Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 910/2012
Stuttgart,
12/06/2012



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2011 (LHS)
2. Schlussbericht des RPA über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.12.2012
20.12.2012



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2011 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§110 Abs.2 GemO). 3. Der Jahresabschluss 2011 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§95 b Abs. 1 GemO):


Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.330.724.308,08EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit-1.933.034.907,22EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 397.689.400,86EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 153.441.021,12EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -226.800.772,26EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit -73.359.751,14EUR
Finanzierungsmittelüberschuss 324.329.649,72EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen 0,00EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen -15.299.026,79EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit -15.299.026,79EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand 309.030.622,93EUR


PASSIVA
01.01.2011
31.12.2011
EURO
EURO
1.Kapitalposition
6.197.869.311,84
6.417.560.142,08
1.1Basiskapital
5.762.732.909,19
5.755.388.592,20
davon Stiftungskapital
56.276.904,33
57.319.426,93
1.2Rücklagen
435.136.402,65
662.171.549,88
1.2.1Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Erg.
173.265.064,32
234.973.035,19
1.2.2Rücklage aus Überschüssen des Sondererg.
17.061.109,75
78.399.850,62
1.2.3Zweckgebundene Rücklagen
244.810.228,58
348.798.664,07
2. Sonderposten
1.019.894.348,82
1.017.496.678,60
2.1für Investitionszuweisungen
546.406.776,49
567.298.109,42
2.2für Investitionsbeiträge
467.948.282,33
442.296.260,91
2.3für Sonstiges
5.539.290,00
7.902.308,27
3.Rückstellungen
288.716.298,81
322.559.182,67
3.1Altersteilzeitrückstellung
11.051.768,91
9.322.305,02
3.2Unterhaltsvorschussrückstellung
2.800.000,00
2.500.000,00
3.3Stilllegungs- und Nachsorgerückstellung
19.561.588,79
19.558.685,19
3.4Altlastensanierungsrückstellung
57.260.752,99
52.716.179,80
3.5Rückst. für drohende Verpfl. aus anh.Gerichtsverf.
609.300,00
1.301.128,49
3.6Sonstige Rückstellungen
197.432.888,12
237.160.884,17
4. Verbindlichkeiten
230.894.596,22
212.384.760,94
4.1Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
62.379.886,34
47.080.859,55
4.2Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.578.934,30
3.762.057,96
4.3Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
29.117,71
7.184,46
4.4Sonstige Verbindlichkeiten
162.906.657,87
161.534.658,97
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
76.731.785,75
76.209.705,63
Bilanzsumme
7.814.106.341,44
8.046.210.469,92


Begründung:


Mit GRDrs 419/2012 wurde am 19.07.2012 der vorläufige Jahresabschluss 2011 aufgestellt. Das vorläufige Gesamtergebnis betrug 123,6 Mio. EUR (Jahresüberschuss). Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch das Rechnungsprüfungsamt ist zwischenzeitlich erfolgt. Den wesentlichen Anständen wurde mit dem nun vorliegenden Jahresabschluss 2011 Rechnung getragen. Der Jahresüberschuss verbessert sich um 118,9 Mio. EUR auf 242,5 Mio. EUR.

Ursächlich hierfür ist, dass Zuführungen zu Rücklagen nach der Ergebnisfeststellung (im Rahmen der Ergebnisverwendung) und nicht mehr (wie kameral üblich) vor der Ergebnisfeststellung, aufwandswirksam im Rahmen der Zuführung gebucht wurden.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2011 der Stadtkämmerei beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung. Der Prüfungsbericht 2011 („Schlussbericht 2011“) des Rechnungsprüfungsamts (RPA) bewertet den Jahresabschluss 2011 und führte zu Berichtigungen im Rahmen des nun vorgelegten Jahresabschlusses 2011. Auf Basis dieser Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgen.

Die endgültige Aufstellung bzw. die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 hat sich verzögert, da zu einigen Themen unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren. Der wesentlichen Prüfungsfeststellung 2011 „Rücklagenzuführung nur nach Ergebnisfeststellung“ wurde in Abstimmung mit der GPA Rechnung getragen. Zu den aus dem Jahresabschluss 2010 unterschiedlichen Rechtsauffassungen bzgl. „Bewertung von Beteiligungen“ und „Zulässigkeit Rückstellung für eingegangene (konsumtive) Verpflichtungen“ gibt es von der Rechtsaufsichtsbehörde noch keine Entscheidung. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart werden die bis dahin festgestellten Jahresabschlüsse von der Rechtsaufsicht toleriert.


Änderungen gegenüber dem vorläufigen Jahresabschluss 2011 (vgl. GRDrs 419/2012):

Folgende vom RPA geforderten Änderungen wurden wie folgt im vorliegenden Jahresabschluss 2011 umgesetzt:
(vgl. Nr. 3.4.1.2 Schlussbericht 2011, S. 26 f.)

Die Ergebnisverbesserung ergibt sich durch eine veränderte buchungstechnische Abwicklung der Veränderungen bei den zweckgebundenen Rücklagen. Bisher wurden die Zuführungen zu den Rücklagen vor der Ergebnisverwendung („aufwandswirksam“) gebucht. Dies war bis einschließlich 2009 im kameralen Rechnungswesen bei den zweckgebundenen Sonderrücklagen so gängige Praxis. Nach Auffassung der Prüfungseinrichtungen kommen den zweckgebundenen Sonderrücklagen im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) eine andere Bedeutung als in der kameralen Haushaltswirtschaft zu. Sie stellen lt. Gemeindeprüfungsanstalt „keinen Finanzmittelfond mehr dar, der außerhalb des Haushalts zur Finanzierung künftiger Haushalte herangezogen werden kann. Vielmehr weisen sie den Umfang des Eigenkapitals aus, das aus Überschüssen der Ergebnisrechnung erwirtschaftet werden konnte. Insoweit werden alle Rücklagen im Rahmen der Ergebnisverwendung gebildet. Die Zweckbindung von Mitteln für spätere Finanzierungsverpflichtungen stellen somit noch keinen Aufwand im Sinne der Ergebnisrechnung dar.“

Folgende ergebniswirksame Rücklagenveränderungen wurden deshalb wie folgt im Jahresabschluss 2011 korrigiert:

Teilrücklage Parkmöglichkeiten + 1.573.416,77 EUR
Wohnungsbaurücklage - 952.463,40 EUR
Rücklagen S 21 + 118.257.168,00 EUR
Summe = 118.878.121,37 EUR

Das Gesamtergebnis (Jahresüberschuss) verbessert sich somit gegenüber dem vorläufigen Jahresabschluss 2011 (vgl. GRDrs 419/2011) um 118,9 Mio. EUR auf 242,5 Mio. EUR.

Die Zuführungen/Entnahmen zu den o.g. Rücklagen und zu den Rücklagen für Stiftungen/Fonds (Anteil Stiftungen/Fonds +583.659,77 EUR) erfolgten im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Beschlussantrag 3.1).

Auswirkungen auf die Gesamtfinanzrechnung und somit auf die zur Verfügung stehende Liquidität ergeben sich durch die neue buchungstechnische Abwicklung nicht.


Bisher nicht umgesetzte wesentliche Feststellungen der Prüfungseinrichtungen aus dem Jahresabschluss 2010:

Bei folgenden vom RPA und der GPA wesentlichen Feststellungen vertritt die Finanzverwaltung eine abweichende Rechtsauffassung und hat diese am nun vorliegenden Jahresabschluss 2011 nicht berücksichtigt:

§ Wertansätze bei Beteiligungen und Eigenbetrieben

§ Bildung einer Wahlrückstellung „eingegangene Verpflichtungen Ergebnishaushalt“

Die unterschiedlichen Auffassungen wurden zur Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) vorgelegt. Eine Entscheidung ist noch nicht erfolgt. Soweit hieraus Änderungen erforderlich sind, werden diese in den folgenden Jahresabschlüssen berücksichtigt. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart werden die bis dahin festgestellten Jahresabschlüsse von der Rechtsaufsicht toleriert.

Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen wurden in der GRDrs 526/2012 detailliert dargestellt.


Verlauf der Haushaltswirtschaft 2011

Bei der Planung des Doppelhaushalts 2010/2011 ging man für das Haushaltsjahr 2011 von einem negativen Gesamtergebnis (Fehlbetrag) in Höhe von -105,4 Mio. EUR aus. Im Rahmen der Nachtragsplanung 2011 (GRDrs. 563/2011) konnten entsprechende Veränderungen (insbes. Verbesserungen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen vom Land) berücksichtigt werden, so dass man von einem Jahresüberschuss in Höhe von 71,5 Mio. EUR ausging.

Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 242,5 Mio. EUR (VJ 190,5 Mio. EUR) ab.

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 181,2 Mio. EUR (VJ 173,4 Mio. EUR); der Anteil des Sonderergebnisses 61,3 Mio. EUR (VJ 17,0 Mio. EUR).

Damit liegt das ordentliche Ergebnis 109,7 Mio. EUR über den Erwartungen (Nachtragsplan 71,5 Mio. EUR Jahresüberschuss).
Der Jahresüberschuss verbesserte sich gegenüber dem vorläufigen Jahresabschluss 2011 um 118,9 Mio. EUR auf 242,5 Mio. EUR. Ursächlich hierfür ist, dass Zuführungen zu Rücklagen nach der Ergebnisfeststellung (im Rahmen der Ergebnisverwendung) und nicht mehr (wie kameral üblich) vor der Ergebnisfeststellung, aufwandswirksam im Rahmen der Zuführung gebucht wurden.

Die in der Liquiditätsübersicht (vgl. Anlage 1 „Bericht der Stadtkämmerei zum JA 2011 -Anlage 10“) dargestellten freien liquiden Mittel, insgesamt 49,9 Mio. EUR, verändern sich hierdurch nicht.

Der Jahresabschluss 2011 kann, unter Berücksichtigung der schwierigen Ausgangslage, daher als zufrieden stellend bewertet werden.

Die Verbesserungen im ordentlichen Ergebnis ergeben sich insbesondere aus den Mehrerträgen bei den Steuern und den laufenden Zuwendungen (u.a. Schlüsselzuweisungen). Einzelerläuterungen zu den wesentliche Verbesserungen finden sich im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2011 (vgl. Anlage 1, Nr. 1 Seite 11ff). Das Haushaltskonsolidierungsprogramm 2009 hat das Haushaltsjahr 2011 um rd. 70,0 Mio. EUR entlastet.


Schlussbericht RPA (vgl. Anlage 2)

Die Ergebnisse der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sind im Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vom 30. November 2012 (vgl. Anlage 2) zusammengefasst.

Der Jahresabschluss 2011 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

§ bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

§ die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

§ der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

§ das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Wesentliche Prüfungsfeststellungen zur Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluss 2010, die die Beteiligungsbewertung und die Bildung einer Rückstellung für eingegangene konsumtive Verpflichtungen betreffen, wurden der Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Sie werden bis zur Entscheidung auch in den folgenden Jahresabschlüssen nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart von der Rechtsaufsicht toleriert.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Landeshauptstadt Stuttgart für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 95 b Abs. 1 GemO
– unbeschadet der sonstigen Inhalte dieses Schlussberichts und vorbehaltlich der Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde in den strittigen Prüfungsfeststellungen zur Beteiligungsbewertung und zur Bildung einer Rückstellung für eingegangene konsumtive Verpflichtungen – festzustellen.



Finanzielle Auswirkungen

- keine -


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

- keine -




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2011 der Stadtkämmerei
2. Schlussbericht 2011 zum Jahresabschluss 2011 des RPA




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Anlage 1 GRDrs 910_2012.pdfAnlage 1 GRDrs 910_2012.pdfAnlage 2 GRDrs 910_2012.pdfAnlage 2 GRDrs 910_2012.pdf