Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1141/2015
Stuttgart,
10/30/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Bürgerhaushalt weiterentwickeln und mit Budget ausstatten

Beantwortung / Stellungnahme

Weiterentwicklung des Bürgerhaushaltes
(Punkte 1a), 1b) sowie 2b))

Das Bürgerbeteiligungsverfahren „Stuttgarter Bürgerhaushalt“ wurde 2011 erstmals eingeführt und wird in diesem Jahr bereits in dritter Auflage durchgeführt. Von Beginn an versteht sich der Bürgerhaushalt dabei als ein lernendes Verfahren, das regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden soll. Entsprechend wurden die beiden abgeschlossenen Beteiligungsverfahren der Jahre 2011 und 2013 evaluiert und hieraus resultierende Verbesserungs- und Änderungsvorschläge in die Verfahrenskonzeptionen der darauffolgenden Bürgerhaushalte aufgenommen.

Die Evaluation fand jeweils unter Beteiligung von Verwaltung, Vertretern der Fraktionen und Bezirksvorsteher sowie des Arbeitskreises Bürgerhaushalt, der sich aus ehrenamtlich tätigen Bürgern zusammensetzt, und der Volkshochschule Stuttgart statt. An den im Rahmen der Evaluation 2013 durchgeführten drei Besprechungsrunden haben die Antragsteller leider nicht teilgenommen. In mehreren Gesprächsterminen wurden notwendige Anpassungen und neue Ideen gemeinsam erörtert und hieraus neue Verfahrensabläufe entwickelt. Dabei wurde jeweils am Grundsatz festgehalten, dass es sich beim Stuttgarter Bürgerhaushalt um ein indirektes demokratisches Beteiligungsinstrument handelt, bei dem die Bürger an der Aufstellung des städtischen Haushalts beratend mitwirken, jedoch nicht direkt entscheiden. Diese Ausgestaltung des Bürgerhaushaltsverfahrens ist vor allem dem in Deutschland und insbesondere auch in Baden-Württemberg geltenden kommunalen Haushaltsrecht geschuldet, das ausschließlich dem Gemeinderat das Recht zuspricht, den Haushaltsplan zu beschließen. Der Gemeinderat kann die durch die Gemeindeordnung zugewiesene Entscheidungsbefugnis nicht ohne weiteres auf die Bürgerschaft übertragen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die im Antrag dargestellten Gesichtspunkte in die Evaluation 2015, die im Februar 2016 beginnt, einzubeziehen.



Haushalt für Bürgerbeteiligung
(Punkt 2a))

Das Ziel der Leitlinie für Bürgerbeteiligung ist es, einen für alle verbindlichen und nachvollziehbaren Rahmen vorzugeben. Die Beteiligungsliste und die Vorhabenliste sollen der Einwohnerschaft, dem Gemeinderat und der Verwaltung einen Überblick über alle Maßnahmen bei denen Bürgerbeteiligung vorgeschrieben (Bürgerbeteiligungsliste) oder Bürgerbeteiligung möglich ist (Vorhabenliste) ermöglichen.

Derzeit werden Bürgerbeteiligungsmaßnahmen vom jeweils federführenden Fachamt finanziert. Dieses Verfahren soll auch in Zukunft so beibehalten werden.

Für die Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen, die keinem Fachamt eindeutig zugewiesen werden können, ist ein Budget von 50.000 € pro Jahr (siehe GRDrs 811/2015) bei der neu zu schaffenden Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 veranschlagt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

632 SÖS-LINKE-PluS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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