Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
5621-01
GRDrs
525/2015
Stuttgart,
06/23/2015
Stuttgarter Sportförderung;
hier: Turn- und Spielgemeinschaft Stuttgart e.V. - Neubau einer Gymnastikhalle
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015
Beschlußantrag:
Der Turn- und Spielgemeinschaft Stuttgart e.V. wird zum Bau einer Gymnastikhalle, Georgiiweg 11 im Stadtbezirk Degerloch ein städtischer Zuschuss in Höhe von 200.200 EUR bewilligt.
Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.
Die Auszahlung von 200.200 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt.
2016
50.000 EUR
2017
90.000 EUR
2018
60.200 EUR
In Höhe der in den Jahren 2016 bis 2018 benötigten Mittel von 200.200 EUR wird die im Jahr 2015 im THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse, veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.
Begründung:
1.
Angaben zum Verein
Die Turn- und Spielgemeinschaft Stuttgart e.V. (TSG Stuttgart) hat derzeit 475 Mitglieder. Davon sind 112 (rund 24 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Die Sportanlage der TSG Stuttgart im Sport- und Erholungsgebiet Waldau umfasst
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ein Rasenspielfeld
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zwei Tennisspielfelder
·
Gymnastikraum für Kampfsport ca. 100 qm mit Nebenräumen und Empore
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Vereinsgaststätte mit zwei Kegelbahnen und Pächterwohnung.
2.
Angaben zum Bauvorhaben
Neubau einer Gymnastikhalle
Die Trainingsfläche im bestehenden Vereinsheim von ca. 100 qm reicht nicht aus, um die Trainingszeiten der verschiedenen Abteilungen abzudecken. Die Karateabteilung, die einen sehr großen Anteil jugendlicher Mitglieder hat, bietet beispielsweise Trainingszeiten verteilt auf verschiedene städtische Sporthallen an. Aufgrund des Hallenmangels kann die TSG im Bereich Karate derzeit keine weiteren Kinder und Jugendliche mehr aufnehmen. Regelmäßig gibt es für die Sportler Engpässe an Hallenzeiten, insbesondere zur Wettkampfvorbereitung.
Durch den Mangel an Trainingszeiten sind dem weiteren Wachstum des Vereins Grenzen gesetzt, weshalb die TSG Stuttgart sich entschlossen hat, an seinem bestehenden Vereinsheim einen weiteren Trainingsraum anzubauen und somit das Dojo Zentrum der TSG auszubauen. Die zusätzlichen Hallenzeiten sollen auch für weitere Sportangebote genutzt werden, die TSG verspricht sich dadurch einen Mitgliederzuwachs.
Die TSG Stuttgart hat durch den Verkauf des Vereinsheimes 2 (Gaststätte „Halbzeit“), Georgiiweg 7 (Standort für die neue Sporthalle Waldau), an die Stadt nun die Möglichkeit, sich auf einem Standort zu konzentrieren und das bestehende Trainingsangebot für die Mitglieder entsprechend dem Bedarf zu erweitern. Der Verkaufserlös stellt einen Teil der Finanzierung für den Anbau dar. Diese Konzentration auf einen Standort und den dadurch möglichen Abbruch der Halbzeit ist auch ein Ergebnis der Planungswerkstatt für das Sport- und Erholungsgebiet Waldau und wird auch aus stadtplanerischer Sicht befürwortet.
Die Planungen sehen einen Gymnastikraum mit einer Fläche von 175 qm vor. Die Nebenräume (zwei Geräteräume, kleine Teeküche, Geräteraum für Platzpflegegeräte, Verkehrsfläche) betragen ca. 85 qm. Ausreichende Umkleideräume sind im bestehenden Vereinsheim untergebracht, es sind lediglich zwei weitere WCs und ein Behinderten-WC mit Dusche im Anbau vorgesehen. Die Umkleide- und Sanitärräume sollen nach Fertigstellung des Neubaus zeitnah saniert werden.
Die bestehende Erbbaurechtsfläche des Vereines soll um den Anbau vergrößert werden, entsprechende Unterlagen liegen bereits vor.
Finanzielle Auswirkungen
Baukosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten für den Anbau am Vereinsheim belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 572.000 EUR. Diese Kosten sollen durch Eigenmittel des Vereins sowie Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert werden.
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Eigenmittel inkl. Darlehen 322.800 EUR
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WLSB-Zuschuss 49.000 EUR
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Städt. Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien 200.200 EUR
Gesamtfinanzierung 572.000 EUR
Der städtische Zuschuss in Höhe von 200.200 EUR (35 % der zuschussfähigen Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.
Der Investitionszuschuss beträgt insgesamt 200.200 EUR. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.200 EUR wird im Jahr 2015 im Teilfinanzhaushalt 2015 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.
Die benötigten Eigenmittel (inkl. Zwischenfinanzierung) wurden nachgewiesen.
Von einer Bewilligung des Landeszuschusses durch den WLSB kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.
Der Verein ist in der Lage, sowohl den geplanten Landeszuschuss als auch den städtischen Zuschuss zwischenzufinanzieren. Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
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<Anlagen>
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