Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 640/2014
Stuttgart,
10/13/2014



Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2014
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/11, 2012/13 und 2014/15 und der Beschlüsse in den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zum weiteren Ausbau




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.11.2014
14.11.2014
19.11.2014



Beschlußantrag:

Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2010/2011, der Beschlüsse aus dem
1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), der Beschlüsse aus dem 2. Sachstandsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, der Beschlüsse aus dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013) sowie der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen. 1. Den aufgeführten Angebotsumstellungen sowie der Schaffung von 137 Plätzen für unter 3-Jährige, 221 Ganztagesplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie dem Abbau bzw. der Umwandlung von 157 Hortplätzen wird zugestimmt (Anlage 2, Anlage 5 und Anlage 6).

2. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen
(Anlage 3, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).

3. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 13,3549 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt Mitarbeiter/-innen auf 13,3549 Stellen (1,7419 Stellen in Entgeltgruppe S 8, 1,4451 Stellen in Entgeltgruppe S 8 für Springkräfte, 7,7927 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 2,3752 Stellen in Entgeltgruppe S 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung vom 01.09.2014/01.01.2015 bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015 zu beschäftigen.


Begründung:


Die Verwaltung legt hiermit den aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der im Haushalt 2010/2011, im 1. Sachstandsbericht 2010 (GRDrs 464/2010), im 2. Sachstandsbericht 2011 (GRDrs 7/2011), im Haushalt 2012/2013, im 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), im 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013) sowie im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Vorhaben zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart vor.

Geprüft wurde, ob die Vorhaben wie geplant umgesetzt werden können, das heißt,
- ob es bei einzelnen Projekten zu zeitlichen Verzögerungen kommt,
- ob es zu veränderten Kosten kommt, und
- ob einzelne Vorhaben nicht umgesetzt werden (können).

Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene Finanzmittel und freie Finanzmittel zu erhalten.

Das Ergebnis der Überprüfungen wird nachfolgend zusammenfassend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden nicht gesondert aufgeführt, da dies den Umfang dieser Vorlage sprengen würde. In Anlage 4 werden in übersichtlicher Form alle Projekte aus dem HH 2012/11, aus der GRDrs 464/2010 und der GRDrs 7/2011, aus dem HH 2012/13, aus der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013 sowie aus dem HH 2014/15 aufgeführt, die nach aktuellem Sachstand nicht umgesetzt werden.

Der Finanzübersicht in dieser Vorlage (siehe Anlage 1) können Über- oder Unterschreitungen der Haushaltsansätze entnommen werden und damit freie Mittel identifiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können.




Der Bericht ist folgendermaßen gegliedert:
A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger
2. Städtischer Träger

B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen 1 bis 3
C) Finanzielle Auswirkungen


A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben

1. Freie Träger

1.1 Freie Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

1.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Die meisten der Angebotsveränderung sind umgesetzt und bereits seit 2010/2011 in Betrieb und in der Statistik berücksichtigt. Lediglich drei Angebotsveränderungen sind noch nicht in der Statistik berücksichtigt, da sie erst 2014 in Betrieb gehen.

Eine Angebotsveränderung und zwei Angebotserweiterungen wurden nach aktuellen Angaben der Träger doch nicht umgesetzt. Ein Vorhaben wurde vom Träger zurückgenommen und wurde überarbeitet zum Haushalt 2012/13 wieder angemeldet. Die freien Mittel können im Rahmen dieses Sachstandberichtes für neu beantragte Vorhaben verwendet werden (siehe Anlage 4).

1.1.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen
Von den 24 beschlossenen Vorhaben im HH 2010/2011 werden 18 Projekte umgesetzt, davon sind bis auf ein Vorhaben alle in Betrieb.

6 Projekte konnten nicht umgesetzt werden. Erkenntnisse über weitere nicht umgesetzte Vorhaben gibt es seit dem letzten Sachstandsbericht nicht (siehe Anlage 4). Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte (GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011) wieder neu eingesetzt.

1.1.3 Neue freie Träger
Von den 14 beschlossenen Vorhaben neuer Träger im HH 2010/2011 und darauf folgend in den Sachstandberichten (GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011) sind bereits 12 Einrichtungen in Betrieb. 2 der geplanten Projekte wurden nicht umgesetzt (siehe Anlage 4). Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.

1.1.4 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Von den 7 beschlossenen Anträgen zur Hortbetreuung im HH 2010/2011 sowie darauf folgend in den Sachstandberichten sind alle Vorhaben umgesetzt.

1.1.5 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den im HH 2010/2011 und darauf folgend in den Sachstandsberichten beschlossenen 29 Betriebskindertagesstätten bzw. einzelner neuer Gruppen / Angebotsveränderungen sind alle in Betrieb. Ein Vorhaben konnte nicht umgesetzt werden. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandberichtes für neue Anträge eingesetzt.


1.2 Freie Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3; GRDrs 672/2012 und GRDrs 177/2013))

1.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 24 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3) wurden und werden nach derzeitigem Stand 20 Vorhaben umgesetzt. 4 Angebotsveränderungen wurden nach Angaben der Träger nicht umgesetzt. Ein Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt, ein Teil der freien Mittel kann im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

1.2.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen
Von den 24 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben wurden bzw. werden nach derzeitigen Trägerangaben 20 Vorhaben umgesetzt.

Vier Projekte können laut Trägerangaben nicht umgesetzt werden (siehe Anlage 4: Projekt von Polifant in der Heilbronnerstr. 397 in Feuerbach; Educcare in der Breitwiesenstr. 5 in Vaihingen/Möhringen; Kath. Kirche Breitlingstr. 33 und Parkstr. 18-22 in Ost). Ein Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt, ein Teil der freien Mittel kann im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

1.2.3 Waldheim-Umnutzungen zur Kitabetreuung
Die im Haushalt beschlossene Umnutzung des evang. Waldheims Sonnenwinkel (Barchetstr. 16) wird nach Aussage des Trägers realisiert, jedoch verzögert sich die Umsetzung auf September 2014.

1.2.4 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Von den 10 beschlossenen Vorhaben gemeinnütziger neuer Träger (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, wurden 9 Vorhaben bereits umgesetzt.

Ein Träger (Robinson Jugendfarm, Kinderladen Botnang e.V.) setzt sein Vorhaben nicht um. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.




Neue freie Träger (privat-gewerbliche Träger)
Von den 4 im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben privat-gewerblicher neuer Träger, die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, wurden 3 Vorhaben umgesetzt.

Ein Träger setzte sein Vorhaben nicht um. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.

1.2.4 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Von den 3 beschlossenen Anträgen zur Hortbetreuung an Privatschulen im HH 2012/2013 wurden alle Vorhaben umgesetzt bzw. werden einzelne Gruppen noch an den Start gehen.

1.2.5 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den 12 beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelner neuer Gruppen / Angebotsveränderungen (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 3), die Ihre Umsetzung für 2012/2013 geplant haben, konnten 6 Vorhaben bzw. einzelne Gruppen aus verschiedenen Gründen (z. Bsp. befristete Baugenehmigungen; Anmietung nicht realisierbar, geänderte Planungen des Bauträgers) nicht umgesetzt werden. Die dadurch frei gewordenen Mittel wurden bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt.


1.3 Freie Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2014/2015
(vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 4)
Diese Vorhaben der freien Träger wurden im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013 in die mittelfristige Finanzplanung für 2014/2015 aufgenommen.

1.3.1 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen
Von den 13 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 4), die Ihre Umsetzung für 2014/2015 geplant haben, werden nach Angaben der Träger 8 Vorhaben nicht umgesetzt. Die meisten dieser Vorhaben wurden von der katholischen Kirche zum Haushalt 2012/13 angemeldet, mit der Annahme, dass diese 2014/2015 umgesetzt werden. Nun hat sich die katholische Kirche anders entschieden und setzt einen Teil der Vorhaben gar nicht um bzw. prüft, ob einzelne Vorhaben ggf. zum Haushalt 2016/17 neu angemeldet werden (vgl. Anlage 4).

1.3.2 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Das beschlossene Vorhaben des neuen Trägers Reiner Werkmann mit dem Umsetzungsziel 2014 kann am vorgesehenen Standort in Bad Cannstatt nicht realisiert werden. Herr Werkmann hat einen neuen Antrag zur GRDrs 672/2012 für einen Standort in Münster vorgelegt. Diese Einrichtung in Münster ist bereits in Betrieb gegangen.


1.4 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 672/2012 (vgl. GRDrs 672/2012, Anlage 5)

1.4.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 37 beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 672/2012 sind die meisten bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Vier Vorhaben werden nach Angaben der Träger nicht umgesetzt (baulich/räumlich bedingt; Nachbarschaftseinsprüche). Ein Teil der freien Mittel kann im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

1.4.2 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Von den 7 beschlossenen Vorhaben gemeinnütziger neuer Träger (vgl. GRDrs 672/2012, Anlage 5), wurden 6 Vorhaben bereits umgesetzt und sind in Betrieb. Ein Vorhaben ist noch nicht umgesetzt. Hier ist noch nicht sicher, ob das Vorhaben wie geplant umgesetzt werden kann.

Neue freie Träger (privat-gewerbliche Träger)
Von den zwei in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Vorhaben privat-gewerblicher neuer Träger ist ein Vorhaben bereits in Betrieb, ein Vorhaben wurde nicht umgesetzt. Diese freien Mittel können im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

1.4.3 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Die 2 beschlossenen Vorhaben zur Hortbetreuung an Privatschulen in der GRDrs 672/2012 sind beide bereits in Betrieb.

1.4.4 Betriebskindertageseinrichtungen
Die 8 beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelne neue Gruppen / Angebotsveränderungen in der GRDrs 672/2012 sind bis auf ein Vorhaben bzw. bis auf einzelne Gruppen in Betrieb.


1.5 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 177/2013 (vgl. GRDrs 177/2013, Anlage 5)

1.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 22 beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 17772013 werden nach Angaben der Träger alle umgesetzt. Ein Teil der Vorhaben ist bereits 2013 in Betrieb gegangen, weitere folgen im Laufe des Jahres 2014.
Von den 4 beschlossenen Angebotsumstellungen in Verbindung mit Hortumwandlungen werden nach Angaben der Träger alle umgesetzt.

1.5.2 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Das in der GRDrs 177/2013 beschlossene Vorhaben des neuen Kita-Trägers Lebenshilfe Stuttgart e.V. ist bereits umgesetzt und in Betrieb.

1.5.3 Schulkindbetreuung / Horte an Schulen
Die 2 beschlossenen Vorhaben zur Hortbetreuung an Privatschulen in der GRDrs 177/2013 werden beide umgesetzt.

1.5.4 Betriebskindertageseinrichtungen
Die 7 beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelne neue Gruppen / Angebotsveränderungen in der GRDrs 177/2013 sind bzw. werden nach Angaben der Träger alle umgesetzt.


1.6 Freie Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4)

1.6.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 15 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4) wurden und werden nach derzeitigem Stand 13 Vorhaben umgesetzt. 2 Angebotsveränderungen werden aufgrund von Trägerentscheidungen nicht umgesetzt.

Die freien Mittel können im Rahmen dieses Sachstandberichtes für neu beantragte Vorhaben verwendet werden (siehe Anlage 4).

1.6.2 Sanierungs- und Neubauvorhaben mit Angebotsveränderungen /
Gruppenerweiterungen
Von den 31 im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Vorhaben (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4), werden nach derzeitigen Trägerangaben 27 Vorhaben umgesetzt.

Vier Projekte werden nach Rückmeldung der Träger nicht umgesetzt (siehe Anlage 4: Projekt von eva Kinderbetreuung gGmbH in der Ludwigstraße/Johannesstraße in West; Diakonie Stetten in den Wannenäckern in Bad Cannstatt; Himpelchen und Pimpelchen in der Böblinger Str. 125 in Süd; Kath. Kiga Erdbeerweg in Sillenbuch).
Bei einem Vorhaben (Kath. Kita Steinbuttstraße in Mühlhausen) ist die Erweiterung nur um eine Gruppe möglich. Die dadurch frei gewordenen Mittel können im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

1.6.3 Neue freie Träger
Neue freie Träger (gemeinnützige Träger)
Von den 3 im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Vorhaben gemeinnütziger neuer Träger (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4) sollen nach Angaben der Träger alle umgesetzt werden.

Neue freie Träger (privat-gewerbliche Träger)
Von den 2 im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Vorhaben privat-gewerblicher neuer Träger wird ein Vorhaben nicht umgesetzt. Die freien Mittel können im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

1.6.4 Betriebskindertageseinrichtungen
Von den 4 beschlossenen Betriebskitas bzw. einzelner neuer Gruppen / Angebotsveränderungen (vgl. GRDrs 829/2913, Anlage 4) kann ein Vorhaben nicht umgesetzt werden Die freien Mittel können im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.



2. Städtischer Träger

2.1 Städtischer Träger HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009, GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011)

2.1.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 47 beschlossenen Angebotsveränderungen im HH 2010/2011 sowie in den Vorlagen GRDrs 464/2010 und GRDrs 7/2011 ist lediglich eine Angebotsumstellung noch nicht in Betrieb, diese startet jedoch im September 2014.

8 Angebotsveränderungen konnten aufgrund veränderter Planungsvoraussetzungen nicht umgesetzt werden. Die Mittel wurden überwiegend bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder für andere Vorhaben eingesetzt.

2.1.2 Sanierungen und Neubauvorhaben sowie Infrastrukturpauschale
Sanierungen und Neubauvorhaben
Von den 7 beschlossenen Vorhaben im HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009) sind einige bereits in Betrieb; alle Projekte können grundsätzlich umgesetzt werden.

Die durch den WBV neu erstellte 4-gruppige Kita in der Raitelsbergstraße 27 (Ost) wurde im Frühjahr 2013 durch den freien Träger St. Josef in Betrieb genommen. Ebenso in Betrieb ist seit Mitte 2013 die städtische Tageseinrichtung Ravensburger Str. 19 in Wangen sowie die städtische Tageseinrichtung Weilimdorfer Str. 155 in Feuerbach.

2 weitere Vorhaben sind in Bau (Feuerbach/Hohewartstr. 98 und Rot/Löwensteiner Str. 49); die Inbetriebnahmen sind für Ende 2014 sowie für Anfang 2015 vorgesehen.

Das Vorhaben in Bad Cannstatt (Krefelder Areal, Duisburger Str. 53) wurde aufgrund der umfangreichen Planungen in den HH 2012/2013 verschoben und dort beschlossen. Ein weiteres Projekt (Untertürkheim/Ötztaler Str. 11 und 13) verzögert sich deutlich, da es gravierende bauliche und grundrissbedingte Misstände in Gebäude Nr. 11 gibt. Für das Vorhaben wurden im HH 2014/2015 Planungsmittel genehmigt.

Infrastrukturpauschale
Von den 11 im Rahmen der Infrastrukturpauschale im HH 2010/2011 (vgl. GRDrs 1295/2009) beschlossenen Vorhaben sind 4 Einrichtungen bereits in Betrieb:

Die städtischen Tageseinrichtungen in der Bernsteinstraße 3 in Heumaden und in der Vaihinger Str. 94 in Möhringen (Seepark). Des Weiteren die vom Siedlungswerk erstellt Einrichtung in Feuerbach im Kitzbüheler Weg 9, die vom Träger CJD Stuttgart (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.) betrieben wird und die vom Investor Fürst in Stuttgart-Nord gebaute neue Einrichtung in der Stresemannstr. 9, die von einem Trägerverbund der evang. und kath. Kirche betrieben wird.

In Bau befinden sich 2 weitere Vorhaben, die Griegstraße 18 in Botnang und die neue Kita am Europaplatz im Fasanenhof.


Ein weiteres Vorhaben (Plieningen/Schießhausäcker) wurde aufgrund zeitlich aufwendiger Umplanungen zum HH 2012/2013 neu angemeldet und dort beschlossen.

4 Vorhaben werden nicht umgesetzt (siehe Anlage 4: Birkach/Erisdorfer Straße; Wangen/Renzwiesen; Bad Cannstatt/Hofener-/Gnesener Straße; Mühlhausen / Schafhaus). Die durch diese Veränderungen frei gewordenen Mittel wurden überwiegend im Rahmen der letzten Sachstandberichte (GRDrs 7/2011 und GRDrs 672/2012) bereits wieder neu eingesetzt. Die frei gewordenen Mittel durch die Nichtrealisierung der Hofener-/Gnesener in Bad Cannstatt und des Vorhabens Schafhaus in Mühlhausen werden im Rahmen dieses Sachstandberichtes für neu beantragte Vorhaben verwendet.


2.2 Städtischer Träger HH 2012/2013 mit geplanter Umsetzung 2012/2013 und 2014/2015 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)

2.2.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 21 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011) wurden die meisten bereits umgesetzt, lediglich einige wenige starten noch im Laufe 2014. 8 Angebotsveränderung wurden nicht umgesetzt (siehe Anlage 4), wobei die meisten dieser Angebotsveränderungen zu einem späteren Zeitpunkt neu beantragt wurden oder nach Neubau der Einrichtung umgesetzt werden können.

Ein Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt, ein Teil der freien Mittel kann im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

2.2.2 Sanierungen und Neubauvorhaben sowie Infrastrukturpauschale
Sanierungen und Neubauvorhaben (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)

· Einzelprojekte
Von den 11 im Haushalt 2012/2013 beschlossenen Einzelprojekte geht ein Vorhaben, die Mittenfeldstraße 61 in Weilimdorf mit dem Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH im Herbst 2014 in den Betrieb. Für alle anderen Vorhaben gibt es entweder Vorprojektbeschlüsse bzw. Baubeschlüsse. Sie befinden sich in Bau oder gehen demnächst in Bau. Mit der Fertigstellung der Vorhaben ist überwiegend im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen. Lediglich zwei Vorhaben werden voraussichtlich erst 2017 fertiggestellt sein (Thaerstraße Weilimdorf; Bismarckstr. 3 West).

Ein Vorhaben, die Generalsanierung der Borkumstraße 51 in Zuffenhausen, wurde aufgrund nutzungs- und baurechtlicher Themen planerisch auf den Haushalt 2014/15 verschoben und dort beschlossen (siehe Anlage 4).


· Typenbauten Tranche I:
Die 5 Typenbauten der Tranche I befinden sich alle in Bau bzw. sind fertiggestellt.
· Typenbauten Tranche II:
Für 3 Typenbauten der Tranche II gibt es Vorprojektbeschlüsse, für ein Projekt bereits einen Baubeschluss. Sofern alle Planungen und Umsetzungen wie vorgesehen laufen können, ist mit einer Fertigstellung der Vorhaben im Laufe des Jahres 2016 zu rechnen.

Investorenprojekte (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Von den 4 im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben werden zwei umgesetzt und sind voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 fertiggestellt (Ostendzentrum/ Erweiterung der städt. TE Landhausstr. 188 um 4 Gr. sowie Roter Stich in Zuffenhausen, Neubau einer 5-gruppigen Kita). Zwei Vorhaben werden von den Investoren nicht umgesetzt.

Infrastrukturpauschale (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Von den 3 im Rahmen der Infrastrukturpauschale im HH 2012/2013 beschlossenen Vorhaben befindet sich eine 3-gruppige Kita in Bau (Plieningen / Schießhausäcker) und geht im Frühjahr 2015 unter der Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. in den Betrieb. Für den Neubau einer 4-gruppigen Kita im Gebiet Hohlgrabenäcker II/Tulpenapfelweg in Zuffenhausen gibt es einen Vorprojektbeschluss, die Fertigstellung ist für Ende 2016 geplant.

Beim Vorhaben Langenäcker-Wiesert in Stammheim verzögert sich die Planung und Umsetzung aus verschiedenen Gründen (zusätzlicher Ausgleichsmaßnahmen aufgrund des Vorkommens von Wildbienen; veränderte Planungen; u.a.). Das Vorhaben wird daher nicht mit den Mitteln aus dem HH 2012/2013 umgesetzt, sondern zum HH 2016/2017 mit überarbeiteten Planungen neu angemeldet.

2.2.3 Projekt in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Im Rahmen des Neubaus auf dem Schulgelände der Kirchhaldenschule (Botnang) ist eine 4-gruppige Einrichtung beschlossen worden. Der Vorprojektbeschluss wurde bereits gefasst. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2015 vorgesehen.


2.3 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 672/2012 (vgl. GRDrs 672/2012, Anlage 5)

2.3.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 37 beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 672/2012 wurde der überwiegende Teil im Jahr 2013 umgesetzt. 2 Angebotsveränderungen starten noch im September 2014. 7 Angebotsveränderungen werden nicht umgesetzt, da die Angebotsveränderungen aktuell in den jeweiligen Einrichtung nicht möglich sind (siehe Anlage 4).


Ein Teil der freien Mittel wurde bereits im Rahmen der letzten Sachstandberichte wieder neu eingesetzt, ein Teil der freien Mittel kann im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

2.3.2 Einzelprojekte
Von den 6 beschlossenen Einzelprojekten in der GRDrs 672/2012 ist ein Vorhaben unter städtischer Trägerschaft bereits in Betrieb (Wilhelmstr. 40 in Bad Cannstatt), weitere 2 Vorhaben starten im Herbst 2014 bzw. im Frühjahr 2015 (Feuerbach, Container Wilhelmstr. 155; Nord, Tunzhofer Str.;). 3 Vorhaben können nicht umgesetzt werden(siehe Anlage 4).


2.4 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 177/2013 (vgl. GRDrs 177/2013, Anlage 6)

2.4.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 7 beschlossenen Angebotsumstellungen in der GRDrs 177/2013 sind bzw, werden 5 Vorhaben umgesetzt zum September 2013 und zum September 2014. 2 Vorhaben werden nicht umgesetzt bzw. können nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden (siehe Anlage 4).

Von den 4 beschlossenen Angebotsumstellungen in Verbindung mit Hortumwandlungen sind 3 bereits umgesetzt. Eine Hortumwandlung kann aktuell noch nicht durchgeführt werden und wird so bald als möglich neu beantragt.


2.5 Städtischer Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)

2.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 35 beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5) wurden und werden nach derzeitigem Stand 31 Vorhaben überwiegend zum September 2014 umgesetzt. Einige sind bereits seit Januar in Betrieb, andere starten Anfang 2015. 4 Angebotsveränderungen können momentan nicht umgesetzt werden. Die freien Mittel können im Rahmen dieses Sachstandberichtes verwendet werden.

2.5.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)
Investorenprojekte (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)
Von den 7 im HH 2014/2015 beschlossenen Vorhaben werden 6 umgesetzt und sind überwiegend im Laufe des Jahres 2015 fertiggestellt. Ein Vorhaben wird vom Investor nicht weiter verfolgt (Forststr. 71, West).


B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen

Zu Beschlussantrag 1:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger (Anlage 5 und Anlage 6).

Befürwortete Einzelanträge
Auch zu diesem Sachstandsbericht wurden wieder einige Anträge für notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen innerhalb der bestehenden Einrichtungen oder für Platzschaffungen in vorhandene Raumressourcen von den Trägern eingereicht.

Der Schwerpunkt der Anträge lag dieses Mal vor allem in Angebotsanpassungen innerhalb der Einrichtungen, z. Bsp. Umwandlungen von VÖ 3-6J. in GT 3-6J. oder von GT 0-6J. in GT 0-3J. bzw. umgekehrt. Einrichtungen, die jetzt seit ein bis zwei Jahren Kleinkindplätze anbieten, müssen nun oftmals einen Teil dieser Plätze wieder in GT 3-6J. umwandeln, damit die unter 3-jährigen Kinder, die nun älter geworden sind, innerhalb der Einrichtung verbleiben können. Es ist fachlich grundsätzlich wünschenswert, wenn die Kinder die Einrichtung nicht wechseln müssen.

Dafür schaffen andere Einrichtungen wiederum neue Kleinkindplätze. So wurden auch einige Gruppenerweiterungen innerhalb bestehender Einrichtungen beantragt, jedoch nicht mehr in dem Ausmaß wie in den Vorjahren.

Eine immer größere Rolle bei den Anträgen spielen die Umwandlungen der Hortplätze in Ganztagesplätze für 3- bis 6-Jährige bzw. sukzessive in Kleinkindplätze.

Insgesamt werden Anträge der freien Träger und des städtischen Trägers in einer Höhe von rund 3,7 Mio. Euro Investitionskosten und rund 4,9 Mio. Euro jährlichen Betriebskosten von der Verwaltung befürwortet.

Die befürworteten Anträge sind der Anlage 5 (freie Träger) und der Anlage 6 (städtischer Träger) zu entnehmen. Dabei hat die Verwaltung diejenigen Anträge, die bereits zum September 2014 starten konnten, bereits verwaltungsintern entschieden und die Träger informiert.



Diese Möglichkeit wurde der Verwaltung laut Beschlussfassung im Haushalt 2014/15 ermöglicht (vgl. GRDrs 829/2013; S.9).

Die Finanzierung ist über das jährliche Budget für Angebotsveränderungen gewährleistet. Die Umsetzungen der befürworteten Vorhaben sind alle ab September 2014 bzw. im Laufe des Jahres 2015 geplant.


Nicht befürwortete Einzelanträge
Die Verwaltung hat grundsätzlich alle vorgelegten Anträge hinsichtlich der Zielsetzung und der Umsetzbarkeit geprüft und insgesamt 7 Anträge nicht befürwortet (siehe Anlage 5, Liste 6). Hierbei handelt es sich um Anträge, bei denen das Vorhaben nicht dem Bedarf entspricht oder die weitere Bedarfsentwicklung erst zu beobachten ist; der Kostenrahmen für den Sachstandsbericht zu hoch ist oder kein Standort/Immobilie vorhanden ist.


Antrag auf Erhöhung des laufenden Investitionskosten-Budgets für
Baumaßnahmen freier Träger
Da von den nicht konkret verplanten 850.000 €, die für 2014 für unterjährige Kleininvestitionen der freien Träger zur Verfügung stehen, bis 30. Juni dieses Jahres schon 620.000 € bewilligt wurden, sollte für den weiteren Bedarf in 2014 und 2015 das Budget um 500.000 € aufgestockt werden. Andernfalls wird die Verwaltung voraussichtlich ab Oktober 2014 Anträge für Kleininvestitionen zurückweisen müssen.


Zu Beschlussantrag 2:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung und auf die Versorgungssituation (Anlage 2 und Anlage 3)

In der Anlage 3 sind die Platzentwicklung sowie die Versorgungsquoten der verschiedenen Altersgruppen übersichtlich dargestellt.

Ausgehend von den aktuellen Versorgungsquoten Stand 1.3.2014 entwickelt sich die Versorgungssituation nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze (HH 10/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011; HH 12/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013; GRDrs 116/2013 sowie HH 14/15 ) wie nachfolgend beschrieben:


Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen:
Aufgrund des Wartelistenabgleichs des Jahres 2014 ist bekannt, dass in Stuttgart 3.422 Kinder unter 3 Jahren, davon 2.714 Kinder von 1 bis unter 3 Jahren einen Platz benötigen. Dies bedeutet, dass in Stuttgart ein Versorgungsgrad von ca. 62% der 0- bis unter 3-Jährigen erforderlich ist, um den vorhandenen Bedarf abdecken zu können.



Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Versorgungsgrades nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung (vgl. auch Anlage 3).

Zusätzliche Plätze
Entwicklung Versorgungs-grad 0 bis unter 3 J.
Entwicklung Fehlplätze
0 bis unter 3 J.
davon
Fehlplätze
1 bis unter 3 Jahre
Versorgungsgrad IST
(1.3.2014)
40,2 %
3.422
2.714
Mögliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
Nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
plus
2.958 Plätze
58,6 %
464
--
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
Maßnahmen der aktuellen Vorlage GRDrs 640/2014
plus
137 Plätze
59,5 %
327
--
Werden alle bereits beschlossenen Vorhaben umgesetzt (ca. 2.958 Plätze), wird sich der Versorgungsgrad für unter 3-Jährige in den nächsten Jahren auf ca. 58,6 % verbessern. Dann würden noch ca. 464 Plätze für unter 3-Jährige fehlen.

Durch die aktuell vorgelegten Anträge auf Angebotsumstellung können 137 weitere Plätze für unter 3-Jährige geschaffen werden. Die Versorgungsquote könnte sich damit auf ca. 59,5 % erhöhen. Damit wäre das Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung im Bereich der unter 3-Jährigen so gut wie erreicht.

Berücksichtigt man nur die Versorgung der 1- bis unter 3-Jährigen (10.735 Kinder), so läge der Versorgungsgrad nach Umsetzung der vorgelegten Maßnahmen bereits bei ca. 89 %.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Neubaubaugebiete mit weiteren Bedarfen zu rechnen ist. Auch zeigt die Erfahrung, dass von den beschlossenen Vorhaben in der Regel nie alle wie geplant umgesetzt werden können oder aber sich zeitlich verschieben.


Versorgungssituation bei 3- bis unter 6-Jährigen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Versorgungsgrades nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzschaffung (vgl. auch Anlage 3).




Zusätzliche GT- Plätze
(überwiegend durch Angebots-veränderung von VÖ in GT)
Versorgungsgrad
3 bis 6J.
GT
Versorgungsgrad
3 bis 6 J.
insgesamt
Versorgungsgrad IST
1.3.2014
55,0 %
106,3 %
Mögliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
Nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
plus
2.977 GT-Plätze
73,7 %
118,8 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
Maßnahmen der aktuellen Vorlage GRDrs 640/2014
plus
420 GT-Plätze
76,3 %
120,2 %
Sofern alle beschlossenen Vorhaben (2.977 GT-Plätze) wie geplant umgesetzt werden, wird sich der GT-Versorgungsgrad in den nächsten Jahren auf ca. 73,7 % verbessern.

Durch die aktuell vorgelegten Anträge auf Angebotsumstellung können zusätzlich 420 GT-Plätze geschaffen werden. Die Versorgungsquote könnte sich damit auf ca. 76,3 % erhöhen. Davon ausgehend, dass mindestens 70 % der 3- bis 6-Jährigen einen Ganztagesplatz benötigen, ist dieser Versorgungsgrad bedarfsdeckend.

Der Gesamtversorgungsgrad liegt nach Umsetzung der beschlossenen Plätze deutlich über 100 %. Vorübergehend ist es vertretbar, dass der reale Versorgungsgrad über der rein statistischen Vollversorgung liegt. Ursache dafür ist zum einen, dass bei neu geplanten Einrichtungen immer auch Plätze für 3- bis 6-Jährige geplant werden (müssen), da es nicht sinnvoll ist, nur reine Kleinkindeinrichtungen zu bauen. Zum anderen kommt es zu einer vorübergehend höheren Platzschaffung bei den 3- bis 6-Jährigen durch die Umwandlung der Hortplätze; da die Hortplätze oftmals nur sukzessive in Zwischenschritten in Richtung Kleinkindplätze umgewandelt werden können.


Die gute Versorgung bei den 3- bis 6-Jährigen führt dazu, dass es für zuziehende Kinder und für Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, deutlich leichter wird, einen Platz zu finden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass Stuttgart im Vergleich zu anderen Städten bei der Berechnung der zu versorgenden Kindern mit 3,25 Jahrgängen eher an der unteren Grenze liegt (Freiburg 3,6 Jgg.; Heidelberg 3,5 Jgg.; Tübingen 3,3 Jgg.; Karlsruhe 3,4 Jgg.).


Bei angenommenen 3,5 Jahrgängen läge der aktuelle Versorgungsgrad bei 99 % und würde auf ca. 112 % steigen (jedoch ohne Berücksichtigung der Zuzüge durch Neubaugebiete).

Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Versorgungsgrades nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Platzumwandlungen (vgl. auch Anlage 3).

Platzentwicklung
Entwicklung
Versorgungsgrad Hort / Schulkind-betreuung
Versorgungsgrad IST
(1.3.2014)
17,7 %
Mögliche Entwicklung nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
Nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze
minus
335 Plätze
16,7 %
Voraussichtliche Entwicklung durch die Maßnahmen in der aktuellen Vorlage
Maßnahmen der aktuellen Vorlage GRDrs 640/2014
minus
157 Plätze
16,1 %
Plus sonstige Plätze Schulkindbetreuung
IST-Plätze
Schülerhäuser
Ganztagesschulen
zum Schuljahr 2014/15
2.700 Plätze
5.000 Plätze
Ca. 44,3 %
Der Versorgungsgrad bei den Hortplätzen wird in den nächsten Jahren sukzessive zurückgehen, da die Umwandlung der Hortplätze in GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige bzw. in Kleinkindplätze bereits begonnen hat. Sofern noch Hortplätze geschaffen werden, sind dies Hortplätze an Privatschulen, da diese Schulen bislang keine Möglichkeit haben, eine Ganztagesschule einzurichten.

Durch die bereits beschlossenen Vorhaben werden 335 Hortplätze in Tageseinrichtungen abgebaut bzw. umgewandelt. Durch die aktuell vorgelegten Anträge werden weitere 157 Hortplätze abgebaut bzw. in Plätze für 3- bis 6-Jährige und für unter 3-Jährige umgewandelt.

Im Gegenzug dazu wird durch die in Schülerhäusern und an Ganztagesschulen angebotenen Plätze die Versorgungssituation für Schulkinder bereits deutlich verbessert, so dass die Gesamtversorgung bei der Schülerbetreuung bei ca. 44 % liegt.


Eine ausführliche Beschreibung der Versorgungsentwicklung für die verschiedenen Altersgruppen sowohl für die Gesamtstadt als auch für die Bezirke erfolgt im Rahmen des Jahresberichtes zur Kindertagesbetreuung, der dem Jugendhilfeausschuss im November 2014 vorgelegt wird.


Zu Beschlussantrag 3:
Stellenbedarf städtischer Träger
Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 13,3549 Stellen benötigt. Das Jugendamt wird ermächtigt Mitarbeiter/-innen auf insgesamt 13,3549 Stellen (1,7419 Stellen in Entgeltgruppe S 8, 1,4451 Stellen in Entgeltgruppe S 8 für Springkräfte, 7,7927 Stellen in Entgeltgruppe S 6 und 2,3752 Stellen in Entgeltgruppe S 3) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung vom 01.09.2014/01.01.2015 bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2015 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Reduzierung im hauswirtschaftlichen Bereich insgesamt 0,7566 Stellen (0,3579 Stellen in Entgeltgruppe 3 und 0,3987 Stellen in Entgeltgruppe 2Ü) gestrichen werden. Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016/2017 entschieden.

Nach aktuellem Sachstand werden von den im Haushalt 2012/13 sowie in den darauf folgenden Sachstandsberichten beschlossenen Stellen und von den im HH 14/15 beschlossenen Stellen 108,6364 Stellen aufgrund nicht umgesetzter Vorhaben sowie insbesondere aufgrund von Übertragungen neuer Einrichtungen auf freie Träger durch Trägerauswahlverfahren nicht benötigt.



Finanzielle Auswirkungen

C) Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 1)

Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 1 eingearbeitet.

Dadurch, dass einige der im HH 2010/11, HH 2012/13, HH 2014/15 sowie in den zugehörigen Sachstandsberichten beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 4), werden Mittel frei. Dies ist ebenfalls bei der Darstellung des Sachstands in Anlage 1 enthalten. Die freien Mittel (siehe grün markiert) können zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 5 und 6) eingesetzt werden.

Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:






Tab. 1: HH 2010/11; GRDrs 464/2010; GRDrs 7/2011
Investitions-kosten
Infrastruktur-
pauschale Investitionskosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2014
2015
Zum HH 2010/2011 beschlossen (fortgeschriebener HH-Ansatz)
35.646.000
8.160.000
25.964.450
22.450.794
25.750.167
Aktueller Planungsstand HH 2010/11 sowie der Beschlüsse GRDrs 464/2010 u. GRDrs 7/2011
31.579.220
4.451.000
24.432.447
20.937.202
23.919.237
Abzüglich Finanzierung dringliche Instandhaltungsmaßnahmen städtischer Träger / Amt 23 (vgl. Anlage 6, GRDrs 7/2011)
- 40.000
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
4.026.780
3.709.000
1.532.003
1.513.592
1.830.930
Abzüglich bereits eingesetzte Mittel für Beschlüsse in der
GRDrs 672/2012
- 3.962.680
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
64.100
3.709.000
1.532.003
1.513.592
1.830.930


Tab. 2: HH 2012/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2014
2015
Zum HH 2012/2013 beschlossen (fortgeschriebener HH-Ansatz)
94.309.378
7.269.000
59.210.259
44.088.436
53.000.945
Aktueller Planungsstand HH 2012/13 sowie der Beschlüsse GRDrs 672/2012 u. GRDrs 177/2013
80.650.872
4.841.000
56.069.833
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
13.658.506
2.428.000
3.140.426
9.889.969
7.506.803
Abzüglich bereits eingesetzte Mittel für Beschlüsse in der
GRDrs 177/2013
- 4.455.698
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
9.202.808
2.428.000
3.140.426
9.889.969
7.506.803


Tab. 3: HH 2014/15
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale Investitionskosten
Betriebs-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
dauerhaft
2014
2015
Zum HH 2014/2015 beschlossen
(HH-Ansatz inkl. Budget)
86.905.460
0
39.194.233
7.193.302
25.892.238
Aktueller Planungsstand HH 2014/15
80.777.830
0
27.457.163
3.346.550
10.535.260
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
6.127.630
0
11.737.070
3.846.852
15.356.978

Tab. 4: Finanzierungsbedarf für die neue Maßnahmen / Finanzierungsvorschläge
(vgl. Anlage 1; D. Neue Maßnahmen)
Investitions-kosten
Betriebs-kosten
Betriebskosten
Betriebs-kosten
gesamt
dauerhaft
2014
2015
Maßnahmen in aktueller Vorlage GRDrs 640/2014
3.718.975
4.882.793
701.347
2.980.034
Finanzierungsvorschläge
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 10/11
64.100
freie Betriebsmittel aus HH 10/11
1.532.003
1.513.592
1.830.930
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 12/13
9.202.808
freie Betriebsmittel aus HH 12/13
3.140.426
9.889.969
7.506.803
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 14/15
6.127.630
freie Betriebsmittel aus HH 14/15
11.737.070
3.846.852
15.356.978
Abzüglich Kosten Amt 23 (Finanzierungsbedarf für Kosten Bauzeit einmalig HH 2010/11: Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten)
-472.534
Summe zur Verfügung stehende Restmittel
für Finanzierung
14.922.004
16.409.498
15.250.414
24.694.711
Differenz: Bedarf neue Maßnahmen bzw. Rest-mittel: freie Mittel (+) /
Finanzierungsbedarf (-)
+ 11.203.029
+ 11.526.705
+ 14.549.066
+ 21.714.677
Der Finanzierungsbedarf für die in dieser Vorlage vorgelegten neuen Maßnahmen kann sowohl für die Investitionskosten als auch für die Betriebskosten vollständig durch freie Mittel der vorherigen Haushalte gedeckt werden.

Der Finanzierungsbedarf für die Investitionskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 3.718.975 € kann finanziert werden durch nicht benötigte und damit freie Investitionsmittel aus dem HH 10/11 in Höhe von 64.100 €, aus dem HH 12/13 in Höhe von 9.202.808 € sowie aus dem HH 14/15 in Höhe von 6.127.630 €.

Durch diese Restmittel können die Investitionskosten der neuen Maßnahmen sowie der bestehende Finanzierungsbedarf für die Kosten der Bauzeit der Ausweichquartiere 2010/11 (Anmietkosten Ausweichquartier, Umzugskosten) in Höhe von 472.534 € vollständig gedeckt werden.

Es bleiben darüber hinaus freie Investitionsmittel in Höhe von rund 11,2 Mio. € übrig, die im Rahmen des nächsten Sachstandsberichtes neu eingesetzt werden können.

Für die Finanzierung der durch die neuen Maßnahmen anfallenden Betriebskosten im Jahr 2014 in Höhe von 701.347 € stehen aufgrund nicht realisierter Vorhaben oder verschobener aus dem HH 2010/11; dem HH 2012/13 sowie dem HH 2014/15 im Jahr 2014 freie Mittel in Höhe von 15.250.414 € zur Verfügung. Somit können die Betriebskosten im Jahr 2014 durch Restmittel gedeckt werden. Darüber hinaus bleiben freie Betriebsmittel im Jahr 2014 in Höhe von rund 14,5 Mio € übrig.

Für die Finanzierung der anfallenden Betriebskosten im Jahr 2015 in Höhe von 2.980.034 € stehen aufgrund nicht realisierter Vorhaben aus dem HH 2010/11 dem HH 2012/13 sowie dem HH 2014/15 im Jahr 2014 freie Mittel in Höhe von 24.694.711 € zur Verfügung. Somit können die Betriebskosten im Jahr 2015 durch Restmittel gedeckt werden.
Darüber hinaus bleiben freie Betriebsmittel im Jahr 2015 in Höhe von rund 21,7 Mio € übrig.

Für die Finanzierung der ab 2016 anfallenden dauerhaften Betriebskosten in Höhe von 4.882.793 € stehen aus dem HH 2010/11 dauerhaft 1.532.003 €, aus dem HH 2012/13 dauerhaft 3.140.426 € sowie aus dem HH 2014/15 dauerhaft 11.737.070 € freie Mittel zur Verfügung. Somit können auch die ab 2016 dauerhaft anfallenden Betriebskosten vollständig durch Restmittel gedeckt werden.

Darüber hinaus bleiben dauerhaft freie Betriebsmittel ab 2016 in Höhe von rund 11,5 Mio. € übrig, die im Rahmen des nächsten Sachstandsberichtes neu eingesetzt werden können.

Die Einnahmen beim städtischen Träger für die im Haushalt 2010/11 beschlossenen Maßnahmen aus Gebühren betragen ca. 631.000 €; für die in der GRDrs 464/2010 beschlossenen Maßnahmen ca. 136.000 € sowie für die in der GRDrs 7/2011 beschlossenen Maßnahmen ca.11.400 €.

Durch die im HH 2012/13 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von 1.334.000 € zu rechnen. Für die in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Maßnahmen ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 409.000 € sowie für die in der GRDrs 177/2013 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 4.600 € zu rechnen.

Durch die vorgelegten neuen Maßnahmen würden sich in der Gesamtsumme rund ca. 1.800 € Mindereinnahmen ergeben, da durch die Hortumwandlungen Plätze und damit Einnahmen verloren gehen.

Die Erträge aus Gebühren müssen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2016/17 berücksichtigt werden.

Die Verwaltung geht für die im Haushalt 2010/2011 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers von Investitionskostenzuschüssen des Bundes i. H. v. ca. 736.000 € aus. Für die in der GRDrs 464/2010 und in der GRDrs 7/2011 beschlossenen Vorhaben des städtischen Trägers sind ca. 48.000 € möglich. Für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 40.000 € Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 215.000 € bzw. 52.000 € für die Maßnahmen der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013.

Für die vorgelegten neuen Maßnahmen des städtischen Trägers sind Bundeszuschüsse für Investitionen in Höhe von ca.100.000 € möglich.

Ob die Bundesmittel tatsächlich in der angegebenen Höhe eingehen, hängt u.a. von der noch zur Verfügung stehenden Gesamtsumme der Bundesmittel ab. Ebenso ist bislang noch nicht entschieden, ob es ab 2014/15 ein weiteres Bundesprogramm geben wird bzw. ob die vorhandenen Mittel aufgestockt werden.

Die konkrete (auch haushaltsmäßige) Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtkämmerei, dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Finanzübersicht
Anlage 2: Platzübersicht
Anlage 3: Versorgungsentwicklung
Anlage 4: Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden/werden (können)
Anlage 5: Übersicht über neue Anträge freier Träger
Anlage 6: Übersicht über neue Anträge städtischer Träger





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Anlage_1_GRDrs_640_2014_Finanzübersicht.xlsxAnlage_1_GRDrs_640_2014_Finanzübersicht.xlsx Anlage_ 2_GRDrs 640_2014.xlsAnlage_ 2_GRDrs 640_2014.xlsAnlage_3_GRDrs_640_2014.xlsAnlage_3_GRDrs_640_2014.xlsAnlage_4_GRDrs_640_2014.xlsAnlage_4_GRDrs_640_2014.xlsAnlage_5_GRDrs_640_2014.xlsAnlage_5_GRDrs_640_2014.xlsAnlage_6_GRDrs_640_2014.xlsxAnlage_6_GRDrs_640_2014.xlsx