Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
1101/2020
Stuttgart,
12/17/2020
Fortschreibung der Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.01.2021
03.02.2021
04.02.2021
Beschlußantrag:
Die Richtlinie zur Förderung von urbanen Gärten wird in der Fassung gemäß Anlage 2 fortgeschrieben.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Mit dem Programm zur Förderung von urbanen Gärten unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart bereits seit 2014 urbane Gärten mit Finanzmitteln und Beratung. Nach über fünf Jahren Förderpraxis wurde die aktuelle Förderrichtlinie (
www.stuttgart.de/
urbanegaerten) auf den Prüfstand gestellt und weiterentwickelt. Künftig sollen noch mehr Garteninitiativen städtische Fördermittel in Anspruch nehmen können und die Förderung soll benutzerfreundlicher werden. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Verbundprojekt „GartenLeistungen“ (
www.stuttgart.de/
urbanegaerten/gartenleistungen) bot den Rahmen, um die Strukturen und Organisationsformen der Stuttgarter „Urban Gardening Szene“ zu erfassen und ihre Förder- und Unterstützungsbedarfe besser kennen zu lernen.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Programm zur Förderung von urbanen Gärten und das Stuttgarter Grünprogramm stehen für den Doppelhaushalt 2020 / 2021 zusammen 500.000 Euro zur Verfügung.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Peter Pätzold
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Richtlinie Urbane Gärten
Ausführliche Begründung
Die Förderung von urbanen Gärten hat in Stuttgart weiterhin eine hohe Bedeutung: Die Corona-Pandemie hat Städte vor neue Herausforderungen gestellt und gezeigt, dass die Solidarität mit dem nahen Umfeld, wie der Hausgemeinschaft oder dem Stadtquartier, wichtiger geworden ist. Ebenso gestiegen sind die Bedeutung von Erholungsmöglichkeiten, der Verfügbarkeit von Lebensmitteln und von Austauschplattformen in der direkten Wohnumgebung. Gemeinschaftsgärten leisten zu all dem einen Beitrag und können damit helfen, die Lebensqualität im Quartier zu erhöhen und die Resilienz der Städte zu verbessern. Darüber hinaus sind im Zuge der Anpassungen an den Klimawandel Strategien der Verwaltung und der Zivilgesellschaft gefragt, um das städtische Grün zu erhalten und zu erweitern.
In Stuttgart gibt es über 40 Gemeinschaftsgarten-Initiativen. Hier engagieren sich Gruppen in der Größe von drei bis hundert Aktiven auf Flächen von fünf bis fünftausend Quadratmetern. Überwiegend tun sie das auf städtischen Flächen, wobei sie vor allem Gemüse, Kräuter und Obst anbauen. Eine schriftliche Befragung Anfang dieses Jahres ergab, dass die biologische Bewirtschaftung und die Förderung nachhaltiger Stoffkreisläufe für die meisten Stuttgarter Gemeinschaftsgärten selbstverständlich ist. Darüber hinaus werden gezielt Maßnahmen zur Förderung von Tieren und Pflanzen umgesetzt.
Beinahe die Hälfte der befragten Garteninitiativen richtet sich mit ihren Angeboten an Kinder und Familien, die hier mitten in der Großstadt Natur erleben und einen Gegensatz zu ihren Alltagserfahrungen finden können. Einige Gemeinschaftsgärten richten sich mit Ihren Angeboten auch an konkrete Zielgruppen, wie Demenzerkrankte oder Geflüchtete.
Aufgrund bestehender Förderhemmnisse können einige Garteninitiativen die finanzielle Förderung der Stadt Stuttgart nicht in Anspruch nehmen. Zudem bestehen Förderbedarfe, die in der aktuellen Förderrichtlinie urbane Gärten nicht anerkannt sind. Mit der Fortschreibung der Förderrichtlinie wird u. a. diesen Hemmnissen entgegengewirkt. Sie betreffen die im folgenden genannten Punkte:
●
Erhöhung der Anteilsfinanzierung auf 70 Prozent (statt bisher 50 Prozent):
Initiativen in der Gründungsphase, Initiatoren von Schulgärten und andere Akteure können die Eigenfinanzierung von teils mehreren tausend Euro oft nicht sicherstellen. Insbesondere wenn noch nicht klar ist, wie sich ein Projekt entwickelt und ob eine Initiative längerfristig besteht, ist der hohe Eigenanteil ein Förderhemmnis.
●
Flexibilisierung der Förderhöhe in dem Förderbereich „Erhalt und Betrieb“:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Förderbedarfe sehr unterschiedlich sind. Urbane Gärten, die öffentliche Angebote im Sinn von Workshops und Führungen machen oder eine große Fläche bespielen, haben einen höheren Kostenaufwand, als zum Beispiel kleine Hinterhofgärten mit eher privatem Charakter. Das neue Förderprogramm soll den Mehraufwand für besondere ökologische und soziale Leistungen mit bis zu 2.000 Euro fördern (statt bisher 1.000 Euro).
●
Verlängerung der Umsetzungsdauer:
Die Fördersumme soll künftig über zwei Jahre abgerufen werden können, so dass die Ehrenamtlichen flexibler in der Umsetzung der Maßnahmen sind.
●
Förderung weiterer Kostenarten, zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit, Referentenhonorare, Aktionen, etc.:
Eine gute Öffentlichkeitsarbeit und öffentlichkeitswirksame Aktionen können helfen neue Mitglieder, Unterstützer und Kooperationspartner im Quartier zu finden. Referentenhonorare sollen anerkennungsfähig werden, damit die Gruppen ihr Wissen rund um das Thema „Gartenbau“ erweitern können.
Weitere Neuerungen:
●
Förderung eines ökologischen Mehrwerts:
Künftig sollen alle Gemeinschaftsgärten auf den Einsatz von mineralischen Volldüngern, Pestiziden und torfhaltiger Erde sowie auf die Verwendung von Tropenhölzern verzichten.
●
Umstellung des Förderverfahrens:
Zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Garteninitiative soll künftig eine Fördervereinbarung abgeschlossen werden.
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