Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
200
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VerhandlungDrucksache:
371/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 03.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagsschulen
- Beantragung der 7. Tranche

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 20.06.2013, GRDrs 371/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:


1. Sachstandsbericht 2. Antragstellung zum 1. November 2013 (7. Tranche)

2.1 Der Einrichtung von (teil-)gebundenen Ganztagsschulen an den Grundschulen der Kirchhaldenschule, der GS Obertürkheim, der Mühlbachhofschule, der Martin-Luther-Schule, der Pestalozzischule, der Rappachschule und der Wolfbuschschule zum Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Stichtag 1. November 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.

2.2 Der Ausweitung der Ganztagsschule der Rosensteinschule von der teilgebundenen Ganztagsschule mit einem Zug auf eine teilgebundene Ganztagsschule mit zwei Zügen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erweiterung zum Stichtag 1. November 2013 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen.


3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit 3.1 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Kirchhalden-, der Pestalozzi- und der Luginslandschule werden der Stuttgarter Jugendhaus g GmbH übertragen.

3.2 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Körschtalschule wird der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. übertragen.

3.3 Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Martin-Luther-Schule wird dem städtischen Jugendamt übertragen.

3.4 Für die GS Obertürkheim, die Mühlbachhofschule, die Rappachschule und die Wolfbuschschule wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.


4. Finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Ganztagsschulen
5. Bauliche Maßnahmen / Investitionsbedarf / Interimsbetrieb

5.1 Über die Finanzierung der investiven Maßnahmen der 7. Tranche wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/15 entschieden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist hier durchschnittlich pro Ganztagsschule von einem Betrag in Höhe von 3,5 Mio. Euro auszugehen.

5.2 Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule auf der Basis des Raumstandards zu erarbeitenden schulscharfen Konzepts die Raumplanungen für die zum 1. November 2013 zu beantragenden Schulen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse und die konkretisierten Kosten im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen den gemeinderätlichen Gremien berichten.


6. Personalsituation in der Innenverwaltung

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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