Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1251/2017
Stuttgart,
11/15/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Gleisverlegung entlang der Polizeisiedlung in Kaltental

Beantwortung / Stellungnahme

Von der Verwaltung wurde mit der SSB AG eine Lösung entwickelt, die im Bereich der Polizeisiedlung die Verlegung des Stadtbahngleises von der Seite Polizeisiedlung auf die Seite Böblinger Straße vorsieht. Das Gleis stadteinwärts bleibt erhalten und wird zum Stadtauswärts-Gleis. In der Böblinger Straße entfällt dadurch eine Fahrspur stadtauswärts, die verkehrlich nicht benötigt wird und vor der Polizeisiedlung kann eine Erschließungsstraße mit ausreichender Breite und Sicherheitsabstand zum Gleis hergestellt werden, was für die Sicherheit der Anwohner dient.

Die Kosten für diese Gleisverlegung einschließlich der Herstellung der Straße mit einem Kreisverkehr am Waldeck werden auf rund 7,3 Mio. EUR geschätzt. Die Finanzierung läge vollständig in der Verantwortung der Stadt. Die Kosten für den Straßenbau könnten ggf. teilweise mit Mitteln der Stadtsanierung (150 EUR/m²) finanziert werden. Die Kosten für die Verlegung der Gleise sind separat zu finanzieren. In den Gesamtkosten sind die Abzüge für die dann nicht notwendig werdenden Gleissanierungen der SSB AG bereits mit eingerechnet. Der Bereich vor der Polizeisiedlung einschließlich der Gleise ist Bestandteil des beantragten Sanierungsgebiets Kaltental.

Derzeit wird geprüft, ob unter Beibehaltung der bestehenden Gleisanlage die Sicherheit durch eine Erweiterung des vorhandenen Geländers oder durch einen zusätzlichen Zaun verbessert werden kann. Da die Platzverhältnisse insbesondere im Bereich der Grundstückszufahrten sehr beengt sind, ist eine Abstimmung der Planung mit den Anliegern vorgesehen. Die Kosten für das Aufstellen eines Schutzzauns entlang der Stadtbahnstrecke wird mit Eigenleistung auf 85.000 EUR veranschlagt.


Stellungnahme der SSB AG zu der Frage nach einer Geschwindigkeitsreduzierung der Stadtbahn im Abschnitt der Polizeisiedlung:

Ein wesentliches Element der Wirtschaftlichkeit sind kurze Fahrzeiten für Busse und Bahnen, was natürlich auch von unseren Fahrgästen sehr geschätzt wird. Deshalb werden zusätzlich zu den hohen Investitionen in den Stadtbahnausbau Bevorrechtigungs- und Beschleunigungsmaßnahmen durchgeführt. Jede einzelne, auch kleinere Maßnahme leistet dabei ihren Beitrag zum Gesamterfolg. Aus wirtschaftlichen Gründen erhalten die Fahrpläne keine ausgeprägten Zeitpuffer zum Auffangen von Verspätungen. Bauarbeiten, die mit einer Geschwindigkeitsreduzierung verbunden sind, zeigen immer wieder, dass bereits das Absenken der Geschwindigkeit auf kurzen Strecken zu Fahrzeitverlängerungen und Verspätungen führt. Zudem entscheiden oft schon sehr geringe Zeitunterschiede, ob auf einer Stadtbahnlinie ein zusätzliches Fahrzeug im Umlauf eingesetzt werden muss, was zu dann zu erheblichen Zusatzkosten führt.

In der Böblinger Straße zwischen Heslach Vogelrain und Waldeck hat die SSB vor rund 100 Jahren den Straßenbahnbetrieb aufgenommen. Die Stadtbahnen fahren seit 30 Jahren in der heutigen Form. Im Bereich der Polizeisiedlung fährt die Stadtbahn auf einem so genannten „besonderen Bahnkörper“, d. h. sie verkehrt auf einer Fläche, die nur für die Stadtbahn „reserviert“ ist, und die sie sich nicht mit anderen Verkehrsteilnehmern teilen muss. Diese sehr „flächenintensive“ Bauform wird üblicherweise gewählt, damit die Stadtbahn gemäß der entsprechenden gesetzlichen Verordnung (BOStrab) mit 70 km/h deutlich schneller fahren darf als der Kfz-Verkehr, und ihr so ein entscheidender Vorteil vor dem Individualverkehr verschafft wird.

Eine Reduktion der Geschwindigkeit der Stadtbahn führt nach der Erfahrung der SSB AG zu einer kaum wahrnehmbaren Lärmreduktion. Gleichzeitig würde eine Geschwindigkeitsreduktion aber die erheblichen Investitionen in das System Stadtbahn konterkarieren, wenn die Stadtbahn auf ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau „gebremst“ würde.


Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Böblinger Straße ausschließlich im Bereich der Polizeisiedlung ist nicht begründbar. Dies müsste im Rahmen einer Überprüfung der Geschwindigkeitsreduzierung auf allen Straßen untersucht werden. Zur Untersuchung des Straßennetzes in Verbindung mit dem Lärmminderungsplan wird in der Haushaltsvorlage 1300/2017 zum Antrag 424/2017 von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Stellung genommen

Die Gleissanierung ist nach Auskunft der SSB für das Jahr 2020 vorgesehen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

876/2017 Die STAdTISTEN, 907/2017 SÖS-LINKE-PluS




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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