Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1191/2013
Stuttgart,
11/07/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Haushalt 2014/2015
Freiwillige Feuerwehr besser unterstützen!


Beantwortung / Stellungnahme

Fahrzeug- und Gerätekonzept
Das zwischen Verwaltung und Gemeinderat in der Vergangenheit abgestimmte „Konzept zur Modernisierung des Fahrzeug- und Geräteparks der Freiwilligen Feuerwehr“ ist Teil des Gesamt-Fahrzeugkonzepts der Feuerwehr Stuttgart, das als Anlage A 1 dem Feuerwehrbedarfsplan angegliedert und als solches in ein 8-Jahres-Beschaffungsprogramm für kommunale Fahrzeuge der Feuerwehr eingeflossen ist. Dieses mittelfristige Programm bis 2015 mit jährlichen Finanzmitteln in Höhe von rd. 2 Mio. € (1, 2 Mio. € ursprüngliches Grundbudget + 800.000 € Aufstockung/Jahr bis 2015 - siehe GRDrs 1247/2007) wird konsequent abgearbeitet. Für die Freiwillige Feuerwehr steht als nächstes großes Projekt die Beschaffung von fünf Hilfeleistungslöschfahrzeugen bis 2015 mit einem Finanzvolumen von rund 2,3 Mio. € an. Das 8-Jahres-Programm musste jedoch unterjährig aktuellen Bedürfnissen angepasst werden mit der Folge, dass der vorgegebene Budgetrahmen von 16 Mio. € gegenwärtig um rund 2 Mio. € überzeichnet ist und einzelne Maßnahmen in den Planungszeitraum ab 2016 prolongiert werden müssen. Zum nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 erfolgt eine Evaluierung des Beschaffungsprogramms. Für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr steht die Technische Erneuerung des Fuhrparks im Vordergrund. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das jährliche Budget von 2 Mio. € in Zukunft nicht ausreichen wird, um den technischen Standard der Feuerwehr Stuttgart insgesamt zu halten.

Arbeitssicherheit/Elektrogeräteprüfung
Die ehrenamtlichen Angehörigen einer Gemeindefeuerwehr sind von den Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) nicht betroffen. Der Arbeitssicherheitstechnische Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart betreut die Beschäftigten und Beamten der Stadt- verwaltung und kann daher keine Stellungnahme abgeben. Zuständige Stelle für Unfall- verhütung und Arbeitssicherheit im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW).

Bei der Frage der Gefährdungsanalyse ist grundsätzlich zu trennen zwischen Feuerwehr- dienst und Feuerwehreinrichtungen.


Für die besonders gefahrengeneigten Tätigkeiten im Einsatz erfolgen Gefährdungsanaly-sen situativ je nach Einsatzlage und Geschehen durch den Einsatzleiter, der die Gefahren und die Gefährdungen identifiziert und bewertet. Diese Bewertung hat Einfluss auf das taktische Vorgehen, die anzulegende Schutzkleidung und die weiteren vorzunehmenden Schutzmaßnahmen. Für die Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr liegen bislang keine Gefährdungsanalysen vor.

Als Träger der Feuerwehr hat die Landeshauptstadt Stuttgart sowohl im ehrenamtlichen als auch im hauptamtlichen Bereich der Feuerwehr nach § 5 Abs. 1 Unfallverhütungs- vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ dafür zu sorgen, dass die elektri-schen Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Auf- sicht einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand vor der ersten Inbetrieb- nahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen - in der Regel im jährlichen Turnus - geprüft werden (zwingende Vorschrift).

Zur Sicherstellung eines stadtweit einheitlichen Ablaufes bei der Prüfung von ortsverän-derlichen elektrischen Geräten ist vom Zentralen Einkauf nach einer EU-weiten Aus- schreibung zum 01.01.2013 ein städtischer Rahmenvertrag abgeschlossen worden. Auf- grund der Menge der bei der Feuerwehr Stuttgart insgesamt vorhandenen prüfpflichtigen Elektrogeräten sind für die Beauftragung und Prüfung Mittel in Höhe von rund 20.000 €
erforderlich (zwingend vorgeschrieben). Diese Haushaltsmittel stehen der Branddirektion bislang nicht zur Verfügung.

EDV-Ausstattung
Eine Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit moderner IT und einem Anschluss an das städtische Netzwerk (LHSNet) wird grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Die Fachverwaltung ging diesbezüglich bei Ihren ersten Überlegungen von der Einrichtung eines PC-Arbeitsplatzes mit einem DSL-Anschluss in einem geeigneten Raum des Feuerwehrhauses wie zum Beispiel im Kommandantenzimmer und von bis zu 10 Usern pro Standort aus. Die entsprechende Umsetzung wäre nach neuem Rahmenvertrag der Stadt mit einmaligen Kosten in Höhe von rund 100.000 € (Hardware/Soft­ware einschl. Installationsaufwand, Bereitstellung Datenleitungen u. DSL-Anschluss) sowie laufenden Kosten von rund 50.000 € (Softwarebereitstellung durch IuK, Hard- und Softwarebetreuung, Wartung und Pflege der Infrastruktur) verbunden.

Aus einer vom Stadtfeuerwehrverband Stuttgart vorgelegten Auflistung der Anforderungen an eine IT-Ausstattung für die FF geht hervor, dass die Freiwillige Feuerwehr, in Anlehnung an die IT-Ausstattung der Gemeinderatsmitglieder, eher zu einer Lösung mit einem Laptop/Notebook und einer UMTS-Anbindung tendiert, da offensichtlich nicht alle Feuerwehrhäuser über ein separates Kommandantenzimmer verfügen. Auch diese Variante ließe sich grundsätzlich realisieren, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass bei einer UMTS-Anbindung die zur Verfügung stehende Bandbreite und damit die Stabilität je nach Tageszeit und Userverhalten im betreffenden Segment schwankend sind. Allerdings wäre diese Variante die kostengünstigere Lösung. Die Fachverwaltung geht hierbei im Vergleich von einmaligen Kosten in Höhe von rund 50.000 € sowie von laufenden Kosten in Höhe von rund 46.000 € aus.

Bei beiden Lösungsvarianten kämen noch die Kosten für erforderliche User-Schulun­gen, beispielsweise in Form von ein- bis zweitägigen Grund- sowie Aufbaukursen beim städtischen Informations- und Weiterbildungszentrum hinzu, die je nach Kursinhalt bei circa 260 bis 370 €/Person und Tag liegen würden.


Der zeitliche Aufwand für die Anbindung der Freiwilligen Feuerwehr an das LHS-Netz ist unter anderem abhängig vom Umfang der ggf. noch erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen an den einzelnen Standorten der Feuerwehrhäuser. Genauere Angaben zur Zeitschiene sowie zum Kostenumfang der Maßnahme sind erst nach Vorlage und Bewertung eines konkreten, bedarfsgerechten EDV-Konzepts für die Freiwillige Feuerwehr möglich.

Die Anschaffung eines Stand-alone-PC zusammen mit einem Beamer (davon Kosten für Beamer von rund 14.000 €) für die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zu Ausbildungszwecken wäre mit einmaligen Kosten in Höhe von rund 50.000 € verbunden.

Ehrenamtsförderung
In Baden-Württemberg gibt es bereits eine Vielzahl von Gemeinden, die Tatbestände zur Förderung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr geschaffen oder sogar Ehrenamtsrichtlinien durch den Gemeinderat verabschiedet haben. Beispielhaft zu nennen wären Winnenden, Waiblingen, Weil im Schönbuch oder Dettenhausen. Insbesondere in Dettenhausen wurden äußerst weitreichende Fördertatbestände durch den Gemeinderat verabschiedet, die im Nachhinein allerdings in einigen Punkten durch das LRA Tübingen als Kommunalaufsicht kritisch gesehen und daher entsprechend korrigiert werden mussten. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund erarbeitet der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden derzeit eine Empfehlung, die den Kommunen rechtlich zulässige Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und geeignete Maßnahmen für eine attraktive Gestaltung des Feuerwehrdienstes auf örtlicher Ebene geben soll.

Sobald diese Empfehlung vorliegt, wird die Verwaltung konkrete Vorschläge für die Umsetzung in der Landeshauptstadt Stuttgart jeweils mit entsprechenden Kostenschätzungen erarbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.

GEZ-Nachforderungen
Die Angelegenheit wurde eingehend geprüft. Die rechtliche Prüfung (u.a. durch das Rechtsamt) ergab, dass die vom SWR im Rahmen einer Nachprüfung bei den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr geltend gemachten Nachforderungen der Rundfunkgebühren für über Jahre vorgehaltene, nicht gemeldete Rundfunkempfangsgeräte von der Stadt nicht übernommen werden können, da dieses Geräte aus dem Sondervermögen (§ 18 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg) beschafft wurden. Somit sind auch die laufenden Kosten hieraus zu tragen.


Referat WFB vertritt folgende Auffassung:
Die EDV-Ausstattung müsste im Rahmen des IuK-Maßnahmenplans gedeckt werden. Aus unserer Sicht sind hier keine zusätzlichen Mittel im Teilhaushalt der Branddirektion zur Verfügung zu stellen.









Dr. Martin Schairer
Bürgermeister



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 620/2013 Nr. 1/2 - SPD
Nr. 657/2013 Nr. d - Freie Wähler
Nr. 162/2013 Nr. 1 - Freie Wähler
Nr. 238/2013 - SPD
Nr. 255/2013 - CDU









<Anlagen>