Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1224/2013
Stuttgart,
11/06/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
11.11.2013
Auflösung der Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleichs
Beantwortung / Stellungnahme
Mit der Rückstellung werden einmalig hohe Steuermehreinnahmen ausgeglichen, die im kommunalen Finanzausgleich zwei Jahre später zu einem deutlichen Rückgang der Finanzzuweisungen des Landes und zu höheren Umlagen an das Land führen. Damit werden starke Schwankungen vermieden und die Stetigkeit der Finanzierung der städtischen Aufgaben gewährleistet.
Die Rückstellung wurde durch Zuführungen in 2011 (61,5 Mio. EUR) und 2012
(65 Mio. EUR) gebildet. Sie beträgt insgesamt 126,5 Mio. EUR. Die Bildung und Auflösung von FAG-Rückstellungen erfolgt im Zusammenhang mit dem jeweiligen Jahresabschluss (JA). Die Auflösung für die in 2011 getätigte Zuführung beim JA 2013 und für die in 2012 gebildete Rückstellung beim JA 2014. Die Inanspruchnahme erfolgt deshalb erst zum Jahresabschluss, weil erst zu diesem Zeitpunkt feststeht, ob und in welcher Höhe ggfs. neue Rückstellungen zu bilden sind. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist (§ 90 Abs. 2 GemO, § 41 Abs. 3 GemHVO). Solange der jeweilige Jahresabschluss (hier 2013 und 2014) nicht bekannt ist, kann auf die Kassenmittel nicht zurückgegriffen werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
803 FDP-Gemeinderatsfraktion
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>