraueninterventionsstelle, erhält die Sozialberatung Stuttgart e.V. seit 2012 jährlich zusätzlich 37.000 € für die Männerinterventionsstelle. Die seit 2005 stagnierende monetäre Förderung wurde damit an den bei der LHS üblichen Fördersatz angeglichen. Die Sozialberatung e. V. erhält somit gegenwärtig einen jährlichen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 109.313 EUR.

Mit Schreiben vom 27.03.2013 hat der Verein einen Antrag auf Erhöhung der Personalkapazität in der Männerinterventionsstelle von 1,0 VK auf 1,85 VK gestellt.

Analog der Förderung der Fachberatungsstellen in der Wohnungsnotfallhilfe, entspricht die Erhöhung der Fachpersonalkosten um 0,85 Stellen, einem zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von rd. 61.000 EUR/Jahr.

Aus Sicht von OB-ICG ist die Anpassung der Personalkapazität auf die mittlerweile um mehr als 100 % erhöhte Fallzahl zu 2005 anzupassen. Die Kosten für die Täterinnenberatung (9 Fälle in 2012) werden weiterhin in Eigenleitung der Sozialberatung erbracht.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatung zum Doppelhaushalt 2014/2015 müssten zusätzlich rd. 61.000 EUR/Jahr zur Verfügung gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
61
61
61
61
61
61
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
109
109
109
109
109
109
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat SJG am 14. Mai 2013
Referat RSO am 16. Mai 2013 mit folgender Anmerkung:
"Im Hinblick auf muttersprachliche Beratung zeichnet sich ein Anstieg des Bedarfs an Angeboten für Täter und Opfer aus Russland und den GUS-Staaten sowie anderen osteuropäischen Staaten ab. Inwieweit dies beim Beratungsangebot berücksichtigt werden muss und kann, lässt sich von hier aus nicht beurteilen."

Die Referate AK und WFB haben am 17.5.2013 bzw. 24. Mai 2013 Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Das Referat WFB weist darauf hin, dass laut der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung (GRDrs. 623/2012) kein Schaffungskriterium erfüllt ist. Die erforderliche Arbeitsvermehrung für eine Stellenschaffung um mindestens 20 % über die letzten 2 Jahre ist aus den genannten Fallzahlen nicht zu erkennen. Würde anstelle des Zuschusses eine Stelle bei der Stadtverwaltung geschaffen werden, müsste dies aufgrund der o.g. Kriterien abgeleht werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn


Anlagen:




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