Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 802/2014
Neufassung
Stuttgart,
06/23/2015


Strukturelle Unterfinanzierung institutionell geförderter Kultureinrichtungen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015

Bericht:


Vorbemerkung

Diese Haushaltsvorlage ist textgleich zur Vorlage, die am 24.03.2015 im Ausschuss für Kultur und Medien behandelt wurde.



Die Vorschläge, die in der GRDrs 802/2014 (alte Fassung) gemacht wurden, berücksichtigen zwei Gruppen von institutionell geförderten Einrichtungen. Einerseits die Einrichtungen, die schon 2013 von der Verwaltung zur Erhöhung vorgeschlagen wurden, und andererseits die Einrichtungen, die bisher noch keine Erhöhung erhalten haben und die daraufhin in der alten Fassung in einem Stufenplan aufgenommen wurden.

Die Einrichtungen, die außerhalb des Verwaltungsvorschlags 2014/2015 eine Erhöhung durch den Gemeinderat erhielten, wurden nicht in den vorgelegten Stufenplan (alte Fassung) aufgenommen. Bei der Überprüfung der Liste des Stufenmodells fiel nachträglich auf, dass folgende Einrichtungen bedauerlicherweise nicht berücksichtigt wurden:

- Württembergischer Kunstverein
- Künstlerhaus Reuchlinstraße
- FITZ! Zentrum für Figurentheater
- Film Commission Region Stuttgart




Dieser Fehler wurde in der überarbeiteten Tabelle (siehe Anlage) damit korrigiert. Das Tanzensemble „Gauthier Dance“ war zweimal aufgenommen und wird aus Tabelle entfernt.

Unberücksichtigt von den Erhöhungsvorschlägen sind sämtliche Mitgliedsbeiträge und zweckgebundenen Mietzuschüsse (Merz-Akademie, Feuerwehrmuseum etc.).


Sonderbewertung VHS:
Die Bildungseinrichtung VHS stellt in diesem Kontext einen Sonderfall dar und wurde bewusst nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen. Im Vergleich zu den geförderten Kultureinrichtungen, die weder über eine tarifliche Personalstruktur verfügen noch über geeignete Möglichkeiten, die Eigeneinnahmen erheblich zu steigern, stellt sich die Situation der VHS abweichend dar: Die Angestellten der VHS werden, anders als in allen anderen geförderten Kultureinrichtungen, nach TVöD bezahlt und erhalten die vertraglich vereinbarten Tarifanpassungen. Dies betrifft 110 Festangestellte. Die Honorarsätze für die Lehrkräfte sind vergleichbar mit anderen Volkshochschulen Baden-Württembergs und liegen damit im oberen Bereich. Damit existiert aus Sicht der Kulturverwaltung das zugrunde liegende Problem der strukturellen Unterfinanzierung bei anderen Kultureinrichtungen hier nicht.



Sachstand

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung im Oktober 2014 darum gebeten, dass die Kulturverwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung ein künftiges Modell zum schrittweisen Entgegenwirken der strukturellen Unterfinanzierung bei institutionell geförderten Kultureinrichtungen vorlegt. Bereits zu den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 wurde von der Kulturverwaltung ein Bericht zur strukturellen Unterfinanzierung von institutionell geförderten Kultureinrichtungen (GRDrs 264/2013) vorgelegt. Grundlage war eine Abfrage aller 130 institutionell geförderten Kultureinrichtungen zu dem Themenkomplex Personal, Räume/Miete, Sachkosten und Verwaltungsrechte sowie deren Entwicklung in den vergangenen Jahren.

Die Auswertung ergab, dass eine Angleichung der Zuschüsse insbesondere um Personalkostensteigerungen und steigende Raum- und Raumnebenkosten in dem erhobenen Zeitraum (2002 – 2013) nur punktuell stattgefunden hat. In einer Stellungnahme zur sozialen Lage der Beschäftigten an Stuttgarter Privattheatern stellte die Kulturverwaltung bereits 2009 dar, dass die Einkommenslage der Schauspieler, Techniker und Verwaltungsangestellte unzureichend ist.

Besonders in den Einrichtungen, die sehr personalintensiv ausgerichtet sind und in deren Etat die Personalkosten den mit Abstand größten Kostenfaktor bilden, entstand ein zum Teil nicht mehr zu verantwortender Zustand. Hinzu kommt, dass bei Einrichtungen, deren Wettbewerbsfähigkeit von der Zahlung adäquater Honorare abhängt, diese aufgrund der stagnierenden Zuschüsse gefährdet ist.

Deshalb sah die Kulturverwaltung hier dringenden Handlungsbedarf und schlug zum Haushalt 2014/2015 vor, die Zuschüsse an „personalintensive Einrichtungen“ um 15 % zu erhöhen, um den Einrichtungen eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Als Parameter lagen der Definition „personalintensive Einrichtungen“ folgende Kriterien zugrunde:

- ganzjährige Programme mit professionellen Kräften, die den Lebensunterhalt mit dieser Beschäftigung finanzieren.
- Einrichtungen, die mit mindestens 30 Beschäftigten zusammen arbeiten. Der Gemeinderat nahm in den Beratungen zum HH 2014/2015 den Vorschlag der Kulturverwaltung teilweise auf und versuchte durch Erhöhung der institutionellen Zuwendung für verschiedene Einrichtungen die Steigerung der Personal- und Raumkosten auszugleichen.

Allerdings wurden die Vorschläge der Kulturverwaltung nur partiell berücksichtigt, sodass aus Sicht der Kulturverwaltung nach wie vor Handlungsbedarf besteht (siehe Tabelle 1).


Mögliches Modell zum Haushalt 2016/2017

Die Kulturverwaltung hält es weiterhin für anstrebenswert, bei allen personalintensiven Einrichtungen, ausgehend vom HH-Ansatz des Jahres 2013, die institutionelle Zuwendung zum HH 2016/2017 um 15 % zu steigern. Falls bereits zum HH 2014/2015 eine Steigerung erfolgt ist und diese nicht dem damaligen Verwaltungsmodell entsprach, wäre der Steigerungsbetrag lediglich anzupassen:

Tabelle 1
(personalintensive Einrichtungen)
Ansatz 2013
Steigerung
von 15 %
Erhöhung
2014/2015
Erhöhung
2016/2017
Schauspielbühnen in Stuttgart
2.644.300 €
396.645 €
0 €
396.645 €
Theaterhaus Stuttgart
1.271.000 €
190.650 €
70.000 €
120.650 €
Junges Ensemble Stuttgart
1.275.900 €
191.385 €
190.000 €
1.385 €
tri-bühne
765.000 €
114.750 €
50.000 €
64.750 €
Die Rampe
538.000 €
80.700 €
70.000 €
10.700 €
Theater der Altstadt im Westen
478.800 €
71.820 €
40.000 €
31.820 €
Tanzensemble "Gauthier Dance"
300.000 €
45.000 €
0 €
45.000 €
studio theater stuttgart
176.600 €
26.490 €
60.000 €
0 €
Forum Theater
60.000 €
9.000 €
40.000 €
0 €
Forum der Kulturen
243.600 €
36.540 €
30.000 €
6.540 €
Stuttgarter Kammerorchester
768.550 €
115.283 €
40.000 €
75.283 €
Internationale Bachakademie
522.800 €
78.420 €
65.000 €
13.420 €
Internat. Bachakademie (Musikfest)
162.000 €
24.300 €
0 €
24.300 €
Musik der Jahrhunderte
256.000 €
38.400 €
30.000 €
8.400 €
Musik d. J. (Festival Eclat)
144.000 €
21.600 €
0 €
21.600 €
Musik Podium Stuttgart
193.800 €
29.070 €
50.000 €
0 €
Summe
9.800.350 €
1.470.053 €
820.493 €


Bei allen anderen Einrichtungen, die nicht in der Tabelle 1 (personalintensive Einrichtungen) berücksichtigt sind, wäre es aus Sicht der Kulturverwaltung darüber hinaus anzustreben, eine stufenweise Steigerung in Abhängigkeit von der derzeitigen Zuwendungshöhe von 2,5 % bis 15 % vorzusehen:

Tabelle 2 (Stufenmodell)
Steigerung entsprechend der Zuschüsse bis 10.000 €2,5 %
7.040 €
Steigerung entsprechend der Zuschüsse bis 50.000 €5 %
34.195 €
Steigerung entsprechend der Zuschüsse bis 150.000 €10 %
134.501 €
Steigerung entsprechend der Zuschüsse über 150.000 €15 %
182.637 €
Summe jährlich
358.373 €

Ausgehend von der Tatsache, dass sich bislang die städtischen Zuwendungen bereits an den Aufwendungen (Sach-, Personal- Projektkosten usw.) orientiert haben, wäre eine stufenweise Steigerung, die sich an den bisherigen Zuwendungen orientiert, gerechtfertigt (siehe Anlage 1).

Insgesamt würde sich damit ein erhöhter Zuschussbedarf von jährlich 1.312.391 € ergeben:

Tabelle 1
820.493 €
Tabelle 2
358.373 €
Differenzbetrag
133.525 €
Gesamt
1.312.391 €




Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Kulturamt hat insgesamt 7 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 1.












Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
430
1.313
1.313
1.313
1.313
1.313
1.313
Finanzbedarf
1.313
1.313
1.313
1.313
1.313
1.313
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
430 (inst. Förderung)
20.605
20.605
20.605
20.605
20.605
20.605
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Anlage 1: Neufassung Stufenmodell

<Anlagen>

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Anlage 1 GRDrs 802-2014 - Neufassung - Stufenmodell.pdf