Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 687/2023
Stuttgart,
11/13/2023



Konzeptionen für die Ganztagsgrundschule - Sozialraumbezogene Förderung und Koordinierung der Angebote externer Partner



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich29.11.2023



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zur Konzeption und Umsetzung der sozialraumbezogenen Förderung der Angebote im Ganztag an 25 Ganztagsgrundschulen ab 01.09.2023 wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Fördermodelle „Sport im Ganztag“, „Naturzeiten im Ganztag“ und „Kultur im Ganztag“ auf ein flächendeckendes Konzept zur Koordinierung der Angebote für alle Ganztagsgrundschulen (derzeit 45) zum Schuljahr 2024/2025 umzustellen. Ab dem 01.01.2024 können in den bestehenden Modellen bereits die Honorare mit externen Kooperationspartnern aus den Bereichen Sport, Natur und Kultur von 40 auf 60 Euro/Stunde erhöht werden.

3. Die Finanzierung der sozialraumbezogenen Förderung der Angebote im Ganztag erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 44500 – Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Für die Umsetzung des Konzeptes stehen jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 885.000 Euro zur Verfügung.

4. Die Finanzierung der Erhöhung der Honorare in den Bereichen Sport, Natur und Kultur sowie die ab dem Schuljahr 2024/2025 umzusetzende Neukonzeption zur Koordinierung der Angebote erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sowie Kontengruppe 44310 - Geschäftsaufwendungen. Für die Umsetzung der Erhöhung der Honorare und die Umsetzung des Konzeptes stehen jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 991.000 Euro zur Verfügung. Aus den bisherigen Modellen Sport im Ganztag und Naturzeiten im Ganztag stehen weitere finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 224.000 Euro jährlich im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 – Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 44500 – Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand zur Verfügung.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Einführung

Die sozialraumbezogene Förderung von Ganztagsgrundschulen wurde als eine Maßnahme aus der Qualitätsanalyse Ganztagsgrundschule abgeleitet (vgl. GRDrs 276/2019, Maßnahme Nummer 6.1). Für die Konzeption und Umsetzung der Handlungsempfehlung hatte der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022/2023 eine 0,5 Stelle in EG11 und Sachmittel in Höhe von 885.000 Euro jährlich beschlossen.

Erstmals vorgeschlagen wurde eine sozialraumbezogene Ressourcenzuweisung für Ganztagsgrundschulen von Seiten der Stadt in der Vorlage „Leitmotive für ein bildungsgerechtes Stuttgart“ (GRDrs 457/2018). Mit GRDrs 435/2021 hat das Schulverwaltungsamt über die Pläne zur Konzeption einer sozialraumbezogenen Förderung berichtet.

Die Inhalte des Rahmenkonzepts leiten sich aus Ergebnissen der Bedarfsanalyse zur sozialraumbezogenen Förderung und Erfahrungen aus den „Corona-Sofortmaßnahmen“ ab, die befristet in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 umgesetzt wurden und ab dem Schuljahr 2023/2024 von der sozialraumbezogenen Förderung abgelöst werden (GRDrs 732/2021). Finanziert wurden die Corona-Sofortmaßnahmen aus dem Budget für die sozialraumbezogene Förderung; die Auswahl der Schulen erfolgte auf Basis von BonusCard-Daten.

Die Handlungsempfehlung „Neukonzeption und zentrale Koordination der Modelle Sport im Ganztag, Musik im Ganztag und Kultur im Ganztag“ (Maßnahme Nummer
5 aus GRDrs 276/2019) wurde mit GRDrs 947/2021 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022/23 beschlossen und zur Umsetzung finanzielle Mittel in Höhe von
991.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.


Mit der Neukonzeption respektive der Neugestaltung der Finanzierungssystematik der Kooperationen mit Dritten soll eine auskömmliche Vergütung der von den Vereinen Beschäftigten erreicht sowie trägerunabhängige Angebote aus den Bereichen Sport, Musik und Kultur implementiert werden. Auch die Förderung der „Naturzeiten im Ganztag“ (siehe GRDrs 1195/2017) soll in eben dieser Neukonzeption aufgehen und mit ihrer Finanzierungssystematik an die weiteren Angebote angeglichen werden.

Die Rahmenbedingungen für diese Budgets sollen genügend Gestaltungspielraum für individuelle Konzepte der Schulen und Träger lassen. Zum anderen soll der verwaltungstechnische Aufwand für die Schulen und Träger reduziert und die Rahmenbedingungen für die genannten zusätzlichen Budgets des Schulverwaltungsamts für Ganztagsgrundschulen soweit möglich vereinheitlicht werden. Eine Entlastung und Vereinfachung, was Verwaltungsvorgänge betrifft, ist angesichts des Fachkräftemangels im pädagogischen Bereich und der hohen Belastung von Schulleitungen dringend geboten.
1 Sozialraumbezogene Förderung von Ganztagsgrundschulen

Mit der aktuellen Vorlage wird das in ämter- und trägerübergreifenden Arbeitsgruppen erarbeitete Rahmenkonzept für die sozialraumbezogene Förderung von Ganztagsgrundschulen vorgestellt. Das Konzept beschreibt sieben Themenschwerpunkte, von denen die Schulen einen oder mehrere verfolgen können. Außerdem legt es die Rahmenbedingungen für die Umsetzung, die Qualitätssicherung und den Verwendungsnachweis fest. Eine Kurzfassung findet sich in Anlage 1, das vollständige Rahmenkonzept in Anlage 2.

Das Rahmenkonzept wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamts (SVA) gemeinsam mit Praktiker*innen und Expert*innen in Arbeitsgruppen erarbeitet. Zahlreiche Personen haben ihre Expertise aus dem Feld Ganztagsgrundschule und zu Fachthemen in die Konzeption eingebracht. Vertreter*innen folgender Institutionen waren an der Konzeption in den Arbeitsgruppen beteiligt und an dem Austausch in der Netzwerkgruppe beteiligt:

Nähere Ausführungen sind in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt.


2 Kooperationsbudget

Seit der Einführung des Ganztags an Stuttgarter Grundschulen war es stets ein Anliegen, externe Partner aus dem schulischen Umfeld mit ihren Angeboten bei der Gestaltung des Ganztags zu berücksichtigen und miteinzubeziehen. Schließlich existiert in Stuttgart eine Fülle an Anbietern der Schwerpunktthemen Sport, Kultur/Musik und Natur, deren Angebote eine Bereicherung für die Kinder des Ganztags darstellen und sich daher in eben diesem wiederfinden sollen.

So wurden in den letzten Jahren verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um eben diese Kooperationen mit Dritten finanziell zu fördern und zu koordinieren:

Die Schulen schätzen diese Angebote und sind daher sehr daran interessiert, ihre pädagogischen Angebote durch die vielfältigen Angebote Dritter zu ergänzen. Allerdings folgt jedes Angebot bisher einer anderen Fördersystematik, es müssen unterschiedliche Anträge gestellt werden und auch die Refinanzierung ist aus der Historie heraus unterschiedlich geregelt. In Zeiten knapper Personalressourcen wird dies zunehmend zum Problem. Die Schulleitungen und auch die Leitungen der sozialpädagogischen Träger an den Schulen haben immer weniger Zeit, sich mit aufwändigen Anträgen und Förderrichtlinien zu befassen.

Die Schulverwaltung schlägt daher vor, die Verfahren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Ziel ist, Bürokratie abzubauen und es den Schulen einfacher zu machen, ergänzende Angebote Dritter aus den Bereichen Sport, Kultur und Natur in den Ganztag zu integrieren. Dabei sollen die Schulen frei entscheiden können, welche externen Angebote für ihre Schule jeweils Sinn machen bzw. was die bereits vorhandenen Angebote der pädagogischen Mitarbeiter*innen des Trägers vor Ort sinnvoll ergänzen kann.

Das neue Konzept wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamts erarbeitet. Zahlreiche Personen haben ihre Expertise aus dem Feld Ganztagsgrundschule und zu Fachthemen in die Konzeption eingebracht. Vertreter*innen folgender Institutionen haben mitgewirkt und sich am Austausch beteiligt:

Die bisherigen Modelle „Sport im Ganztag“, „Naturzeiten im Ganztag“ und „Kultur im Ganztag“ wurden von einzelnen Ganztagsgrundschulen in Anspruch genommen. Mit der Neuausrichtung sollen die Qualitätsbausteine an allen bis dato 45 Ganztagsgrundschulen umgesetzt werden, so dass die Kinder an allen 45 Ganztagsgrundschulen weitere vielfältige Angebote und Anregungen erhalten, d.h. sowohl kulturelle und naturbezogene Angebote als auch Bewegungsangebote umgesetzt werden.

Zwar können die Ganztagsgrundschulen „frei entscheiden“, gleichzeitig soll die Förderung dazu dienen, dass jeweils ein breites Angebot umgesetzt wird. Die Erreichung dieses Ziels wird im Rahmen der Qualitätssicherung kontinuierlich überprüft und weiterverfolgt.

Es soll zukünftig auch möglich sein, sich externe Partner zu weiteren, bisher nicht förderfähigen Themenfeldern wie beispielsweise MINT, Logopädie oder Demokratiebildung an die Schule zu holen. Da es in diesen Themenfeldern bereits Fördermöglichkeiten über den Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ beim Jugendamt sowie den „Qualitätsentwicklungsfonds“ der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft gibt, erfolgt bei diesen Themenfeldern im Vorfeld eine enge Abstimmung, um Doppelförderungen zu vermeiden.

Ergänzend zu den oben genannten Angebotsbereichen gibt es das Programm „Musik für alle“, welches über die Stuttgarter Musikschule organisiert und finanziert wird (GRDrs 452/2017, 1048/2017, 461/2019 und 402/2023).

3 Rahmenbedingungen und Qualität der sozialraumbezogenen Angebote und Angebote externer Partner in den Bereichen Natur, Kultur und Sport

Die Inhalte, Rahmenbedingungen und die Qualitätssicherung beider Konzepte folgen einer Analogie, um vergleichbare Qualitätsstandards zu sichern.

Hierunter fallen Grundlagenschulungen der Anbieter sowie verschiedene Maßnahmen und Instrumente der Qualitätssicherung. Diese sind in Anlage 1 und Anlage 4 beschrieben.


4 Kinderrechte

Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der sozialraumbezogenen Förderung sowie die Kooperationen mit Externen aus den Bereichen Sport, Kultur/Musik und Natur betreffen folgende Kinderrechte: Recht auf gute Schulbildung, Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Artikel 2, 12, 28, 29, und 31 der UN-Kinderrechtskonvention).

Partizipationsmöglichkeiten müssen ermöglicht werden (Mitsprache und aktive Mitbestimmung bspw. bei der Ausgestaltung von Ganztagsangeboten sowie bei der Wahl der Themenangebote).


Finanzielle Auswirkungen

Die Vorgaben für die sozialraumbezogene Förderung als auch die Koordinierung der Angebote externer Partner sind in Anlage 1 und ergänzende Ausführungen zur sozialraumbezogenen Förderung im ausführlichen Rahmenkonzept in Anlage 2 dargestellt.


1) Budget für die sozialraumbezogene Förderung von Ganztagsgrundschulen

BudgetGRDrsBeschlossene
Mittel
Finanzierung der Angebote externer Partner
SK 44580050, jeweilige Schulkostenstelle
276/2019
885.000 €

Für die Umsetzung des Konzeptes stehen jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 885.000 Euro zur Verfügung. 2) Konsolidierung der bisherigen Budgets für externe Kooperationen:

BudgetGRDrsBeschlossene
Mittel
Koordinierung der Angebote externer Partner
- 40.000 Euro SK 44310000, jeweilige Schulkostenstelle für Geschäftsaufwendungen,
- 951.300 Euro SK 42910010, jeweilige Schulkostenstelle für Honorare und Erstbelehrungen
276/2019 und 629/2021
991.000 €
Natur im Ganztag
SK 44580000 jeweilige Schulkostenstelle
1195/2017
50.000 €
Sport im Ganztag
SK 44580000 jeweilige Schulkostenstelle
1009/2011
174.000 €
Gesamt
1.215.000 €

Für die Umsetzung der Erhöhung der Honorare und die Umsetzung des Konzeptes stehen jährlich finanzielle Mittel in Höhe von 991.000 Euro zur Verfügung. Aus den bisherigen Modellen Sport im Ganztag und Naturzeiten im Ganztag stehen weitere finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 224.000 Euro jährlich im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referate WFB und AKR haben mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1 ausführlicher Bericht
Anlage 2 Rahmenkonzept Sozialraumbezogene Förderung von Ganztagsgrundschulen Anlage 3 Dokumentation Austauschveranstaltung 13.01.2023
Anlage 4 Checkliste zur Qualitätssicherung und -entwicklung


<Anlagen>



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