Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5673-05
GRDrs 1036/2013
Stuttgart,
11/20/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



GAZi-Stadion auf der Waldau;
Einbau Rasenheizung und laufende Betriebskosten


Beantwortung / Stellungnahme

Der Gemeinderat hat am 18.07.2013 (GRDrs 546/2013) den Neubau der Haupttribüne des GAZi-Stadions und den Minimalausbau des Zentralen Platzes beschlossen. Die Entscheidung über den Einbau einer Rasenheizung soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen getroffen werden.

Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat mit Schreiben vom 17.10.2013 mitgeteilt, dass es noch keine verbindliche Verpflichtung für den Einbau einer Rasenheizung in den Stadien der 3. Liga gibt. Es besteht jedoch seitens des DFB Konsens, dass kurzfristig eine Anpassung der infrastrukturellen Voraussetzungen vorgenommen werden muss. Der DFB empfiehlt deshalb den Clubs und Stadionbetreibern, sich bereits jetzt auf eine entsprechende Verpflichtung einzustellen und insbesondere bei anstehenden und geplanten Umbaumaßnahmen den Einbau einer Rasenheizung mit vorzusehen, um nicht kurzfristig
erneut Baumaßnahmen einleiten zu müssen. Ungeachtet der infrastrukturellen Vorgaben des DFB, beteiligt sich dieser nicht an daraus entstehenden Kosten für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen.

Nach einer aktuellen Umfrage des DFB verfügen von 18 Spielorten (ohne GAZi-Stadion) der 3. Liga bereits heute 14 über eine Rasenheizung. In zwei Stadien sind bereits Rasenheizungen geplant. Ein Spielort verfügt über ein Ausweichstadion mit Rasenheizung und eine Mannschaft trägt seine Heimspiele an einem anderen Spielort aus.

Die Planungen für den Einbau der Rasenheizung beinhalten auch die Erweiterung des Spielfelds auf das Normalmaß von 105 m x 68 m (aktuell 105 m x 67 m). Im Rahmen der Lizenzierung für den Spielbetrieb ist bisher jeweils eine Ausnahmegenehmigung für die beiden Vereine erforderlich.

Die mit dem Neubau der Haupttribüne des GAZi-Stadions beauftragte Firma Züblin hat für den optionalen Einbau einer Rasenheizung (inkl. Vergrößerung des Spielfeldes auf das Normalmaß) ein Angebot mit Kosten von 875.000 EUR abgegeben. Es handelt sich um ein sehr wirtschaftliches Angebot, welches nur aufgrund von Synergieeffekten mit der zeitgleichen Errichtung der Haupttribüne zu diesen Konditionen möglich ist. Das Angebot gilt nur, wenn der Auftrag bis 31.03.2014 erteilt wird.

Wie in GRDrs 359/2012 dargestellt, wäre der separate Einbau einer Rasenheizung zu einem späteren Zeitpunkt deutlich teurer. Bei Durchführung der Maßnahme unabhängig vom Neubau der Haupttribüne würden die Kosten rund 1,323 Mio. EUR betragen (Stand: Juli 2012).

Die Verbreiterung des Rasenspielfeldes sollte aus bautechnischen Gründen zweckmäßigerweise mit dem Einbau der Rasenheizung verknüpft werden. Der Aufwand ist in den o.g. Kosten (875.000 EUR bzw. 1,323 Mio. EUR) bereits enthalten. Die Maßnahme könnte ggf. aber auch als separate Maßnahme ohne gleichzeitigen Einbau der Rasenheizung im Zuge des Neubaus der Haupttribüne erfolgen. In diesem Falle müsste allerdings die neu hergestellte Erweiterungsfläche bei einem späteren Einbau der Rasenheizung - ebenso wie das restliche Rasenspielfeld - wieder entfernt und neu hergestellt werden.

Abhängig von den jeweiligen Witterungsbedingungen ist mit voraussichtlichen Betriebskosten für die Rasenheizung von jährlich 120.000 EUR zu rechnen. Die beiden Vereine SV Stuttgarter Kickers und der VfB Stuttgart haben sich bereit erklärt, jeweils 25 % der voraussichtlich anfallenden Kosten zu tragen. Die hälftige Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Vereinen ist aus Sicht der Sportverwaltung gerechtfertigt, da die Stadt als Eigentümerin den Mietern das Stadion in ordnungsgemäßem Zustand zu überlassen hat und insoweit auch für die Grundpflege des Rasens verantwortlich ist.


Hinweis Referat WFB

Einen Vorteil aus dem beantragten Einbau einer Rasenheizung haben allein die Hauptnutzer des Stadions, die Vereine SV Stuttgarter Kickers und VfB Stuttgart. Eine vollständige Übernahme der Betriebskosten durch die Hauptnutzer ist daher vertretbar und im Interesse der Stadt auch geboten.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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541/2013, CDU
658/2013, FWV
937/2013, Bündnis 90/DIE GRÜNEN





Dr. Susanne Eisenmann



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