Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 227/2013
Stuttgart,
05/28/2013



Zuwendungen 2013 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.06.2013



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2013 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 1.948.745 € bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e.V. und das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Handelsschule Stuttgart – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung - werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 27.804 € bewilligt. 3. Neu in die Förderung aufgenommen wird ab 2013 die Evangelische Mörike-Realschule Stuttgart. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2012/2013 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt 2013 bei 6.030 € und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 enthalten.


Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt Stuttgart eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe sowohl der als Ersatzschulen anerkannten oder genehmigten allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen als auch der Abendrealschule und der Abendgymnasien orientiert sich an der Anzahl der Stuttgart Schüler/-innen und an dem für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2012 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 774.924 Euro.


1. Allgemein bildende Schulen und Sonderschulen
In den Jahren 1998 bis 2003 betrug der Zuwendungssatz 60% des maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Vorjahres. Aufgrund des damaligen Haushaltssicherungskonzepts wurden ab 2003 die Fördersätze auf 60% der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 gleich bleibend festgesetzt (GRDrs 156/2003).

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt (vgl. GRDrs 746/2009 und GRDrs 1417/2009).

Für die Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (analog Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schüler/-in und Schulart sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.

Dietrich-Bonhoeffer-Schule und Albert-Schweitzer-Schule (Sonderschulen für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft)
Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrages zu §78 f SGB VII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegsatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Danach erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe auf Antrag um die Schulentgelte erhöhte Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Vor der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den Zuschuss (702,90 € pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt 2013 für 232 Schüler (113 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 119 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 163.073 €.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt.

Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Albert-Schweitzer-Schule an der GWRS Ostheim und an der Hohensteinschule
Aufgrund der Ausweitung des Modellprojekts „Außenklassen von privaten Schulen für Erziehungshilfen“ hat die Albert-Schweitzer-Schule Außenklassen in der GWRS Ostheim und in der Hohensteinschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Um jedoch zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann, wird der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wie im Vorjahr, um das Mietentgelt (ca. 34.600 € Miet- und Nebenkosten pro Schuljahr) vermindert.

Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtalschule Plieningen
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat zum Schuljahr 2011/2012 an der Carl-Benz-Schule und der Körschtalschule Außenklassen gebildet. Aus den gleichen Gründen wird analog wie bei der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 24.535 € Miet- und Nebenkosten pro Schuljahr) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasium
Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15% des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des VA vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15% des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2013 berechnen und verteilen sich wie folgt:
EinrichtungZuschuss je Schüler/-inSchüler gesamtStuttgarter Schüler/-innenGesamt-Zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
108
57
4.583 €
Abendgymnasium der VHS
87,30 €
530
248
21.650 €
Abendgymnasium der Zimmermann GmbH Handelsschule
87,30 €
31
18
1.571 €
Gesamt
669
323
27.804 €
Zum Vergleich Vorjahr
789
405
34.681 €


3. Evangelische Mörike-Realschule Stuttgart
Ab 2013 wird die Evangelische Mörike-Realschule Stuttgart neu in die Förderung mit aufgenommen. Diese Schulart wurde neben dem bereits bestehendem Evangelischen Mörike-Gymnasium Stuttgart mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 eingerichtet. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 6. Juli 2012 der Evangelischen Schulstiftung Stuttgart die Genehmigung nach §4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) erteilt, eine private Realschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben.

Die Ev. Schulstiftung Stuttgart ist auch Trägerin des Ev. Heidehof-Gymnasiums und des Ev. Mörike-Gymnasiums und der Johannes-Brenz-Schule und erhält für diese Schulen städtische Zuwendungen. Die Ev. Schulstiftung Stuttgart hat einen Antrag auf städtische Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten der Ev. Mörike-Realschule gestellt. Landeszuschüsse für die Realschule können lt. Regierungspräsidium ohne Einhaltung einer Wartefrist gewährt werden. In Anlehnung an diese Entscheidung wird bei der Gewährung der städtischen Zuschüsse ebenso verfahren.

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2012 werden an der Ev. Mörike-Realschule Stuttgart 26 Kinder, davon 25 aus Stuttgart, unterrichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungen für die allgemein bildenden Schulen, die Sonderschulen und die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 1.976.549 € werden im Ergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und SJG




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberechnung




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Anlage 1 zur GRDrs 2013.xlsAnlage 1 zur GRDrs 2013.xls