Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0505-13
GRDrs 177/2022
Stuttgart,
04/04/2022



Dienstradleasing - Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.04.2022
07.04.2022



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Bisherige Entwicklung und Sachstand

Seit dem Jahr 2017 ist das Leasing eines Dienstrads über den Arbeitgeber für Beamtete gemäß Landesbesoldungsgesetz zulässig. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes war bis im vergangenen Jahr diese Möglichkeit verwehrt geblieben. Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte daher zunächst aus Gründen der Gleichbehandlung eine Umsetzung des Dienstradleasings nicht weiterverfolgt. Seit April 2021 ist das Dienstradleasing im Wege der Entgeltumwandlung nun auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, im Rahmen des Dienstradleasings durch den „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst“ (TV-Fahrradleasing), eröffnet. So kann nun allen Mitarbeitenden der LHS gleichermaßen ermöglicht werden, ein Dienstrad zu leasen und dieses auch privat zu nutzen. Der hohen Nachfrage seitens der Mitarbeitenden kann so Rechnung getragen werden.

In den Haushaltsberatungen 2022/2023 wurden zwei 0,5 Stellen für das Dienstradleasing in den Stellenplan aufgenommen und der Auftrag an die Verwaltung erteilt, möglichst zeitnah ein Modell für Dienstradleasing zu etablieren.

Ein Dienstradleasing dient mehreren personalwirtschaftlichen und umweltpolitischen Zielen der Landeshauptstadt:


Ausgestaltung des Dienstradleasings

Ablauf und Zuständigkeiten:
Gegenstand des Leasings ist ein Fahrrad oder E-Bike. Dieses wird von den Mitarbeitenden ausgewählt. Leasingnehmerin ist die LHS, die einen Vertrag mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen (Leasinggeber) über das ausgewählte Rad schließt. Zusätzlich wird ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung zwischen der Stadt und den Mitarbeitenden geschlossen. Eigentümer des geleasten Rads bleibt der Leasinggeber.

Flexibilität:
Es handelt sich um ein sehr flexibles Angebot, das alle Mitarbeitenden nach individuellen Wünschen und Anforderungen anpassen können - aus dem Angebot des Leasinggebers können die Mitarbeitenden ein Fahrrad im Wert von bis zu 7.000 Euro inkl. Zubehör auswählen. Eine Händlerbindung besteht nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nutzen, wenngleich die Stadt durch das Angebot eine Steigerung der Zahl der Fahrten mit dem Rad zum Arbeitsplatz erreichen möchte. Bei der Auswahl des Leasinganbieters wird darauf Wert gelegt, dass auf den lokalen Fahrradhandel zurückgegriffen werden kann. Die Verwaltung ist bestrebt, ein möglichst großes Handelsnetz durch das Dienstradleasing zu erschließen. Auch ein Online-Angebot ist vorgesehen.

Vollkaskoversicherung & „Rund-um-Sorglos-Paket“ des Rads:
Die Verwaltung strebt an, mit dem Leasinggeber dahingehend Vereinbarungen zu treffen, dass im Leasingvertrag ein voller Versicherungsschutz inbegriffen ist. Neben dem Schadensfall soll auch ein Diebstahlschutz integriert sein. Daneben soll eine jährliche Inspektion des Rads in das Angebot aufgenommen werden. Auch eine Versicherung für Störfälle mit dem Leasinggeber bzw. dem Dienstleister zu schließen soll Teil des Angebots sein. Bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit oder Elternzeit übernimmt dann die Versicherung den finanziellen Ausgleich der anfallenden Leasingraten inkl. Nebenkosten.



Entgeltumwandlung:
Die Leasingrate wird im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Bruttoentgelt abgezogen. Die Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge sowie die Lohnsteuer werden vom geminderten Bruttoentgelt berechnet. Bei Beschäftigten entsteht durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttoentgelt eine Ersparnis hinsichtlich der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenbeiträge. Diese Einsparungen wirken sich jedoch negativ auf die spätere Rente bei Beschäftigten aus. Auch die LHS spart durch die Entgeltumwandlung Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung ein. Bei Beamteten entstehen keine Einsparungen.

Rückerstattung von eingesparten Arbeitgeberbeiträgen
Die Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. In der freien Wirtschaft liegen die Einsparungen bei ca. 19% der Leasingrate. Im öffentlichen Dienst kommen hierbei noch die Einsparungen aus der Zusatzversorgung hinzu. Die Ersparnisse der LHS werden in pauschalierter Form an die Beschäftigten der LHS zurückerstattet. Die Rückerstattung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und soll für den städtischen Haushalt kostenneutral erfolgen.

Erfolgschancen:
Das Interesse der Mitarbeitenden am Dienstradleasing ist durch die Verbreitung des Modells der Entgeltumwandlung in der freien Wirtschaft sehr groß. Ein Leasingangebot und die tatsächlichen Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Kauf hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich sind dabei vor allem das Bruttogehalt, der Preis des Fahrrads, Zusatzleistungen wie bspw. eine Mobilitätsgarantie oder Versicherung, das Beschäftigungsverhältnis und die Steuerklasse.

Die finanzielle Vorteilhaftigkeit erhöht sich mit steigendem Einkommen: Je höher das Bruttoeinkommen der Mitarbeitenden, desto größer ist die Steuerersparnis aus der Gehaltsumwandlung. Zudem erhöht sich mit dem Fahrradpreis auch die Leasingrate und damit die Steuerersparnis. Die Nutzung eines Leasingrechners, welcher den Mitarbeitenden durch den ausgewählten Dienstleister zur Verfügung gestellt werden soll, ermöglicht die Abwägung dieser Faktoren.

Aufbauend auf Erfahrungswerten aus der freien Wirtschaft schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme durch die Mitarbeitenden der LHS auf ca. 1.000 Leasingverträge, welche insgesamt in der Laufzeit des Rahmenvertrages mit dem Leasinggeber abgeschlossen werden. Eine Evaluation der Inanspruchnahme des Dienstradleasings bei der LHS ist zwei Jahre nach dessen Einführung vorgesehen.


Weitere Schritte und Ausblick

Zum Vertragsschluss mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen ist aufgrund des Auftragswertes eine europaweite Ausschreibung notwendig. Ziel ist es, einen Rahmenvertrag abzuschließen, in dem alle erforderlichen Leasingmodalitäten geregelt sind.

Die durch Entgeltumwandlung entstehenden Beitragseinsparungen der LHS könnten perspektivisch in Form eines Zuschusses zur Leasingrate bzw. zur Versicherung an alle Mitarbeitenden zurückgegeben werden. Nach jetziger Rechtslage kann ein solcher Zuschuss nur für Beschäftigte ausbezahlt werden, da ein Zuschuss für Beamtete aufgrund des Verbots der Überalimentation nicht zulässig ist. Auch spart de LHS bei Beamteten keine Beiträge ein. Es ist das erklärte Ziel von Gesamtpersonalrat und Verwaltung, auf eine entsprechende Ausweitung des Landesbesoldungsgesetztes hinzuwirken.
Eine solche Änderung würde es der LHS ermöglichen, einen Zuschuss für alle Mitarbeitenden gleichermaßen anzubieten, und das Dienstradleasing so noch attraktiver zu gestalten.

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Dienstradleasing im vierten Quartal des Jahres 2022 angeboten werden kann.

Finanzielle Auswirkungen

Die Abwicklung der Leasing- und Überlassungsverträge, der Entgeltumwandlung pro Person, sowie die Bearbeitung von Störfällen wird bei der Abteilung Personalservice (10-5) im Haupt- und Personalamt angesiedelt. Entsprechende Stellenanteile wurden zum Stellenplan 2022 beschlossen (vgl. auch GRDs 484/2021 1. Ergänzung) und werden schnellstmöglich besetzt.

Die Verwaltung schätzt den Wert der Auftragsvergabe auf etwa 1.100.000 € pro Jahr.

Das Modell der Entgeltumwandlung ermöglicht eine für die LHS kostenneutrale Umsetzung des Dienstradleasings. Zusätzlich entstehende Einsparungen durch niedrigere Arbeitgeberbeträge können ebenfalls kostenneutral an die Beschäftigten zurückerstattet werden. Kosten, die gegebenenfalls durch Störfälle (z.B. Unterbrechung der Lohnfortzahlung) entstehen, werden von einer entsprechenden Versicherung getragen.

Es entstehen der LHS mit Ausnahme des Personalaufwands keine weiteren Aufwendungen.



Beteiligte Stellen

WFB zur Mitzeichnung
GPR zur Kenntnis





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

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