Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 302/2022
Stuttgart,
07/08/2022



Förderung im Bereich Bildende Kunst in den Jahren 2022 und 2023



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
27.07.2022



Beschlußantrag:


1. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2022 und 2023
folgende Zuwendungen:
      Institution
Zuwendungshöhe
2022
2023
Künstlerhaus Stuttgart e. V.
Einmalige Zuwendung zur Rückzahlung von Sozialversicherungsabgaben
zusammen:
605.000 EUR
43.000 EUR

648.000 EUR
605.000 EUR
Württembergischer Kunstverein e. V. (WKV)
618.000 EUR
618.000 EUR
Jugendkunstschule Stuttgart e. V. (Jukus)
224.700 EUR
224.700 EUR
Kunstverein Wagenhalle e. V.
120.000 EUR
120.000 EUR

2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2022 und 2023 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungs-
empfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,

b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungs-
empfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat.


2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p. a., sofern der Zuwendungsempfänger
bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,

b) einer Förderung über 100.000 EUR p. a., sofern der Zuwendungsempfänger
bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat.


3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR p. a., wenn die Förderung auf mehrere
Jahre befristet ist,

b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt
2022/2023 um über 10 % erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p. a. beträgt,

c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist und regelmäßig über
290.000 EUR p. a. beträgt
, auch wenn diese zum Doppelhaushalt 2022/2023 nicht
oder um max. 10 % erhöht wurde.


Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2021 beschlossen, die unter Ziffer 1 aufgeführten Einrichtungen zu fördern und die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Die im Bereich der Bildende Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2022 und 2023 verbindlich rechnen können.



Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2022 und 2023. Die Mittel sind im Haushaltsplan, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417BIKU10 und 417BIKU11- Institutionelle Förderung veranschlagt.




Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung




Ausführliche Begründung:


Künstlerhaus Stuttgart e. V.
Das Künstlerhaus Stuttgart e. V. erhält im Jahr 2022 eine Zuwendung von 648.000 EUR. Gegenüber den Vorjahren wurde die institutionelle Förderung um 51.000 EUR erhöht. Hinzu kam 2022 ein einmaliger Zuschuss von 43.000 EUR für die Rückzahlung fälliger Sozialabgaben. Im Jahr 2023 erhält das Künstlerhaus eine Zuwendung von 605.000 EUR.

Seit 1978 ist das Künstlerhaus Stuttgart eine Produktionsstätte für Kunstschaffende, eine international renommierte Plattform für den zeitgenössischen Kunstdiskurs, ein Ort des Austausches sowie wichtiger Ansprech- und Kooperationspartner der innovativen Stuttgarter Kunstszene.

Neben dem Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm betreibt das Künstlerhaus Werkstätten für eine Reihe von Drucktechniken, Keramik und audiovisuelle Medien. Es ermöglicht nicht nur den internationalen Künstlerinnen und Künstlern, die im Künstlerhaus arbeiten, ihre Projekte vor Ort umzusetzen, sondern bietet auch regionalen Kunstschaffenden die notwendigen Produktionsräume zur Realisierung ihrer Projekte. Das Atelierprogramm sowie das Angebot der Kinderwerkstatt für wöchentlich rund 50 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren sind nach wie vor stark gefragt.

Seit 2018 ist das Künstlerhaus wieder über die Reuchlinstraße zugänglich, was eine wichtige Öffnung des Hauses in den Stadtraum und eine direkte Verbindung zwischen den Ateliers, Ausstellungsräumen und Werkstätten ermöglicht. Der neue Gastronomiebereich im Erdgeschoss ist zu einem kulturellen und kulinarischen Treffpunkt der Kunstszene sowie der lokalen Nachbarschaft geworden.

Der aktuelle Leiter, Eric Golo Stone, setzt sich nachdrücklich für die angemessene Honorierung von Kunstschaffenden ein. Die Entwicklung eines Vergabemodells für Honorare in Stuttgart wird vom Künstlerhaus begleitet.

Die dauerhafte Erhöhung der institutionellen Förderung ist für die Grundfinanzierung des Hauses nötig.


Württembergischer Kunstverein e. V. (WKV)
Der Württembergische Kunstverein e. V. erhält im Jahr 2022 eine städtische Zuwendung in Höhe von 618.000 EUR, dies bedeutet eine Erhöhung um 55.000 EUR im Vergleich zum Jahr 2021 (563.000 EUR).

Der Württembergische Kunstverein – seit 2005 unter der gemeinsamen Leitung von Hans D. Christ und Iris Dressler – zählt zu den führenden Adressen für zeitgenössische Kunst in Deutschland. Durch die Möglichkeit, den Vierecksaal seit 2012 regelmäßig ganzjährig zu bespielen, konnte sich der WKV in den letzten Jahren im Kunstgebäude erfolgreich neu positionieren.

Zur weiteren Schärfung des Profils trug das ausstellungsbegleitende Veranstaltungsprogramm im Glastrakt mit Workshops, Performances, Film- und Vortragsreihen und Podien bei. Für den neugeschaffenen Projektraum zwischen Glastrakt und Durchgang zum Altbau haben die Direktoren zusätzlich die Reihe „Querungen“ konzipiert, die inzwischen verschiedenen lokalen und regionalen Akteuren der zeitgenössischen Kunst eine Plattform bietet.

Um die gestiegenen Ausstellungskosten decken zu können und vor allem um angemessene Honorare für Kunstschaffende zu ermöglichen, ist die Erhöhung der institutionellen Förderung um 55.000 EUR p. a. notwendig.


Jugendkunstschule Kinderwerkstatt e. V. (Jukus)
Die Jugendkunstschule Kinderwerkstatt e. V. erhält im Jahr 2022 und 2023 eine Zuwendung von 224.700 EUR und damit eine Erhöhung um 40.000 EUR gegenüber den Vorjahren.

1972 wurde die Jukus von Ursula Thiele-Zoll als erste Einrichtung dieser Art in
Baden-Württemberg gegründet und bis Anfang 2020 von ihr mit einer geringen Aufwandsentschädigung geleitet. Um auch zukünftig die Weiterentwicklung der Jukus unter professioneller Leitung zu garantieren, wurde im Jahr 2020, orientiert an die Jugendkunstschulen im Land, eine Ganztagessstelle geschaffen. Unter der neuen Leiterin,
Menja Stevenson, feierte die Jukus in diesem Jahr mit einer Ausstellung im StadtPalais ihr 50-jähriges Bestehen.


Die Jukus befindet sich aktuell in einem Transformationsprozess: Zum einen wird eine Vernetzung und Kooperation im Kulturareal und mit Stuttgarter Einrichtungen angestrebt. Zum anderen öffnet sich die inhaltliche Ausrichtung hin zu intermedialen Projekten.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem kubiS Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart wird die Jukus zunehmend auch für Stuttgarter Schulen und Gruppen eröffnet.

Für Personal zur Bewältigung der wachsenden Aufgaben, besonders im Bereich der Vernetzungen und Kooperationen, wurde die institutionelle Förderung der Jukus um 40.000 EUR p. a. erhöht.


Kunstverein Wagenhalle e. V.
Der Kunstverein Wagenhalle e. V. erhält im Jahr 2022 und 2023 eine Zuwendung von 120.000 EUR für sein Programm mit Ausstellungen, Performances, Theater- und Filmvorführungen, Vorträgen, Symposien, Workshops und Konzerten. Dies bedeutet eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 60.000 EUR p. a. Die Erhöhung ist auf vier Jahre befristet.

Das Wagenhallen-Areal ist zu einem der wichtigsten Produktionsorte für die freie und
alternative Kunstszene in Stuttgart geworden. Mit seinem Veranstaltungsprogramm konnte sich der Kunstverein Wagenhalle e. V. als integraler kultureller Bestandteil des künftigen Stadtquartiers positionieren und wird in dessen weiteren Entwicklung als Impulsgeber auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen.


Im Programm des neuen Projektraums des Kunstvereins Wagenhalle werden zukünftig in Veranstaltungen und Ausstellungen u. a. dem Thema „kulturelle Stadtentwicklung“ besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Durch die Neugestaltung der Wagenhallen und die Erweiterung um den neuen Projektraum ist das Aktionsfeld des Kunstvereins, in dem sehr viele Leistungen ehrenamtlich erbracht werden, deutlich gewachsen, sodass insbesondere höhere Personalkosten entstehen.



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Begleitschreiben GRDrs 302_2022.docx