Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1147/2011
Stuttgart,
11/16/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Verpflichtungen erfüllen - vom Gemeinderat beschlossene Ziele

Beantwortung / Stellungnahme


1. Vorliegende Anträge Von sämtlichen Antragsstellern wurden alle von der Verwaltung in der GRDrs 721/2011 „Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart, Übersicht über Maßnahmen für die Haushaltsplanberatungen 2012/2013“ befürworteten Projekte grundsätzlich zur Umsetzung beantragt.

Die Sozialverwaltung schlägt unter Berücksichtigung der Anträge Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion und Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion vor, für welche Projekte Mittel in den Doppelhaushalt 2012/2013 bzw. in die mittelfristige Finanzplanung 2014/2015 eingestellt werden sollten. Aufgrund rechtlicher Gegebenheiten ist eine Ausschreibung von Bauleistungen nur möglich, wenn das Projekt finanziert ist. Die genannten Projekte sind bis Ende 2013 ausschreibungsreif.

Bei den Betriebskosten/-zuschüssen weicht die Verwaltung von den Anträgen ab (s. Punkt 2).

Zum Antrag 521/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion wird wie folgt Stellung genommen:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Ausbaus der nötigen Betreuungsplätze werden alle Projekte, die realisierbar sind, zur Finanzierung vorgeschlagen. Da der Fehlbedarf stadtweit besteht, wird eine Priorisierung nach Sozialdatenatlas oder BonusCard nicht vorgenommen.

Der nächste Sachstandsbericht wird im Herbst 2012 vorgelegt. Sollten sich bis dahin Probleme bei der Umsetzung ergeben, wird die Verwaltung den Gemeinderat informieren.


2. Betriebskosten/-Zuschüsse

Für Betriebskosten/-zuschüsse können die in der GRDrs 721/2011 aufgeführten Mittel für die Jahre 2012 bzw. 2013 aus sachlichen Gründen nicht halbiert werden.

2.1. Betriebszuschüsse – Förderung der freien Träger

Aus folgenden Gründen sollten die Mittel teilweise wie in der Verwaltungsvorlage aufgeführt vollständig für die Jahre 2012 und 2013 zur Verfügung stehen.

2.1.1 Neue Träger – privat-gewerblich

In der Vorlage 721/2011 finden sich in Anl. 3 Liste 3, zurückgestellte Vorhaben u.a. Anträge privat-gewerblicher Träger, die noch keinen Standort hatten. Einer dieser Träger hat nun ab 2012 einen Standort zur Verfügung und wurde deshalb mit in die Vorhaben 2012/2013 /Liste 1.5. b) aufgenommen:

Les Petits Lutins, 2 neue Gruppen 0-3 und 1 Gruppe 3-6

2.1.2 Betreuung an Grundschulen

Die in der Liste 1.6 aufgeführten Anträge wurden mit Blick auf den Ausbau Ganztagsschulen/Schülerhäuser an öffentlichen Schulen (GRDrs 199/2011) gestrichen.
Ausnahme ist der Antrag der Diakonie Stetten, Torwiesenschule, da es sich hier um eine Privatschule handelt, die nach dem derzeitigen Schulgesetz keine Lehrerstunden für die Umwandlung in eine Ganztagsschule erhalten. Aus demselben Grund wurden die Anträge von zwei weiteren Privatschulen, die bislang in der GRDrs 721/2011 in der Anl. 3, Liste 3 zur Zurückstellung empfohlen wurden, ebenfalls zu den Maßnahmen mit Umsetzung 2012/2013 aufgenommen:

Stiftung Nikolauspflege 2 Gruppen
Klett-Schulen und Bildung gGmbH 4 Gruppen

und beim städtischen Träger
Kolpingstraße 62 (Horterweiterung) 1 Gruppe.





2.2. Betriebskosten städtischer Träger

An Betriebskosten beim städtischen Träger werden in 2012/2013 nur in geringem Umfang abgerufen, entsprechend dem Baufortschritt bei Investitionsprojekten und Infrastrukturpauschale (s. Anlage Gesamtübersicht).

Bei Angebotsveränderungen und Betreuungsangeboten in Grundschulen werden die Betriebskosten sofort beansprucht.

Gesamtkostenübersicht (s. Anlage)

Für den DHH 2012/2013 entstehen bei Freien Träger und städtischen Träger insgesamt folgenden Kosten (s. Anlage Gesamtübersicht)

- Städtischer Träger 2012 1.312.077 €
2013 2.709.142 €
Summe = 4.021.219 €
Gesamt = 39.385.192€.

Eine gleichmäßige Aufteilung der Budgets für die jeweiligen HH-Jahre ist aufgrund der unterschiedlich verlaufenden Projekte bzw. Maßnahmen nicht exakt möglich. Der mögliche Baubeginn und die Inbetriebnahme kann nur grob geschätzt werden.

Für die mittelfristige Finanzplanung 2014-2016 entstehen beim freien Träger und städtischen voraussichtlich ca. folgende Gesamtkosten:

a) Investitionskosten Freie Träger 16.904.250 €
Städtische Träger 53.136.000 € (incl. 2016)
70.040.250 €

b) Betriebskosten Freie Träger 4.724.603 €
(ab 2016) Städtische Träger 16.542.215 €
21.266.818 €.

Über die gesamte Bauzeit einzelner städtischen Investitionsmaßnahmen entstehen Kosten für Ausweichquartiere in Höhe von 5.145.000 €, die ebenfalls in den Haushalt aufgenommen werden müssen.

Stellungnahme des Referat WFB:
Bei der Einbringung des Stadthaushalts wurde darauf hingewiesen, dass nicht alle von den Fachämtern vorgeschlagenen Maßnahmen im Doppelhaushalt 2012/2013 finanziert werden können. Dies gilt insbesondere auch für die Belastungen im Ergebnishaushalt aus den laufenden Betriebskosten. Wie im Haushaltsantrag Nr. 377/2011 beantragt, ist daher eine Streckung der Betriebskosten bei der Inbetriebnahme von neuen Einrichtungen beim städtischen und den freien Trägern auf die Jahre 2014/2015 zwingend erforderlich.


Vorliegende Anträge/Anfragen

377/2011 Bündnis90/GRÜNE, CDU, SPD, 521/2011 SPD, 567/2011 Freie Wähler, 589/2011 Freie Wähler, 641/2011 FDP, 762/2011 SÖS undLinke, 788/2011 SÖS und Linke




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>


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Anlage2GRDrs1147ÜbersichtProjekte_städt.Träger-2012_2013 und 2014_2015.xls
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Anlage1GRDrs1147Gesamtübersicht_Änd16.11.2011.xls
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Anlage3GRDrs1147ÜbersichtProjekteFreieTräger12und13.xls
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Anlage4GRDrs1147ÜbersichtProjekteFreieTräger14und15.xls