Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 300/2014
Stuttgart,
07/02/2014



Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung
Bewilligung im Programmjahr 2014
Prioritätensetzung 2015 und Ausblick




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.07.2014
22.07.2014
23.07.2014



Beschlußantrag:

1. Von den zwei Neuaufnahmen der Verfahren Feuerbach 7 -Wiener Platz- und Stuttgart 30 -Gablenberg- und den vier Aufstockungen im Programmjahr 2014 sowie von den Umschichtungen wird Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Den Antragstellungen für die verschiedenen Programme der Stadterneuerung im
Programmjahr 2015 (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Vom Ausblick auf die Programmjahre 2016 ff. (Anlage 4) wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 273/2013 haben der Ausschuss für Umwelt und Technik am 23. Juli 2013 und der Verwaltungsausschuss am 24. Juli 2013 die Prioritäten für Anträge zum Programmjahr 2014 in den Förderprogrammen des Bundes und des Landes festgelegt. Über die bewilligten Anträge wird nunmehr schriftlich berichtet. Für das Programmjahr 2015 enthält Anlage 3 einen Vorschlag der Verwaltung zur Antragsstellung in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung. Anlage 4 gibt einen Ausblick auf die folgenden Programmjahre.

Finanzielle Auswirkungen

Die im Haushaltsjahr 2014 und 2015 benötigten Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung der Verfahren erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2020.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die Bewilligungen im Programmjahr 2014
Anlage 3: Vorausschau über Verfahren, für welche für das Programmjahr 2015 Anträge auf Neuaufnahme oder Aufstockung in ein Förderprogramm sowie Aufstockungsanträge für Umschichtungen gestellt werden sollen
Anlage 4: Vorausschau über Verfahren, für welche für die Programmjahre 2016 ff. Anträge auf Neuaufnahme oder Aufstockung in ein Förderprogramm gestellt werden sollen


Ausführliche Begründung

Zu 1. Bewilligungen im Programmjahr 2014

Im Programmjahr 2014 wurden folgende Anträge bewilligt:

1. Das Verfahren Feuerbach 7 -Wiener Platz- wurde mit einem Förderrahmen von 3,5 Mio. € in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau West (SUW) aufgenommen. Beantragt war ein Förderrahmen von 3,875 Mio. €. Der Differenzbetrag in Höhe von 375.000 € soll durch Umschichtung aus dem abzurechnenden Verfahren Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- gedeckt werden.

2. Das Verfahren Stuttgart 30 -Gablenberg- wurde mit einem Förderrahmen von 2,833 Mio. € in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (SSP) aufgenommen. Entsprechend dem Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchung (GRDrs 290/2013) wurde für das Gebiet östlich der Gablenberger Hauptstraße ein Förderrahmen in Höhe von 5,657 Mio. € beantragt. Der Differenzbetrag soll mittelfristig durch Aufstockungsanträge in den Folgejahren gedeckt werden.

3. Für das Verfahren Weilimdorf 4 -Giebel- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP) in Höhe von 0,6 Mio. € beantragt und vollumfänglich bewilligt.

4. Für das Verfahren Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm -Stadtumbau West- (SUW) in Höhe von 1,667 Mio. € bewilligt. Beantragt war ein Förderrahmen in Höhe von 2,8 Mio. €. Über den Differenzbetrag soll zum Programmjahre 2015 ein Aufstockungsantrag gestellt werden (Anlage 3).

5. Für das Verfahren Bad Cannstatt 17 -NeckarPark, Teilgebiet 1- wurde eine Wiederaufstockung des Förderrahmens im Landessanierungsprogramm in Höhe von 1,0 Mio. € beantragt und vollumfänglich bewilligt.

6. Für das Verfahren Zuffenhausen 6 -Rot- wurde eine Aufstockung des Förderrahmens im Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (SSP) um 0,2 Mio. € beantragt und bewilligt.

Insgesamt erhält die Landeshauptstadt Stuttgart damit weitere Bundes- und Landesfinanzhilfen aus der Städtebauförderung in Höhe von 5,88 Mio. €. Dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von 9,81 Mio. € (60 % Bundes- und Landesfinanzhilfen zuzüglich 40 % städtischer Komplementäranteil).

Zum Programmjahr 2014 wurde bislang folgende Umschichtung beantragt/bewilligt:

Aus dem abgerechneten Verfahren Bad Cannstatt 9 -Neckarvorstadt- stehen rd. 75.000 € Fördermittel (60 %) zur Verfügung. Beantragt wurde, diese Mittel für weitere Ordnungsmaßnahmen im Gebiet Bad Cannstatt 16 -Veielbrunnen- umzuschichten. Darüber hinaus wird derzeit das Gebiet Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- abgerechnet. Im Vorgriff auf die Abrechnung können hierbei die im Neuantrag Feuerbach 7 -Wiener Platz- beantragten jedoch nicht bewilligten Mittel in Höhe von 375.000 € umgeschichtet werden.


Zu 2. Prioritäten zum Programmjahr 2015

Die Antragsstellung für die Programme der städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2015 erfolgt im Herbst 2014. Die Verwaltung schlägt die in Anlage 3 dargestellte Reihenfolge vor, wobei erfahrungsgemäß nicht für alle Anträge eine Bewilligung erwartet werden kann und Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt werden. Neben den finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 3 Maßnahmen und Zielsetzungen dargelegt, welche die von der Verwaltung vorgeschlagene Reihenfolge begründen.

Mit GRDrs 28/2014 wurde das Sanierungsgebiet Stuttgart 29 -Teilgebiet Stöckach- um die Villa Berg erweitert. Sanierungsziel ist, das Gebäude zu erwerben, ein Konzept für eine öffentliche Nutzung zu entwickeln und das Gebäude auf Basis dieses Konzepts umfassend zu sanieren und zu modernisieren. Diese Maßnahme ist im bisherigen Förderrahmen von 2 Mio. € nicht enthalten. Ein erster Aufstockungsantrag soll daher gestellt werden. Weitere Aufstockungsanträge sollen mit Projektfortschritt gestellt werden.

Mit dem Antrag auf Aufnahme des Gebiets Vaihingen 3 -Dürrlewang- in ein städtebauliches Förderprogramm des Bundes und/oder Landes soll nun eine weitere Großwohnsiedlung der 1950iger Jahre erneuert werden. Die vorbereitenden Untersuchungen laufen derzeit (GRDrs 21/2014). Bereits mit der Fortschreibung der Stadterneuerungsvorranggebiete (GRDrs 322/2012) wurden erhebliche funktionale und gestalterische Mängel im öffentlichen Straßenraum sowie hinsichtlich der Handels- und Nahversorgungsstandorte festgestellt. Neben der Behebung dieser Mängel sollen des Weiteren auch Spiel- und Freiflächenangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, wie auch insgesamt die mangelhafte Aufenthaltsqualität im Bereich der öffentlichen Grün- und Platzflächen verbessert werden soll. Auch die Unterstützung von privaten energetischen Modernisierungsmaßnahmen steht im Blick der Sanierungsmaßnahme. Der Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ist für Herbst 2014 vorgesehen.

Neben diesem Neuantrag und dem Aufstockungsantrag für die Villa Berg sollen noch vier weitere Aufstockungs- und drei Umschichtungsanträge für laufende Verfahren gestellt werden. Über die Anträge wird das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Frühjahr 2015 endgültig entscheiden. Für die nur teilweise berücksichtigten Aufstockungsanträge kann für das Programmjahr 2016 erneut ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden.

Als Ergänzung zum Bund-Länder-Programm Soziale Stadt soll ein Antrag im ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ gestellt werden. Im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 - 2020 wird das bisher bereits bestehende Programm umstrukturiert und neu aufgelegt. Als Programmvoraussetzung ist der Gebietsbezug Soziale Stadt, das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept und die Kooperation aller relevanten Akteure vor Ort vorgesehen. Die Handlungsfelder „Integration in Beschäftigung“ und „Stärkung lokaler Ökonomie“ sollen hiermit abgedeckt werden. Die Projektlaufzeit beträgt jeweils 4 Jahre in zwei Förderrunden (2015 bis 2018 und 2019 bis 2022).

Antragsberechtigt sind nicht wie bisher einzelne Projektträger in Gebieten der Sozialen Stadt, sondern nur die Kommunen selbst, begrenzt auf einen Antrag und mit einem Fördervolumen von mindestens 0,3 Mio. € bis max. 2 Mio. €. Die Zusammenfassung von mehreren Soziale-Stadt-Gebieten und Einzelprojekten ist möglich. Die Weiterleitung von Mitteln an Dritte ist zulässig, die Kommune trägt jedoch die Koordination und Gesamtverantwortung für Antragstellung, Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen.

Inwieweit hierfür zusätzliches Personal notwendig ist und ob dieses gegebenenfalls zuwendungsfähig ist, ist derzeit noch nicht abschätzbar, da das hierfür notwendige operationelle Programm des Bundes noch durch die EU-Kommission genehmigt werden muss, womit frühestens im Herbst 2014 gerechnet wird.

Im 2. Halbjahr ist mit einem Interessensbekundungsverfahren zu rechnen, das Antragsverfahren erfolgt erst nach der Genehmigung. Die ESF-Förderung wird sich auf 50 %, die Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf 40 % und der Eigenanteil der Kommunen auf 10 % belaufen.


Zu 3. Ausblick auf die Programmjahre 2016 ff.

Anlage 4 enthält eine Vorausschau über Verfahren der städtebaulichen Erneuerung, für welche aus heutiger Sicht für die Programmjahre 2016 und danach Anträge auf Aufstockung laufender Maßnahmen oder Neuanträge gestellt werden sollen. Diese Vorausschau berücksichtigt die für Stuttgart derzeit geeigneten Programme der Städtebauförderung. Grundlage hierzu ist der mit GRDrs 322/2012 beschlossene Untersuchungsbericht zur Fortschreibung und Neuabgrenzung der Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG).

Für das Programmjahr 2016 ist derzeit ein Neuantrag für den Stadtteil Botnang und ggf. für Münster vorgesehen. Inwieweit die Gebiete Stuttgart 28, nördlich der Bismarckstraße, Feuerbach 7, westlicher Abschnitt, und Stuttgart 30, westlich der Gablenberger Hauptstraße, als ein neues Sanierungsgebiet oder als Erweiterung des bisherigen Sanierungsgebiets ausgewiesen werden sollen, steht in Abhängigkeit zur Entwicklung der bisherigen Sanierungsgebiete und soll je nach Bedarfslage entschieden werden.


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Anlage 2 zur GRDrs 300-2014.pdfAnlage 2 zur GRDrs 300-2014.pdf Anlage 3 zur GRDrs 300-2014.pdf Anlage 4 zur GRDrs 300-2014.pdf