Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 205/2010
Stuttgart,
07/02/2010



Personalbedarf an Schulsekretärinnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.07.2010
15.07.2010



Beschlußantrag:

1. Im Rahmen des Stellenplans zum Doppelhaushalt 2010/2011 hat der Gemeinderat sechs Stellen in Stufen, also 3 Stellen für das Jahr 2010 und weitere 3 Stellen ab dem Jahr 2011 beschlossen. Der auf dieser Grundlage vorgesehenen Änderung der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen an den von der Landeshauptstadt Stuttgart unterhaltenen öffentlichen Schulen zum 1. August 2010 (Schuljahr 2010/2011) entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.

2. Vom Bericht über den aktualisierten Stand des Personalbedarfs in den Schulsekretariaten auf der Grundlage der Amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 2009/10 wird Kenntnis genommen.

3. Die insgesamt bereits geschaffenen 6 Stellen werden anhand der angepassten Zuteilungsgrundsätze (s. Anlage 3) verteilt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, auch die Besetzung der erst 2011 geschaffenen drei Stellen bereits ab dem 01. August 2010 im Vorgriff vorzunehmen. Die relativ späte Umsetzung in 2010 stellt sicher, dass die finanziellen Auswirkungen 2010 sich dennoch mit dem Haushaltsbeschluss (analoge Kosten für nur drei Stellen) decken. Die anfallenden Kosten in Höhe von. 93.400 Euro für 2010 und 223.000 Euro ab 2011 werden im Personalkostenbudget gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 die „Schaffung von insgesamt 6 Stellen in Stufen“, also 3 Stellen im Jahr 2010 und weiteren 3 Stellen im Jahr 2011 beschlossen. Als Beratungsgrundlage diente die Mitteilungsvorlage 411/2009.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses schlägt die Verwaltung vor, die Zuteilungsgrundsätze der durch Aufgabenzuwächse am meisten betroffenen Schularten (Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen) zu ändern. Aufgrund der reduzierten Zahl von geschaffenen Stellen müssen von den in GRDrs 411/2009 gemachten Vorschlägen zur Veränderung der Zuteilungsgrundsätze nur die Grundschulen ausgenommen werden. Dies ist aber am ehesten vertretbar, da in diesem Bereich erst 2007 spürbare Verbesserungen vorgenommen wurden.

Zudem musste zwischenzeitlich noch eine Fortschreibung des aktuellen Stellenbedarfs auf der Grundlage der Schulstatistik des Schuljahres 2009/2010 vorgenommen werden, die seit Ende 2009 vorliegt.

Bei unveränderter Zuteilung im Bereich der Grundschulen und bei den Beruflichen Schulen liegt nach den aktuellen Schülerzahlen ein Überhang von 1/6 Stelle vor. Bei den Grund- und Hauptschulen (künftig auch Werkrealschulen), den Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen errechnet sich aufgrund der aktuellen Schülerzahlen und bei Zugrundlegung der neuen Zuteilung ein Mehrbedarf von 6 1/12 Stellen (s. Anlage 3). Verrechnet mit dem Überhang bei Grundschulen und Beruflichen Schulen führt dies zu einem Stellenmehrbedarf von netto 5 11/12 Stellen. Davon ausgehend, dass die Schaffung von 6 Stellen genehmigt wurde, kann die noch verbleibende 1/12-Stelle für Härtefälle eingesetzt werden.

Um die komplizierte Umsetzung von zusätzlichem Bedarf bzw. Überhang nicht stufenweise in zwei Schritten vornehmen zu müssen, sollten die neuen Zuteilungsgrundsätze in vollem Umfang ab dem Schuljahr 2010/2011, also vom 1. August 2010 an gelten. Dadurch können Verbesserungen bei 7 Grund- und Hauptschulen, 4 Realschulen, 16 Gymnasien und 10 Sonderschulen erzielt werden (vgl. Anlage 4). Insofern keine weiteren Aufgabenübertragungen oder Änderungen aus dem bildungspolitischen Bereich für die Schulsekretariate entstehen, ist mit keinem weiteren Anpassungsbedarf zu rechnen.

Die finanziellen Auswirkungen betragen daher 2010 anteilig nur max. 5/12 der sich durch die Veränderung ergebenden zusätzlichen sechs Stellen und decken sich in der Summe mit dem Haushaltsbeschluss. Dieses Vorgehen findet auch die Zustimmung der Geschäftsführenden Schulleitungen, weil so keine Schulart willkürlich vorgezogen bzw. zurückgestellt werden muss.


Finanzielle Auswirkungen

Die Stellen von Schulsekretärinnen sind nach Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wird bei der Veranschlagung der Personalkosten von rd. 37.200 Euro pro Stelle ausgegangen; in der Summe ergeben sich für die Veranschlagung der Personalkosten folgende Beträge:

2010: 112.000 Euro und
2011: 223.000 Euro

Durch die Besetzung der sechs zusätzlich errechneten Stellen erst zum Schuljahr 2010/2011, also ab 1. August 2010 entstehen im Kalenderjahr 2010 anteilmäßige Kosten in Höhe von max. ca. 93.400 Euro (= 5 Monate x 6,0 Stellen). Ab 2011 fallen dann die vollen Kosten für die sechs Stellen in Höhe von 223.000 Euro an.


Beteiligte Stellen

Mitzeichnung der Referate AK und WFB




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Ausführliche Begründung
Zuteilungsgründsätze bisher
Zuteilungsgrundsätze nach Anpassung
Auswirkungen auf den Stellenbedarf nach Anpassung der Zuteilungsgrundsätze

Anlage 1 zur GRDrs 205/2010



Ausführliche Begründung:
Als Ausgangsgrundlage liegt die Gesamtstellenzahl an Schulsekretärinnen im Stellenplan 2009 bei 166,08 Stellen. Darin enthalten sind 9,0 Springkraftstellen und 0,75 Stellen für die Meldestelle der beruflichen Schulen.

Die Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen regeln die Zuordnung von Stellen bzw. Stellenanteilen an den einzelnen Schulen unter Berücksichtigung der Schulart und der Schulgröße. Da der bildungspolitische Bereich während der letzten Jahre starken Veränderungen unterlag, die sich auch auf die Schulsekretariate ausgewirkt haben, konnten die Zuteilungsgrundsätze in den Jahren 2005 und 2007 nach und nach angepasst werden. Die derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätze können der Übersicht in Anlage 2 entnommen werden.

Da sich die Aufgaben aber auch danach stetig weiter entwickelt haben, wurde dem Verwaltungsausschuss mit GRDrs 411/2009 in Form einer Mitteilungsvorlage eine ausführliche Darstellung zu den Aufgabenveränderungen in den Schulen vorgelegt, die einen personellen Mehrbedarf in den Schulsekretariaten rechtfertigen. Schwerpunktmäßig sind dies zusammengefasst

· die Umsetzung der Maßnahmen „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ (Bonuscard),
· die Einführung der Werkrealschule,
· Grund- und Hauptschulen mit Außenklassen von Sonderschulen,
· die Versorgung der Sonderschulkindergärten im Sekretariatsbereich und
· die Zunahme der Beratungsfälle in Sonderschulen und sonderpädagogische Dienste.

Mit dem Haushaltsantrag Nr. 719 vom 17.12.2009 haben die Bündnis 90/ DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion und die SPD-Gemeinderatsfraktion die Schaffung von insgesamt 6 Stellen in Stufen für den Bereich der Schulsekretärinnen beantragt. Der Gemeinderat ist dem Antrag gefolgt und hat im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 der Schaffung von 3 Stellen im Jahr 2010 und weiteren 3 Stellen im Jahr 2011 zugestimmt.

Dieser Beschluss macht deutlich, dass auch der Gemeinderat die Notwendigkeit der Nachbesserungen in den Schulsekretariaten sieht. Da er aufgrund der schwierigen Haushaltslage nur einen Teil der Stellen geschaffen hat, schlägt die Verwaltung vor, die Zuteilungsgrundsätze für die durch Aufgabenzuwächse am meisten betroffenen Schularten (Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen) anzupassen.
Insofern keine weiteren Aufgabenübertragungen oder Änderungen aus dem bildungspolitischen Bereich für die Schulsekretariate entstehen, ist mit keinem weiteren Anpassungsbedarf zu rechnen. Einzelheiten dazu sind der GRDrs 411/2009 zu entnehmen. Aufgrund der reduzierten Zahl von geschaffenen Stellen müssen nur die Grundschulen ausgenommen werden. Dies ist aber vertretbar, da in diesem Bereich erst 2007 erhebliche Verbesserungen vorgenommen wurden.

Die Art der Veränderungen dazu können der Anlage 3, die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Schulen bei Zugrundlegung der Schülerzahlen des Schuljahrs 2009/2010 der Anlage 4 entnommen werden. In der Summe ergibt sich hier ein Fehlbedarf von 6 1/6 Stellen.

Bei den reinen Grundschulen und bei den Beruflichen Schulen, bei denen die bisherigen Zuteilungsgrundsätze weiter gelten, wurden lediglich die fortgeschriebenen Schülerzahlen aus der Amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 2009/2010 zu Grunde gelegt.


Dadurch ergibt sich hier folgendes Bild:

Schule
Bemessung Soll
Überhang = +
Fehlbedarf = -
Grundschulen
Bachschule
5/6
- 1/6
Grundschule Gaisburg
2/3
+ 1/6
Jakobschule
2/3
+ 1/6
Kirchhaldenschule
1/2
+ 1/6
Römerschule
5/6
- 1/6
Silcherschule
1
- 1/6
Deutsch-Franz. GS Sillenbuch
5/6
- 1/6
Wilhelmsschule Untertürkheim
5/6
- 1/6
Grundschulen gesamt:
Fehlbedarf 2/6 Stellen
Berufliche Schulen
Hauswirtschaftliche Schule Ost
5/6
+ 1/2
Gesamtsumme aller Schulen:
Überhang 1/6 Stellen
Es ergibt sich also an einigen Schulen ein Überhang, der in Verrechnung mit den Fehlbedarfen der anderen Schulen im Saldo zu einem Überhang von insgesamt 1/6 Stelle führt.


Ergebnis:
Es wurden in Stufen geschaffen 6 Stellen

Davon entfallen auf
Auswirkungen der neuen Zuteilungsgrundsätze + 6 1/12 Stellen
Auswirkungen der Schülerentwicklung - 1/6 Stelle
Neubedarf per Saldo + 5 11/12 Stellen
Für Härtefälle verbleibt also 1/12 Stelle

Umsetzung
Die jeweiligen Auswirkungen betreffen jeweils eine große Zahl von Schulen. Die Anpassungsmaßnahmen nach oben und nach unten an den jeweiligen Bedarf sind daher sehr arbeits- und zeitaufwändig, da sie einer intensiven Abstimmung mit dem betroffenen Personal, dem Personalrat und den Schulleitungen bedürfen. Sekretärinnen, bei denen ein Überhang in der Stammschule festgestellt ist, muss die Möglichkeit gegeben werden, ihren Beschäftigungsumfang beizubehalten und den Überhang an einer anderen Schule zu erfüllen. Danach ist dort, wo bei Fehlbedarf noch keine volle Stelle erreicht wird und die Sekretärin zur Aufstockung bereit ist, eine Umsetzung i.d.R. rasch möglich sein. In allen anderen Fällen müssen die Stellen ausgeschrieben und die Besetzung mit den Schulleitungen abgestimmt werden.

Aus diesem Grund ist es effektiver, die Umsetzung in einem Zug vorzunehmen. Ein stufenweises Vorgehen würde im Blick auf die komplizierten Abläufe auf Unverständnis bei den betroffenen Personen und Schulleitungen führen. Um die finanziellen Auswirkungen des Haushaltsbeschlusses dennoch einhalten zu können, werden die Zuteilungsgrundsätze mit Wirkung vom 1. August 2010 geändert und erfolgen die Besetzungen im Jahr 2010 ebenfalls erst mit Beginn des Schuljahres 2010/2011.

Anlage 2 zu GRDrs 205/2010

Zuteilungsgrundsätze Schulsekretariate (seit November 2007)
SchulartSchüler/-innenZuteilung
Zuschläge
Grundschulenbis 349
ab 350
ab 550
ab 800
1/2
2/3
5/6
1
· Ausländische Schüler/-innen (Doppelzählung)
· Formelle Ganztagesschulen (Doppelzählung aller Schüler/-innen)
· Grundschulen mit Verlässlicher Grundschule (+ 15 Kinder je Gruppe)
· Hort an Schule (+ 15 Kinder pro Gruppe)
Grund- und Hauptschulenbis 449
ab 450
ab 650
ab 900
ab 1200
1/2
2/3
5/6
1
1 1/6
· Ausländische Schüler/-innen (Doppelzählung)
· Formelle Ganztagesschulen (Doppelzählung aller Schüler/-innen)
· Grundschulen mit Verlässlicher Grundschule (+ 15 Kinder je Gruppe)
· Hort an Schule (+ 15 Kinder pro Gruppe)
Realschulenbis 399
ab 400
ab 550
ab 700
1/2
2/3
5/6
1
Schulen mit Ganztagesangebot erhalten eine Doppelzählung der Schüler/-innen mit 25 %, sofern folgende Kriterien erfüllt werden:
· Betreuung an drei Tagen in der Woche mit sieben Zeitstunden
· Angebot eines Mittagessens
· Organisation der Aufsicht und Verantwortung durch die Schulleitung
· Ausweisung eines pädagogischen Konzepts.
Gymnasienbis 399
ab 400
ab 550
ab 700
ab 850
ab 1000
ab 1150
3/4
5/6
1
1 1/6
1 1/3

1 1/2

1 2/3

Sonderschulen
· Förderschulen






· Sonstige Sonderschulen mit Ganztagesbetrieb



· Sonstige Sonderschulen ohne Ganztagesbetrieb
· Schule für Kranke
bis 139
ab 140




bis 99
ab 100
ab 150
ab 200


bis 150


bis 60
ab 61
1/2
2/3




2/3
3/4
1
1 1/4


1/2


1/2
3/4
· Die Zahl der Kinder in den Sonderschulkindergärten wird bei der Schülerzahl der entsprechenden Sonderschule mit eingerechnet.
· Schulen mit Ganztagesangebot (Doppelzählung aller Schüler/-innen)

· Schulen mit Frühberatungsstellen (+ pauschal 20 Kinder)
Berufliche Schulen

gewerbliche, hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Richtung





kaufmännische Richtung
bis 499
ab 500
ab 1000
ab 1500
ab 2000
ab 2500


bis 749
ab 750
ab 1250
ab 1750
ab 2250
ab 2750
ab 3250
1
1 1/2
2
2 1/2
3
3 1/2


1
1 1/2
2
2 1/2
3
3 1/2
4
Einer Doppelzählung unterliegen in den beruflichen Schulen die ausländischen Schüler/-innen in Sonderklassen sowie Schüler/-innen in beruflichen Gymnasien und in Berufsoberschulen

Anlage 3 zu GRDrs 205/2010

Gegenüberstellung
bisherige Zuteilungsgrundsätze zu angepassten Zuteilungsgrundsätzen


Grund- und Hauptschulen
Zuteilungsgrundsätze bisherZuteilungsgrundsätze neu
bis 449 Schüler/-innen = ½ Stelle
ab 450 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 650 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 900 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 1.200 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle
bis 349 Schüler/-innen = ½ Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 550 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 800 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 1.100 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle

Realschulen
Zuteilungsgrundsätze bisherZuteilungsgrundsätze neu
bis 399 Schüler/-innen = ½ Stelle
ab 400 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 550 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 700 Schüler/-innen = 1 Stelle
bis 349 Schüler/-innen = ½ Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 500 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 650 Schüler/-innen = 1 Stelle

Gymnasien
Zuteilungsgrundsätze bisherZuteilungsgrundsätze neu
bis 399 Schüler/-innen = ¾ Stelle
ab 400 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 550 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 700 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle
ab 850 Schüler/-innen = 1 1/3 Stelle
ab 1.000 Schüler/-innen = 1 ½ Stellen
ab 1.150 Schüler/-innen = 1 2/3 Stellen
bis 349 Schüler/-innen = ¾ Stelle
ab 350 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 500 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 650 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle
ab 800 Schüler/-innen = 1 1/3 Stelle
ab 950 Schüler/-innen = 1 ½ Stellen
ab 1.100 Schüler/-innen = 1 2/3 Stellen

Sonderschulen
Zuteilungsgrundsätze bisherZuteilungsgrundsätze neu
Förderschulen
bis 139 Schüler/-innen = ½ Stelle
ab 140 Schüler/-innen = 2/3 Stelle



Sonst. Sonderschulen mit Ganztagesbetrieb
bis 99 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 100 Schüler/-innen = 3/4 Stelle
ab 150 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 200 Schüler/-innen = 1 ¼ Stelle

Sonst. Schulen ohne Ganztagesbetrieb
bis 150 Schüler/-innen = ½ Stelle
bis 119 Schüler/-innen = ½ Stelle
ab 120 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 180 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 240 Schüler/-innen = 1 Stelle


bis 99 Schüler/-innen = 2/3 Stelle
ab 100 Schüler/-innen = 5/6 Stelle
ab 150 Schüler/-innen = 1 Stelle
ab 200 Schüler/-innen = 1 1/6 Stelle
ab 250 Schüler/-innen = 1 ½ Stelle

bis 49 Schüler/-innen = 1/3 Stelle
ab 50 Schüler/-innen ½ Stelle
ab 100 Schüler/-innen 2/3 Stelle

Anmerkung: Zuschläge verändern sich nicht.
Ausnahme sind die Frühberatungsstellen an Sonderschulen. Hier werden bei der Anpassung
+ 30 Schüler/-innen (bislang + 20 Schüler/-innen) angerechnet

Anlage 4 zu GRDrs 205/2010
Auswirkungen auf den Stellenbedarf
Die Veränderungen, die sich durch angepasste Zuteilungsgrundsätze für einzelne Schulen ergeben, führen zu folgendem Ergebnis:
Schule Bemessung Soll nach Anpassung der ZuteilungsgrundsätzeDifferenz zu bisheriger Soll-Bemessung
Grund- und Hauptschulen
Altenburgschule
1 1/6
- 1/6
Bismarckschule
5/6
-1/6
Fasanenhofschule
5/6
- 1/6
Elise-von-König-Schule Münster
1 1/6
- 1/6
Raitelsbergschule
5/6
- 1/6
Hohensteinschule
5/6
Überhang 1/6
Steinenbergschule
5/6
- 1/6
Wilhelmsschule Wangen
1
-1/6
Grund- u. Hauptschulen gesamt:
Fehlbedarf 1,0 Stellen
Realschulen
Brunnen-Realschule
5/6
- 1/6
Fritz-Leonhardt-Realschule
5/6
- 1/6
Linden-Realschule
5/6
- 1/6
Park-Realschule
2/3
- 1/6
Realschulen gesamt:
Fehlbedarf 4/6 Stellen
Gymnasien
Dillmann-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Eberhard-Ludwigs-Gymnasium
1
- 1/6
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Eschbach-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Friedrich-Eugens-Gymnasium
1 2/3
- 1/6
Geschwister-Scholl-Gymnasium
1 2/3
- 1/6
Gottlieb-Daimler-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Hölderlin-Gymnasium
1
- 1/12
Karls-Gymnasium
1 1/6
- 1/3
Königin-Charlotte-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Königin-Olga-Stift
1 1/6
- 1/6
Neues Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Paracelsus-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Wagenburg-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Wilhelms-Gymnasium
1 1/6
- 1/6
Wirtemberg-Gymnasium
1 1/2
- 1/6
Gymnasien gesamt:
Fehlbedarf 2 3/4 Stellen
Sonderschulen
Auschule
5/6
- 1/6
Berger Schule
5/6
- 1/6
Hasenbergschule
5/6
- 1/6
Heilbrunnenschule
2/3
- 1/6
Helene-Schoettle-Schule
1
- 1/4
Bodelschwinghschule
5/6
- 1/12
Ernst-Abbe-Schule
5/6
- 1/12
Schule für Körperbehinderte
1 1/6
- 1/6
Helene-Fernau-Horn-Schule
1 1/2
- 1/4
Verbundschule Rohr
1
- 1/6
Sonderschulen gesamt:
Fehlbedarf 1 4/6 Stellen
Alle Schulen insgesamt:
Fehlbedarf 6 1/12
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