Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 444/2010
Stuttgart,
07/12/2010



Zukünftige Förderung der Ev. Kinderkrippe Wangen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich28.07.2010



Beschlußantrag:
1. Die Kinderkrippe der Christine-Hermann-Kindertagesstätten der Ev. Kirchengemeinde Stuttgart Wangen erhält ab dem Jahr 2010 zusätzlich zu der Förderung nach den jeweils gültigen Fördergrundsätzen für kirchliche Kindertagesbetreuungseinrichtungen jährlich einen Festbetrag von 43.000 €. 2. Die Höhe des Festbetrags ist so bemessen, dass die Gesamtförderung - Regelförderung bei Vollauslastung plus Festbetrag - einer 100% Förderung entspricht. Für die Berechnung des Festbetrags wird der lt. Richtlinie geltende Stellenschlüssel und Sachkostenzuschuss sowie die tatsächlichen durchschnittlichen Personalkosten in Wangen und der in evangelischen Einrichtungen übliche Essenspreis zugrunde gelegt. 3. Bei einer Änderung der Regelförderung wird der Festbetrag entsprechend angepasst. 4. Die Zusagen über eine Abmangelfinanzierung der Kinderkrippe aus den Jahren 1927 und 1953 werden mit Zustimmung der Ev. Kirchengemeinde rückwirkend zum 31.12.2009 zurückgezogen. 5. Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf eine Vertretung bei der Verwaltung der Krippe und eine besondere Rechnungsführung.







Begründung:

Im Jahr 1927 erklärte sich der Gemeinderat der Stadt Stuttgart der Ev. Kirchengemeinde Wangen gegenüber bereit, für den Betrieb einer Kinderkrippe die Kosten, „wie sie den übrigen Krippen von der Stadt Stuttgart gereicht werden“, zu übernehmen und zusätzlich etwaige Fehlbeträge der laufenden Verwaltung zu decken.
Bedingung war, dass für den Krippenbetrieb besonders Rechnung geführt und der Stadt in der Verwaltung der Krippe eine entsprechende Vertretung eingeräumt wird.
Anlässlich einer Erweiterung der Krippe im Jahr 1953 dehnte die Stadt Ihre Zusicherung der Übernahme des Abmangels auf die gesamte Krippe aus.

Auch weil die Kosten für den Betrieb der Krippe überdurchschnittlich hoch waren, drängte die Stadt seit Mitte der neunziger Jahre darauf, die Kinderkrippe der Ev. Kirchengemeinde Wangen in die Regelförderung überzuführen. Dies wurde von der Kirchengemeinde mit Verweis auf die noch gültige Vereinbarung von 1927 abgelehnt.

Im Rahmen der Beschlussfassung von neuen Fördergrundsätzen für die Bezuschussung von Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft ab 1. Januar 2006 (GRDrs 338/2005) hat der Gemeinderat beschlossen, den Sonderstatus für die Kinderkrippe Wangen aufzuheben und die Bezuschussung ab 1. Januar 2011 in die Regelförderung überzuführen. Für die Zeit bis einschließlich 2009 wurden Übergangslösungen gefunden.

Eine Überprüfung der Vereinbarungen aus den Jahren 1927 und 1953 durch das Rechtsamt ergab, dass die Stadt nicht nur „eine Zusicherung in Form eines Verwaltungsaktes“ abgegeben, sondern mit der Kirchengemeinde Wangen einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Eine fristgerechte Kündigung durch das Jugendamt ist bereits im Jahr 2006 erfolgt.

Seit 2006 haben sowohl mit der Kirchengemeinde Wangen als auch mit dem Evangelischen Stadtverband bzw. dem Ev. Kirchenkreis Verhandlungen bezüglich der Weiterförderung der Krippengruppen im Rahmen der geltenden Richtlinien stattgefunden.

Nach wie vor sieht sich die ev. Kirchengemeinde Wangen aber nicht in der Lage, die Krippe unter den Bedingungen der Regelförderung weiter zu führen. Die Kirchengemeinde Wangen begründet dies damit, dass sie aufgrund der Vereinbarung mit Stadt aus dem Jahr 1927/1953 vom Ev. Kirchenkreis den für Ganztageseinrichtungen üblichen Zuschuss an die jeweiligen Gemeinden nicht erhält und diesen Fehlbetrag nicht aus Gemeindemitteln decken kann. Bei einer Umstellung der Bezuschussung auf die Regelförderung, wie vom Gemeinderat beschlossen, will die Kirchengemeinde Wangen den Betrieb der zwei Krippengruppen einstellen.

Die Schließung der Krippengruppen kann aufgrund des hohen Bedarfs an Kleinkindplätzen ebenso wie eine Übernahme der Einrichtung durch die Stadt nicht empfohlen werden. Daher schlägt die Verwaltung nach intensiven Verhandlungen und mit Zustimmung der Ev. Kirchengemeinde Wangen (s. Anlage 1) folgenden Kompromiss (s. Beschlussantrag) vor:

1. Die Zusagen über eine Abmangelfinanzierung der Kinderkrippe aus den Jahren 1927 und 1953 werden mit Zustimmung der Ev. Kirchengemeinde rückwirkend zum 31.12.2009 zurückgezogen.
2. Die ev. Kirchengemeinde Wangen erhält ab 2010 für die beiden Krippengruppen zusätzlich zur Regelförderung einen Festbetrag von 43.000 € jährlich.
3. Die Höhe des Festbetrags ist so bemessen, dass die Gesamtförderung - Regelförderung bei Vollauslastung plus Festbetrag - einer 100% Förderung entspricht. Für die Berechnung des Festbetrags werden der für lt. Richtlinie geltende Stellenschlüssel und Sachkostenzuschuss sowie die tatsächlichen durchschnittlichen Personalkosten in Wangen und der in evangelischen Einrichtungen übliche Essenspreis zugrunde gelegt.
4. Die in der Einrichtung über dem richtliniengemäßen Standard liegenden Kosten trägt die Gemeinde.
5. Bei einer Veränderung der Regelförderung wird der Festbetrag entsprechend angepasst.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel zur oben dargestellten Förderung der Ev. Kinderkrippe Wangen sind im Haushalt vorhanden.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Zustimmungserklärung der Ev. Kirchengemeinde





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