Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB-0505-03
GRDrs
953/2013
Stuttgart,
10/10/2013
Konzept Jobticket - Zonen 10 und 20 für 30 €
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
16.10.2013
17.10.2013
Beschlußantrag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich des noch zu beschließenden Doppelhaushaltes 2014/15,
(1) die Einführung eines Jobtickets auf Grundlage der unter Nr. 3 und 4 dargestellten Konzeption vorzubereiten und
(2) auf Grundlage dieser Konzeption mit der SSB Vertragsverhandlungen zu den unter Nr. 6 dargestellten Inhalten aufzunehmen und nach Bereitstellung der Mittel eine Vereinbarung abzuschließen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1.
Strategische Ziele:
Mit dem Jobticket verfolgt die LHS folgende strategische Ziele:
·
Umstieg auf den ÖPNV als umweltgerechtes Verkehrsmittel fördern
·
Reduzierung von Feinstaubbelastung im Stadtgebiet Stuttgart, vorrangig im Talkessel (Zonen 10 und 20)
·
Entlastung dieses Bereichs von motorisiertem Individualverkehr
·
Pilot für attraktives ÖPNV-Produkt für alle Arbeitgeber in der Region
·
Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber für alle Gruppen von Beschäftigten, sowohl für Arbeitnehmer und Beamte, Auszubildende
·
Finanzielle Entlastung aller Beschäftigten von Mobilitätskosten
·
Reduzierung der Zahl von aufwändigen Abrechnungen von Mehrfahrtenkarten für Dienstgänge.
2.
Operative Ziele:
Für die Einführung des Jobtickets ergeben sich folgende operative Zielsetzungen:
·
Das Jobticket soll zum 01.04.2014 eingeführt werden.
·
Das Ticket für Zonen 10 und 20 soll den Beschäftigten für einen attraktiven Eigenanteil von 30 € angeboten werden.
·
Für die Bezieher des Stuttgarter Jobtickets, die mehr als 2 Zonen in Anspruch nehmen müssen, wird für die Eigenanteile ein einfaches Tarifzonenmodell angestrebt.
·
Die steuerliche Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 44 € soll genutzt werden, um Steuer- und Sozialversicherungspflicht zu vermeiden (damit Entlastung beim Beschäftigten „brutto für netto“, keine Zusatzkosten für Arbeitgeber).
·
Der zusätzliche Verwaltungsaufwand soll gering gehalten werden, zusätzliche Stellenbedarfe sollen möglichst vermieden werden.
3.
Umsetzungskonzept:
Das gemeinsam mit VVS und SSB erarbeitete Umsetzungskonzept sieht folgende zentralen Elemente vor, mit dem sowohl die strategischen als auch die operativen Ziele erreicht werden können:
·
Das Jobticket wird aus dem bereits eingeführten Firmenticket des VVS entwickelt. D. h., dass sich die Folgen von Veränderungen (Kündigung des Tickets, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses usw.) nach den für das Firmenticket bereits allgemein geltenden Bedingungen richten.
·
Die LHS zahlt für jeden Jobticketnutzer einen Pro-Kopf-Zuschuss von durchschnittlich ca. 27,60 €. Den Zuschuss können grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen, die in einem aktiven Arbeits- oder Beamtenverhältnis zur LHS stehen, unabhängig vom vereinbartem Umfang der Arbeitszeit und ggf. der Befristung des Arbeitsverhältnis.
·
VVS/SSB rabattieren das Jobticket gegenüber dem Jedermann-Jahresticket mit linear 10 % für alle Zonen.
·
Die Beschäftigten erwerben das Jobticket bei den SSB gegen Zahlung des Eigenanteils. Die Eigenanteile sind jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Das Recht zur Nutzung des Jobtickets entsteht mit fristgerechter Zahlung des Eigenanteils.
·
Die LHS zahlt die Pro-Kopf-Zuschüsse an die SSB (vierteljährliche Abschläge / jährliche Abrechnung).
4.
Eigenanteile :
Für die Eigenanteile werden für das Jahr 2014 zunächst geglättete Preise festgesetzt, um ein einfach zu verstehendes Tarifmodell anzubieten. Die ersten 2 Zonen kosten 30 € (Zone 10 + 20 für 30 €), jeder weitere Zone jeweils weitere 20 €. Daraus leiten sich folgende Eigenanteile ab:
Zonenzahl
Monatliche Eigenanteile Beschäftigte
1
30 €
2
30 €
3
50 €
4
70 €
5
90 €
6
110 €
7+
130 €
Optional wird die Möglichkeit einer Übertragbarkeit des Tickets gegen Zahlung von 9,10 € monatlich eingeräumt. Diese Möglichkeit wird nicht über den Zuschuss gefördert.
Die monatlichen Eigenanteile werden bei Änderungen der Tarife für das Firmenticket um den sich für die jeweilige Zone ergebenden Veränderungsbetrag angepasst.
5.
Kosten:
Unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der SSB zur Preiselastizität bei Firmentickets wird bei einem Zuschuss von durchschnittlich 27,60 € zunächst mit ca. 6.350 Jobticket-Nutzern (Stadt einschließlich Klinikum) gerechnet. Hieraus ergeben sich voraussichtlich folgende jährliche Kosten für den städtischen Haushalt:
voraussichtliche Kosten Stadt + Klinikum
Zuschuss je Jobticketnutzer
2.118.000 €
27,60 €
Daneben können noch weitere einmalige Kosten für die Erweiterung des Personalwirtschaftsverfahren DVV Personal um eine Funktionalität für die Verwaltung des Jobtickets entstehen. Die Kosten hierfür können allerdings erst beziffert werden, wenn die elektronisch abzubildenden Geschäftsprozesse und der Anpassungsaufwand für das DV-Verfahren im Einzelnen ermittelt worden sind.
6.
Vertragliche Regelungen zwischen LHS und SSB:
In einem Vertrag zwischen der LHS und SSB müssen die für die Einführung und gemeinsame Verwaltung des Jobtickets erforderlichen Regelungen festgelegt werden. Diese betreffen insbesondere das Umsetzungskonzept, den hierzu erforderlichen Austausch von Informationen, die Modalitäten der Zahlung der Zuschüsse, die Möglichkeiten zur Lösung und Anpassung der Vereinbarung und die Verteilung der Risiken für den Fall, dass die bei Vertragsschluss von beiden Seiten gemeinsam zugrundegelegten Annahmen nicht eintreffen sollten.
Hierzu ist vorgesehen, dass in die Vereinbarung eine Verpflichtung zur Nachverhandlung über den pro Nutzer zu entrichtenden Zuschuss aufgenommen wird für den Fall, dass erkennbar wird, dass der tatsächliche Anstieg der Nutzer deutlich über der beim Vertragsschluss angenommenen Zahl der künftigen Nutzer liegt und deshalb die im Haushalt hierfür veranschlagten Ansätze nicht auskömmlich sein werden.
7.
Steuerliche Fragen:
Operatives Ziel ist es, dass das Umsetzungsverfahren so ausgestaltet wird, dass der Zuschuss keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht auslöst, und damit weder beim Beschäftigten noch beim Arbeitgeber zusätzliche Abgabenbelastungen verursacht, die das Jobticket teurer und weniger attraktiv machen würden. Die Umsetzungskonzeption orientiert sich an der Ausgestaltung, die bisher von Finanzbehörden bei anderen Verkehrsverbünden akzeptiert wurde. Es ist jedoch auch mit Rücksicht auf die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Versteuerung des geldwerten Vorteils von Jobtickets (Urteil vom 14.11.2012, VI R 56/11) erforderlich, durch eine verbindliche Anrufungsauskunft bei den Finanzbehörden abzuklären, dass der Zuschuss bei der gewählten Ausgestaltung grundsätzlich steuerfrei (und damit auch sozialversicherungsfrei) ist. Die Anrufungsauskunft wird derzeit vom VVS vorbereitet.
8.
Personelle Auswirkungen:
Im Zuge der Arbeiten zur Einführung des Jobtickets müssen noch die für dessen sachgerechte Verwaltung erforderlichen Geschäftsprozesse definiert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits bestehende DV-Verfahren angepasst werden können und die Einführung und Abwicklung des Jobtickets mit der vorhandenen Personalausstattung erledigt werden können.
9.
Freiwillige Leistung:
Das Jobticket ist eine freiwillige Leistung der LHS für ihre Mitarbeiter. Deshalb behält sich die LHS das Recht vor, jederzeit das Jobticket einzustellen oder zu veränderten Bedingungen fortzusetzen.
Dies gilt insbesondere wenn
o
von Seiten der SSB die Vereinbarung mit der LHS über die Ausgabe der Job-tickets gekündigt wird bzw. eine Fortsetzung oder Verlängerung dieser Vereinbarung nur zu veränderten Bindungen in Aussicht gestellt wird;
o
die zuständigen Organe der LHS entscheiden, dass das Jobticket einzustellen ist oder die für die Bezuschussung und Verwaltung erforderlichen Mittel nicht oder nur in geringerem Umfang im Haushalt bereitgestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Nr. 5
Beteiligte Stellen
Vorliegende Anträge/Anfragen
GRDrs 276/2013, FDP-Fraktion,
Erledigte Anträge/Anfragen
GRDrs 276/2013
Fritz Kuhn
Oberbürgermeister
Anlagen
keine
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