Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
405
5
VerhandlungDrucksache:
861/2014
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von städtischen Beteiligungsunternehmen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.12.2014, GRDrs 861/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Die Aufsichtsratsvergütungen der in der Anlage aufgeführten Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart werden ab 01.01.2015 neu festgesetzt, für die Gesellschaften Flughafen Stuttgart GmbH und Landesmesse Stuttgart vorbehaltlich der Zustimmung des Mitgesellschafters Land Baden Württemberg.

2. Der städtische Vertreter in der jeweiligen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung wird beauftragt, der Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütungen zuzustimmen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Durch EBM Föll erfolgen folgende Hinweise:

- Im letzten Satz der Vorlage sei ein Schreibfehler enthalten. § 23 Abs. 5 GemO sei nicht korrekt. Dieser Paragraf müsse in § 32 Abs. 5 GemO korrigiert werden.

- Sofern die Vergütungen den Jahresbetrag von 6.100 € übersteigen, würden Ratsmitglieder ebenso wie Verwaltungsmitglieder der Abführungspflicht unterliegen. Jede einzelne Person sei selbst für sich verantwortlich. Dazu werde die Beteiligungsverwaltung noch ein Schreiben und ein entsprechendes Formular verteilen. Die Verwaltung müsse hier, und dies werde vom Gesetzgeber so vorgesehen, auf die Eigenverantwortlichkeit der betroffenen Personen vertrauen.


Danach stellt EBM Föll fest:

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