Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1001-02
GRDrs 679/2022
Stuttgart,
10/18/2022



Umstellung auf das Fachverfahren Vois bei der Dienststelle Gewerbe- und Gaststättenrecht des Amts für öffentliche Ordnung
- Personalbedarf für die IuK-Koordination




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.10.2022



Beschlußantrag:

1. Von der Umstellung auf das EDV-Fachverfahren Vois bei der Dienststelle Gewerbe- und Gaststättenrecht wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen und unabweisbaren Personalbedarf des Amts für öffentliche Ordnung in Höhe von 1,0 Stellen in Bes.-Gr. A11 bei der Dienststelle Gewerbe- und Gaststättenrecht wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über eine zunächst befristete Stellenschaffung für 3 Jahre ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu treffen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit der Umstellung auf das neue Fachverfahren VOIS am 01.07.2021 ist ein akuter Personalbedarf entstanden. Seitdem sind umfangreiche Probleme aufgetreten, sodass die Dienststelle ihre Pflichtaufgaben teilweise nicht mehr erfüllen kann, wiederholt tageweise nicht arbeitsfähig ist, die Publikumsbedienung eingeschränkt werden muss und Rückstände auflaufen. Im November/ Dezember 2021 sind zudem erhebliche weitere Probleme im Rahmen der Prüfung zur Einführung des Fachmoduls für Gaststättenverfahren aufgetreten. Letzteres Modul konnte daher bisher nicht eingeführt werden, ebenso wenig die anderen vorgesehenen Fachmodule. Allein beim bereits eingesetzten Grundmodul Gewerbewesen u. a. für die Bestätigung von Gewerbeanzeigen (ca. 10.000 Fälle/Jahr) oder Gewerbeauskünfte (ca. 22.000 Fälle/Jahr) kommt es zu stundenlangen, auch tageweisen Systemausfällen, so dass auch persönlich vorsprechende Kunden nur eingeschränkt bedient werden können und zeitaufwändige Nacherfassungen nötig sind. Die Beseitigung der Mängel und Suche nach Lösungen erfordert umfangreiche Detailarbeit und aufwändige Abstimmungen mit der IT-Firma, das Einspielen von Updates, deren Test und die Kommunikation mit der Fachfirma und Internen z.B. 17-IUK, 32-1IUK, der Stadtkasse wegen Schnittstellenproblemen und Mitarbeitenden. Die Aufgabe erfordert viel gewerbe- und gaststättenrechtliche Fachkompetenz, aber auch EDV-Affinität und viel Zeitaufwand.

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass das VOIS-Fachverfahren mit den vorhandenen und noch zu implementierenden Modulen z.B. Straßenwirtschaften, Spielrecht, Prostituiertenschutz, Gaststätten und Gewerbeuntersagungen auch in den nächsten Jahren nicht vollständig installiert ist und auch nicht reibungslos laufen wird. Ein alternatives, besser geeignetes Fachprogramm für die gewerbe- und gaststättenrechtlichen Vorgänge steht aktuell auf dem Markt nicht zur Verfügung, da nur die Firma Naviga die entsprechenden online-Module anbieten konnte und daher im Rahmen der zuvor erfolgten Ausschreibung den Zuschlag erhielt. Auf Grund des OZG besteht die Verpflichtung, dass die Dienststelle Gewerbe- und Gaststättenrecht insgesamt 29 Dienstleistungen online anbieten muss. Auf die Umsetzung der weiteren Module kann daher nicht verzichtet werden. Hierfür sind künftig intensivere Testphasen vorgesehen, um bereits möglichst im Vorfeld Problemlösungen herbeiführen zu können.

Aktuell zeigen sich durch die fehlende und dringend notwendige IuK-Betreuung der Dienstelle erhebliche negative Auswirkungen auf den regulären Dienstbetrieb. So steigt aufgrund der Systemausfälle und Verzögerungen in der Umsetzung von Verbesserungen die Beschwerdelage erheblich. Sowohl aufgrund der Coronasituation, als auch durch den allgemeinen Trend hin zu einer größeren Inanspruchnahme von elektronischen Medien bei der Stellung von Anträgen und Anfragen kommt es aufgrund der geschilderten Situation zu vermehrten Rückfragen, Beschwerden und Rückständen.
Die IuK-Betreuung innerhalb der Dienststelle Gewerbe- und Gaststättenrecht hat insbesondere mit der Einführung von VOIS ganz erheblich zugenommen und wird – v.a. mit der künftig notwendigen Betreuung, gerade auch mit weiteren Modulen dieses Programms – auch weiterhin sehr umfangreich bleiben.

Wenn die Stelle nicht wie beantragt zeitnah geschaffen wird, kann die Dienststelle, ca. 40 Mitarbeitende, tageweise, wie schon geschehen, nicht effektiv arbeiten. Die akuten Probleme und auch das notwendige Einspielen von Verbesserungen kann nur zeitverzögert erfolgen. Rückstände und Beschwerden, die wiederum Aufwand auslösen, sind die Folge. Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen ist zudem rechtlich in vielen Bereichen zwingend notwendig, vor allem um dem Bürger mehr Service und bessere Leistungen wie auch Angebote zu bieten. Durch die hohe Fehlerquote des neuen Programms werden Privaten (Bürgern, Rechtsvertretern) und öffentlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, IHK, HWK, Berufsgenossenschaften, Bundesagentur für Arbeit) unter Umständen falsche Auskünfte aus der Gewerbedatei erteilt. Schadensersatzforderungen sind denkbar. Die Datenübermittlung an die im Gesetz genannten externen und internen Stellen (insb. Stadtkasse, Lebensmittelbehörde) ist aktuell oft mit technischen Schwierigkeiten verbunden. Die Empfängerstellen erhalten die Daten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig.

Die Schaffung der Stelle ist daher absolut dringend und unabweisbar, um eine sachgerechte und rechtmäßige Aufgabenerfüllung der Dienststelle, insbesondere im Dienstleistungsbereich, wieder zu erreichen und aufrecht zu erhalten.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die zusätzliche Stelle entstehen ab 2023 laufende Personalkosten in Höhe von jährlich 101.800 €.



Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

-

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