Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
507/2015
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 17.06.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Wölfle
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Freiwilliger Gebührenverzicht für städtische Kindertageseinrichtungen infolge Streik

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 03.06.2015, GRDrs 507/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Absicht der Verwaltung, im Juli 2015 im Wege einer Freiwilligkeitsleistung auf 60 % der Gebühren, Entgelte und Essensgelder des Monats Juli 2015 für die vom Streik betroffenen städtischen Kindertageseinrichtungen, Schülerhäuser und Ganz- tagesschulen (jeweils in der Trägerschaft des städtischen Trägers Jugendamt) zu verzichten, wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Abhebend auf die in Kürze beginnende Streikschlichtung erläutert EBM Föll, die Vorlage beziehe sich auf die Streiktage im Monat Mai. Sollte es weitere Streiks geben, würde die Verwaltung analog vorgehen. Aus vielerlei Gründen gehe die Verwaltung jedoch von einer erfolgreichen Schlichtung aus.

Zustimmend zum Beschlussantrag äußern sich StRin Ripsam (CDU), StRin Depar- nay-Grunenberg (90/GRÜNE), StRin Gröger (SPD), StR Rockenbauch (SÖS-LIN- KE-PluS), StRin von Stein (FW), StR Prof. Dr. Maier (AfD) und StR Dr. Oechsner (FDP). Die Hoffnung, dass seitens der Verwaltung keine weitere Vorlage erstellt werden muss, bringt StRin Gröger zum Ausdruck. StRin von Stein sieht einen städti- schen Beitrag für strukturelle Änderungen im Erzieher/-innen-Bereich im Verbund mit den anderen Kommunen als erforderlich an. Von einem berechtigten Streik spricht StR Rockenbauch.

StR Dr. Oechsner fragt nach, ob der Gebührenverzicht auch für die Kernzeitenbe- treuung gilt. Dazu verweist BM Wölfle darauf, dass wie im Jahr 2009 vorgegangen wird.

Für StR Rockenbauch sind differenziertere Äußerungen seitens der Verwaltung zum Streik notwendig. Er hebt dabei auf eine Äußerung von BM Wölfle ab, wonach die Gewerkschaftsforderung für die Stadt eine finanzielle Belastung in Höhe von
25 Mio. €/Jahr bedeutet. Diesen Betrag sieht der Stadtrat als nicht korrekt an, da nach seiner Kenntnis seitens des Landes davon Teile übernommen werden. Ihm gegenüber halten StRin von Stein und EBM Föll einen Stuttgarter Sonderweg für Erzieher/-innen für problematisch.

BM Wölfle bekräftigt, dass die Gewerkschaftsforderung für die Stadt Stuttgart eine jährliche finanzielle Belastung in Höhe von 25 Mio. € bedeuten würde. Die freien Träger müssten bei der Berechnung dieser Summe mit berücksichtigt werden; ein neuer Tarifvertrag würde von den freien Trägern in ähnlicher Weise übernommen und die Stadt müsste ihre Bezuschussung der freien Träger entsprechend anpas- sen. Die Pressemitteilung von Herrn Böhle, Arbeitgeberpräsident, zu der Behaup- tung von ver.di, dass die Belastung der öffentlichen Hand bei einer vollen Erfüllung der Gewerkschaftsforderung lediglich 1 % ausmacht, wolle er StR Rockenbauch zur Verfügung stellen. Herr Böhle bezeichne in dieser Pressemitteilung die Berechnung von ver.di als "Milchmädchenrechnung". Die Zahl von 25 Mio. € sei in Abstimmung mit dem Referat WFB errechnet worden. Laut EBM Föll ist es nicht zutreffend, dass das Land zwangsläufig seine Förderung erhöht. Eine diesbezügliche Erklärung des Landes liege nicht vor, und eine Verpflichtung des Landes gebe es gegenwärtig dazu nicht. Das Finanzreferat könne die von BM Wölfle genannte Belastung von
25 Mio. € nachvollziehen.

Ebenfalls für differenziertere Aussagen als seither seitens des Arbeitgebers Stadt Stuttgart plädiert Herr Freitag (GPR). Er führt zudem aus, dem im Haushalt enthalte- nen Ausgabebetrag von 25 Mio. € stünden Einnahmen gegenüber. Bisher besage die Beschlusslage beim Land, dass 63 bis 68 % der Betriebskosten übernommen werden. Es sei nicht bekannt, dass sich dieser Beschluss nicht auf zusätzliche Per- sonalausgaben bezieht. Zudem werde seitens des Arbeitgebers Stadt Stuttgart der Eindruck suggeriert, als ob die städtischen Beschäftigten diese Kosten alleine verur- sachen. Die Subvention der freien Träger sei bei dem von BM Wölfle genannten Be- trag jedoch eingerechnet; der Gemeinderat entscheide, wie hoch die freien Träger subventioniert werden. Der Anteil der städtischen Personalkosten belaufe sich nicht auf 25, sondern auf 15 Mio. €/Jahr. Weiter müsse berücksichtigt werden, dass es in den Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit Fnanzausgleichsmittel gibt, die wirksam wür- den oder werden könnten. Personalausgaben seien nicht gleich Personalkosten. Die Personalkosten für die städtischen Beschäftigten im zur Diskussion stehenden Be- reich bewegten sich durch die Gewerkschaftsforderung seiner Rechnung nach für die Stadt auf rd. 5 Mio. €/Jahr. Wenn der Arbeitgeber Stadt Stuttgart diese Meinung nicht teile, sollte dies belegt werden, indem eine entsprechende Berechnung vorge- legt wird. Der seitens der Stadt mit falschen Zahlen in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck sei falsch. Hier handle es sich um Stimmungsmache seitens des Arbeit- gebers gegen die Interessen seiner Beschäftigten. Der GPR wünsche sich, dass mit dem eigenen Personal anders umgegangen wird.

Im weiteren Verlauf wird von EBM Föll erklärt, ihm sei keine einzige Verlautbarung der Verwaltung bekannt, in der nicht die Wertschätzung gegenüber der Mitarbeiter- schaft zum Ausdruck gebracht wurde. BM Wölfle habe darauf hingewiesen, dass die von ihm genannte Zahl auch die Finanzmittel für die freien Träger berücksichtigt. Dass Herr Freitag einerseits von der Subvention der freien Träger gesprochen hat, sei interessant. Nach dem KJHG hätten die Trägerschaften eine gesetzliche Grund- lage und diese müssten nach diesem Gesetz auch angemessen finanziert werden. Die Schlussfolgerung aus den Aussagen von Herrn Freitag sei, dass Kosten einge- spart werden könnten, indem der tarifliche Mehraufwand bei den freien Trägern durch Kürzung der Fördersätze gegenfinanziert wird. Dies sei jedoch ausdrücklich nicht die Haltung der Verwaltung. Im Übrigen würde der Stadthaushalt noch stärker belastet, wenn alle Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Hand wären. Dann würden die Eigenanteile der freien Träger entfallen. Seine Darstellung, so BM Wöl- fle, basiere auf einer Gleichbehandlung von städtischen Einrichtungen und Einrich- tungen freier Träger. Hauptsache sei, dass die Schlichtung erfolgreich verläuft. Die bei der Schlichtung in Rede stehenden Millionenbeträge seien allerdings beacht- lich.

Herr Freitag weist von sich, dass er Kürzungen bei den freien Trägern angeregt hat. Es gehe ihm darum, dass keine Differenzierung der unterschiedlichen Haushaltstitel erfolgt.


EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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