Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
249
9
VerhandlungDrucksache:
287/2013
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 17.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft Kirchheimer Straße in Stuttgart-Sillenbuch um eine Gebäudezeile
- Grundsatzbeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 28.06.2013, öffentlich, Nr. 74b
Ergebnis: Einbringung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 01.07.2013, nicht öffentlich, Nr. 97
Ergebnis: Vertagung

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 08.07.2013, öffentlich, Nr. 108
Ergebnis: Vorberatung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.07.2013, öffentlich, Nr. 271
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 12.07.2012, öffentlich, Nr. 95
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 26.06.2013, GRDrs 287/2013, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Der Errichtung einer weiteren Gebäudezeile in der Flüchtlingsunterkunft in der Kirchheimer Straße in Stuttgart-Sillenbuch zur Unterbringung von ca. 70 Flüchtlingen wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Von der Kostenannahme in Höhe von rd. 2,43 Mio. € wird Kenntnis genommen.

Die erforderlichen Mittel werden zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet. Über die Aufnahme in den Doppelhaushalt 2014/2015 wird im Rahmen der Haushaltsplanungen entschieden.

3. Das Hochbauamt wird beauftragt, den Erweiterungsbau auf dem vorgesehenen Standort (Anlage 1) weiterzuentwickeln und die Vergabe in Form einer Generalübernehmerausschreibung vorzubereiten.

Die Kosten der weiteren Planung in Höhe von ca. 80.000 € werden aus dem laufenden Budget des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Teilhaushalt 2307030, Immobilienverwaltung, gedeckt und bei Projektrealisierung auf das Projekt umgesetzt.

4. Infolge der Eilbedürftigkeit zur Schaffung dringend benötigter Unterbringungsplätze wird nach erfolgter Beschlussfassung sofort die Planung aufgenommen und die Ausschreibung vorbereitet. Die Vergabe wird unmittelbar nach der Mittelbereitstellung vorgenommen. Auf einen separaten Baubeschluss wird verzichtet.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.

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