Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 507/2015
Stuttgart,
06/03/2015



Freiwilliger Gebührenverzicht für städtische Kindertageseinrichtungen infolge Streik



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.06.2015



Beschlußantrag:

Der Absicht der Verwaltung, im Juli 2015 im Wege einer Freiwilligkeitsleistung auf 60 % der Gebühren, Entgelte und Essensgelder des Monats Juli 2015 für die vom Streik betroffenen städtischen Kindertageseinrichtungen, Schülerhäuser und Ganztagesschulen (jeweils in der Trägerschaft des städtischen Trägers Jugendamt) zu verzichten, wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In Stuttgart wurden die 185 städtischen Kindertageseinrichtungen, 13 Schülerhäuser und 2 Ganztagesschulen (jeweils in der Trägerschaft des städtischen Trägers Jugendamt) infolge der Verhandlungen um den Tarifvertrag öffentlicher Dienst Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) von der Gewerkschaft ver.di und GEW in unterschiedlichem Umfang bestreikt. Daher konnte das Jugendamt in der Zeit zwischen dem 19.03. und dem 28.05.2015 den betroffenen Eltern an insgesamt 12 Tagen (2 Warnstreiktage und 10 Streiktage) keine Betreuung anbieten. Derzeit unklar ist, wie lange der Streik noch andauern wird.

Die Eltern waren gezwungen, die Betreuung selbst zu organisieren, auf alternative Betreuungsangebote zurückzugreifen, die zum Teil zusätzlichen finanziellen Aufwand verursachen, oder ggf. beim Arbeitgeber für die Streiktage Urlaub zu beantragen.

Aufgrund der durch den Streik verursachten Schließtage haben bisher eine große Anzahl Eltern schriftlich bzw. telefonisch ihre Gebühren zurückgefordert oder Widerspruch gegen die Gebührenbescheide des Jugendamts eingelegt.

Ein Anspruch der Eltern auf Gebührenrückerstattung besteht laut Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen (§ 7 Abs. 7) nicht. Diese Auffassung wurde bereits beim Streik im Jahr 2009 vom Rechtsamt und dem Städtetag Baden-Württemberg in einer rechtlichen Bewertung bestätigt.

Als Ausgleich für die streikbedingten Ausfalltage und zusätzlichen Aufwendungen der Eltern, beabsichtigt das Jugendamt, im Juli 2015 auf 60 % des jeweils je nach Familiensituation gestaffelten Monatsbeitrages (entspricht der Gebühr und ggf. dem Essensgeld für 12 Betreuungstage) zu verzichten.

Zu weitergehenden Gebührenrückerstattungen und anderen Maßnahmen zur Bewältigung der Streikfolgen wird die Verwaltung nach Streikende berichten und ggf. Vorschläge unterbreiten.

Finanzielle Auswirkungen

Bei einem Verzicht auf 60 % aller Monatsbeiträge für den Monat 2015 entstehen der Stadtverwaltung Einnahmeverluste (Gebühren, Entgelte und Essensgeld) in Höhe von ca. 690.000 Euro (Tageseinrichtungen für Kinder, Schülerhäuser und Ganztagesschulen, jeweils in der Trägerschaft des städtischen Trägers Jugendamt). Durch die nicht anfallenden Personalkosten für streikende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Rückerstattung der Gebühren haushaltsneutral.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



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