Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0579-5
GRDrs 827/2023
Stuttgart,
12/05/2023



Stellenplan 2024/2025
Hebungen von Beamtenstellen - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.12.2023
14.12.2023



Beschlußantrag:

1. Zum Stellenplan 2024 werden bei den städtischen Ämtern 118,85 Beamtenstellen gehoben, davon im Teilstellenplan

- des Bürgermeisteramts 1,10 Stellen

- des Haupt- und Personalamts 10,50 Stellen,

- des Amts für Revision 5,00 Stellen,

- des Bezirksamts Bad Cannstatt 2,00 Stellen,

- des Bezirksamts Möhringen 2,00 Stellen,

- des Bezirksamts Münster 0,20 Stelle,

- des Bezirksamts Untertürkheim 1,80 Stellen,

- des Bezirksamts Vaihingen 0,70 Stelle,

- des Bezirksamts Weilimdorf 1,00 Stelle,

- des Bezirksamts Zuffenhausen 1,00 Stelle,

- des Amts für Digitalisierung, Organisation und IT 14,00 Stellen,

- der Stadtkämmerei 5,00 Stellen,

- des Liegenschaftsamts 1,00 Stelle,

- des Jobcenters 9,00 Stellen,

- des Amts für öffentliche Ordnung 6,00 Stellen,

- des Standesamts 2,00 Stellen,

- des Amts für Umweltschutz 1,40 Stellen,

- der Branddirektion 1,0 Stelle,

- des Schulverwaltungsamts 10,00 Stellen,
2. Zum Stellenplan 2025 wird bei einem städtischen Amt 1,00 Beamtenstelle gehoben, davon im Teilstellenplan

- des Amts für Umweltschutz 1,00 Stelle.


3. Zum Stellenplan 2024 wird beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) 0,5 Beamtenstelle gehoben.


4. Zur Umsetzung des Besoldungsanpassungsgesetzes von 2022 sind von den Stellen, die im Stellenplanverfahren 2022/2023 zum Stellenplan 2023 geschaffen wurden, weitere 20,50 Stellen zum Stellenplan 2024 zu heben, davon im Teilstellenplan

- der Stadtkämmerei 1,50 Stellen

- der Branddirektion 19,00 Stellen.



Begründung:


Von den städtischen Ämtern liegen für die Stellenpläne 2024 und 2025 Anträge auf Hebung von insgesamt 109,85 Beamtenstellen vor, bei denen die jeweils höhere Dienstpostenbewertung festgestellt ist und die Stelleninhaber/-innen spätestens im Jahr 2024 bzw. im Jahr 2025 auch die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen werden oder bei denen aufgrund von Neubewertungen für Stellenausschreibungen und die Nachbesetzung im Beamtenverhältnis eine Hebung erforderlich ist. Die Verwaltung schlägt diese 109,85 Stellen vollständig zur Hebung vor. Die Hebung von 108,85 Stellen entfällt dabei auf den Stellenplan 2024 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 1) und die Hebung von 1,00 Stelle entfällt auf den Stellenplan 2025 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 2).

Die Beamtenstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan der Stadt Stuttgart enthalten. Über die Hebung ist deshalb ebenfalls im Rahmen der Stellenplanberatungen durch den Gemeinderat zu entscheiden. Beim Eigenbetrieb SES ist im Zuge der Anpassung der Amtsleitungsbesoldungen (siehe unten) auch die als Beamtenstelle ausgewiesene Stelle der Betriebsleitung zu heben. Die Verwaltung schlägt diese 0,5 Stelle zur Hebung vor (vgl. Anlage 3).

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) beschlossen.

Dies eröffnet der Landeshauptstadt Stuttgart u. a. die Möglichkeit, Stellen für Leiter/-innen eines großen und bedeutenden Amtes nach Besoldungsgruppe B 4 auszuweisen. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat aktiv auf diese Gesetzesänderung hingewirkt, weil sie dadurch allgemein der mit der Funktion der Amtsleitung verbundenen dynamischen Aufgabenentwicklung, der enormen Verantwortung und Arbeitsbelastung sowie der gegenüber der Öffentlichkeit, der Presse und der Politik herausgehobenen Position Rechnung tragen wollte.

Darauf basierend war vorgesehen, alle Amtsleitungsstellen pauschal um eine Besoldungsgruppe anzuheben. Nach schriftlicher Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart ist dieses Vorgehen jedoch rechtlich nicht möglich. Vielmehr müsse eine sachgerechte Bewertung im Einzelfall durchgeführt werden. Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Vorgabe fand eine Überprüfung der in der LeiMi-Konzeption bestehenden Stellenbewertungen unter Berücksichtigung des neuen gesetzlichen Rahmens im Lichte der Aussagen des Regierungspräsidiums statt. Im Ergebnis konnten für 10 Stellen höhere Bewertungen festgestellt werden. Diese sind in der Hebungsliste für 2024 (Anlage 1) aufgeführt.

Im Zusammenhang mit diesem Gesetz sind weitere 20,50 Stellen zu heben, die im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Doppelhaushalt 2022/2023 zum Stellenplan 2023 in Besoldungsgruppen des mittleren Dienstes geschaffen wurden (Anlage 4).

Eine Übersicht über die Hebung von Beamtenstellen der letzten sechs Jahre (Stellenpläne 2018 bis 2023) ist beigefügt (Anlage 5).


Klimarelevanz

Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.


Finanzielle Auswirkungen

Bei den städtischen Ämtern entstehen für die Hebung der Beamtenstellen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von rd. 1.276.000 € ab dem Haushaltsjahr 2024. Ab dem Haushaltsjahr 2025 entstehen weitere finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von 5.400 €.

Durch die Hebung weiterer Stellen, die zum Stellenplan 2023 geschaffen wurden, entstehen ab dem Haushaltsjahr 2024 finanzwirksame Arbeitsplatzkosten von 106.400 €.

Beim Eigenbetrieb SES entstehen für die Hebung der Beamtenstelle zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von 1.950 € ab dem Wirtschaftsjahr 2024. Diese Kosten sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs SES zu berücksichtigen.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

5

<Anlagen>



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