Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 847/2012
Stuttgart,
11/29/2012



Neuregelungen Kulturamt
- Neufassung der Gebührenordnung zur Archivordnung
- Erweiterung der Entgeltregelung des Planungsstabs Stadtmuseum




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.12.2012
19.12.2012
20.12.2012



Beschlußantrag:

1. Die Neufassung der Gebührenordnung zur Archivordnung der Landeshauptstadt Stuttgart wird entsprechend Anlage 2 zum 1. März 2013 beschlossen. 2. Für Kindergeburtstage mit Workshop und ähnliche Veranstaltungen im Stadtlabor des Planungsstabs Stadtmuseum wird ein Entgelt von 80 bis 100 Euro ab 1. Januar 2013 festgesetzt. Die Entgeltregelung wird entsprechend ergänzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Stadtarchiv
Die Gebührenordnung zur Archivordnung der Landeshauptstadt Stuttgart wird aufgrund der Ausweitung des Kopienangebots auf digitale Angebote sowie der Zuweisung neuer Aufgaben (Personenstandsrechtsreformgesetz) angepasst.


2. Planungsstab Stadtmuseum
Kindergeburtstage und ähnliche Veranstaltungen im Stadtlabor werden künftig gegen ein Entgelt ermöglicht (Montag bis Freitag 80 Euro und Samstag und Sonntag 100 Euro).


Finanzielle Auswirkungen

Stadtarchiv
Die Einnahmen aus Kopien von digitalem Archivgut werden voraussichtlich mit vermehrter Annahme dieses Angebots mittel- und langfristig steigen. Genaue Prognosen sind derzeit jedoch nicht möglich.

Bei den Gebühren für Anfragen aus den Personenstandsregistern, die dem Stadtarchiv von den Standesämtern in Stuttgart übergeben wurde, rechnet das Kulturamt mit Einnahmen in Höhe von rd. 17.000 Euro jährlich.

Planungsstab Stadtmuseum
Bei den angebotenen Leistungen im Stadtlabor des Planungsstabs Stadtmuseum handelt es sich um ein gänzlich neues Angebot. Daher ist eine Kalkulation der Mehreinnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.


Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat RSO haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






Ausführliche Begründung:


1. Neufassung der Gebührenordnung beim Stadtarchiv (Anlage 2)
Die Gebührenordnung des Stadtarchivs wurde das letzte Mal zum 01.07.2006 überarbeitet. Diese Regelungen haben sich grundsätzlich bewährt. Das Stadtarchiv wird mit seiner Gebührenstruktur bei einem ausdifferenzierten Angebot dem archivgesetzlichen Anspruch auf Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger gerecht.

Die Änderungen in der Neufassung der Gebührenordnung des Stadtarchivs zum 01.03.2013 (Anlage 2) betreffen insbesondere die Erweiterung des Kopienangebots auf digitales Archivgut (§ 5) und die Konsequenzen der erweiterten Auskunftspflichten des Stadtarchivs durch Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes zum 01.01.2009 (§ 4 sowie § 5(9)).

Ausweitung des Kopienangebotes:
Das Stadtarchiv hat als erstes Kommunalarchiv 2010 ein digitales Langzeitarchiv produktiv gestellt und stellt Archivgut zunehmend digital bereit. Entsprechend ist es erforderlich die Berechnung digitaler Kopien und Reproduktionen in die Gebührenordnung aufzunehmen.
Neu hinzu kommen:
- § 5 (2) b) Selbstanfertigung digitaler Kopien
- § 5 (2) c) Technische Unterstützung durch Archivmitarbeiter bei Selbstanfertigung von
Ausdrucken oder digitalen Kopien

- § 5 (4) Reproduktion von Film-, Video- und Tonmaterial
- § 5 (5) Reproduktion von digitalem Archivgut
- § 5 (9) Bestellung von Kopien

Zuweisung neuer Aufgaben (Personenstandsrechtsreformgesetz) § 4 sowie § 5(9)
Gemäß Archivordnung (§ 5) beschränken sich - wie in allen öffentlichen Archiven - Auskünfte auf mündliche und schriftliche Anfragen auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut und einfache Auskünfte. Weitergehende inhaltliche Recherchen, insbesondere die Durchsicht von Archivgut durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs sind gebührenpflichtig.

Seit Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes zum 01.01.2009 übernimmt das Stadtarchiv nach Ablauf von Verwahrfristen Personenstandsregister vom Standesamt. Hier besteht eine Auskunftspflicht für Privatpersonen und andere Dienststellen, für private, rechtliche und wissenschaftliche Nutzungen mit einem außerordentlichen Aufwand. Deshalb war eine Klarstellung der Gebührenpflicht für diese Benutzungen sowie die Angabe der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der aufgewendeten Arbeitszeit in der Gebührenordnung erforderlich. Zudem ist es sinnvoll, wenn sich die Nutzerinnen und Nutzer vorab auf der Website des Stadtarchivs über die aktuellen Gebühren informieren können.

Zur Beantwortung dieser Anfragen wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 eine Stelle im Umfang von 50 % der EG 8 TVöD für eine/n Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste befristet bis Ende 2013 geschaffen (Anlage 14 zu GRDrs 771/2011). Hierfür entstehen Kosten von jährlich ca. 27.000 Euro die sich zu 63 % über die Einnahmen finanzieren sollen. Dies entspricht einem Betrag von rd. 17.000 Euro. Das Kulturamt geht davon aus, dass diese Quote erreicht wird.

Die Nutzung der Angebote und Leistungen des Stadtarchivs vor Ort bleibt selbstverständlich weiterhin kostenfrei. Ebenso bleiben die Regelungen über einen Erlass von Veröffentlichungsgebühren bei Publikationen für Lehrende und Lernende sowie bürgerschaftliche Initiativen und Vereinigungen bei Publikationen im Selbstverlag in Kraft. Das Stadtarchiv ist eines der wenigen Archive mit einer Schüler- und Studierendenermäßigung für Kopien und Reproduktionen.


2. Neufestsetzung des Entgelts für Kindergeburtstage mit Workshop und ähnliche Veranstaltungen im Stadtlabor

Beim Stadtmuseum werden künftig, ähnlich wie beim jungen Schloss und beim Kunstmuseum Kindergeburtstage und ähnliche Veranstaltungen angeboten. Das Entgelt beträgt

Montag bis Freitag 80,00 Euro Samstag und Sonntag 100,00 Euro

für die Durchführung dieser Veranstaltungen mit maximal 10 Teilnehmern und einer
Dauer von maximal 3 Stunden.




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Gebührenordnung zur Archivordnung der LHS ab 01.03.2013.docGebührenordnung zur Archivordnung der LHS ab 01.03.2013.doc