Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0453-01
GRDrs 836/2020
Stuttgart,
10/05/2020



Sicherstellung der Pressearbeit infolge der Corona-Pandemie
Stellenbedarf in der Abteilung Kommunikation




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.10.2020



Beschlußantrag:


Begründung:


Pressearbeit ist eine rechtliche Pflichtaufgabe der Verwaltung (vgl. Landespressegesetz § 4). Unser Ziel ist es, dass sich die Öffentlichkeit ein verlässliches und authentisches Bild machen kann von der Arbeit des Gemeinderats und der Verwaltung. Themen erreichen schnell deutschlandweites Interesse und müssen ad-hoc nachvollziehbar dargestellt werden, um städtische Interessen zu wahren oder/und zu fördern.
Die Kommunikation im Krisenmodus ist seit Mitte Februar und spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie zum Dauerzustand geworden. Hinzu kommen neben der Bewältigung der Corona-Pandemie zum Beispiel die Aufarbeitung der Ausschreitungen vom 21. Juni und die die Folgen wie der falsche Bericht über eine Aussprache im Gemeinderat. Eine multimediale Öffentlichkeit blickt mit steigender Erwartung auf die Stellungnahmen der Stadtverwaltung. Dies stellt die Pressearbeit, die hier immer vernetzt mit dem Internet und den Sozialen Medien zu sehen ist, vor immens gewachsene Herausforderungen.

Inzwischen arbeitet die Pressestelle im Dauer-Krisenmodus an sieben Tagen der Woche. Darauf ist die Personaldecke, wie die Überstunden belegen, nicht ausgelegt.

Die Pressearbeit ist wie die Mediennutzung allgemein vielfältiger geworden. Die verfügbaren Informationen haben durch neue Online-Kanäle ebenso zugenommen wie die Nachfrage nach verlässlichen Informationen. Erst wenn Entscheidungen des Gemeinderats öffentlich bekannt sind und Verwaltungshandeln erklärt wird, ist ein profunder Austausch über Kommunalpolitik möglich und eine Akzeptanz der Maßnahme oder der Beschlüsse erreichbar.

Die Pressestelle sieht sich als erster Ansprechpartner für verlässliche Informationen. Unsere Aufgabe ist es, dass Stuttgart medial wahrgenommen wird – also Gehör findet – und dass die Haltung und das Handeln der Stadt
für wahr genommen wird – also: glaubwürdig ist. Dazu stellen wir überprüfte und überprüfbare Fakten für die öffentliche Diskussion bereit. Darüber hinaus schaffen Sprecher den Verantwortlichen in den Referaten die Möglichkeit, ihre Expertise in den öffentlichen Diskurs einzuspeisen. Oft ist der öffentliche Druck so groß, dass Sprecher im Namen unterschiedlichster Fachbereiche öffentlich das Wort ergreifen müssen. Dies auch weit außerhalb der regulären, für die Verwaltung geltenden Arbeitszeiten, denn Erreichbarkeit ist ein Pfeiler der Reputation.
Beispiele aus jüngster Vergangenheit zeigen die Bedeutung schneller, medialer Erklärungen. Als sich nach der Krawallnacht vom 21. Juni das Ausmaß offenbarte, waren drei Sprecher nötig, um das öffentliche Interesse zu bedienen. Als ein Bericht über eine vermeintliche Äußerung des Polizeipräsidenten deutschlandweit Beachtung fand, hat eine schnelle Klarstellung eines Sprechers die Diskussion maßgeblich beeinflusst. Nach der Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eine zunächst untersagte Demo gegen die Corona-Auflagen zulässig, was zu überregionaler Berichterstattung führte – alle drei Beispiele ereigneten sich an Wochenenden.

Solche Ereignisse, zusammen mit den früheren Bereitschaftsdiensten für den Feinstaubalarm, wie auch das Tagesgeschäft, das oft lange Präsenz fordert, führten zu einem massiven Anstieg der Überstunden. Zur Einhaltung der städtischen Arbeitszeitrichtlinien ist der Abbau von Überstunden unumgänglich und führt gleichzeitig zu einem massiven Wissensverlust durch die Abwesenheit der Sprecherinnen und Sprecher.

Die Verdichtung und Vermehrung an Aufgaben ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht weiter zu bewältigen.

In den Beratungen zum DHH 2022/23 ist zu entscheiden, ob die Corona-bedingte Mehrarbeit inklusive einer andauernden Wochenendarbeit fortbesteht und eine Entfristung der Stelle vorzunehmen ist.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Stellenschaffung entstehen – zunächst befristet bis April 2022 - Personalmehrkosten in Höhe von insgesamt 87.100 EUR pro Jahr.





Beteiligte Stellen

Das Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht sowie das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

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