Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
199
17
VerhandlungDrucksache:
997/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 16.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Masterplan SBBZ - Phase I

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.03.2021, öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: Einbringung
Jugendhilfeausschuss vom 03.05.2021, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 19.05.2021, öffentlich, Nr. 167
Gemeinderat vom 20.05.2021, öffentlich, Nr. 131
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Die Tagesordnungspunkte 17 "Masterplan SBBZ - Phase I" und 18 "Masterplan SBBZ Phase I - Schülerbeförderung" werden gemeinsam aufgerufen. Die Aussprache ist in NNr. 199 wiedergegeben.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.03.2021, GRDrs 997/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Inklusion wird Kenntnis genommen (s. Anlage 1).

2. Der Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) in Stuttgart anhand nachfolgender Kriterien wird zugestimmt:
b) Als ersten Schritt zum Erreichen der Zielsetzungen zur Neustrukturierung der SBBZ-L wird folgenden schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 zugestimmt:

c) Mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 werden die Schulbezirke der fortbestehenden sieben SBBZ-L neu festgelegt (vgl. Anlage 2).

d) Die Schulen führen vorläufig die Schulnamen der Schulstandorte weiter an denen sie zusammengelegt werden (Seelachschule, Kreuzsteinschule, Auschule, Hasenbergschule und Berger Schule).

e) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur schulischen Nachnutzung der Gebäude Föhrichschule, Haldenrainschule, Steigschule und Lehenschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu erarbeiten.

Der Antrag Nr. 200/2021 vom 11.06.2021 (SPD, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer weist darauf hin, dass mit diesen Vorlagen ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Inklusion in Stuttgart gegangen werde. Es gehe nicht nur darum, im Bereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Schulstandorte neu zu ordnen, sondern vielmehr darum, zum einen für die Schüler*innen der Förderrichtung "Lernen" einen besseren Unterricht und bessere pädagogische Betreuung zu organisieren und zum anderen Möglichkeiten zur Ganztagesbetreuung an den SBBZ und an den Grundschulen zu eröffnen. Mit den Vorlagen der Tagesordnungspunkte 17 - 19 werde ein umfassender Ansatz vorgestellt, mit dem viel erreicht werden könne. Zielrichtung sei nicht, Schulen zu schließen, sondern weitere pädagogische Potenziale zu eröffnen. Die Bürgermeisterin verweist auf die intensive Beratung der GRDrs 997/2020 (TOP 17) in verschiedenen Gremien. Hintergrund der späten Vorlegung der GRDrs 374/2021 zur Schülerbeförderung (TOP 18) sei die intensive verwaltungsinterne Abstimmung gewesen, die einen Kompromiss darstelle und im Beschlussantrag von der Finanzverwaltung geprägt worden sei. Der Dissens innerhalb der Verwaltung habe in diesem Fall noch nicht endgültig gelöst werden können. In der Mitzeichnung habe die Finanzverwaltung darauf hingewiesen, dass Eltern, die ihre Kinder auf dem Schulweg begleiteten, ebenfalls ÖPNV-Tickets erhielten, um den Transport sicherzustellen. Dieses Angebot an die Familien halte sie für nicht akzeptabel. Die Fachverwaltung befürworte stattdessen die Variante der Beförderung durch Pendelbusse, die im Hinblick auf die vertraglichen Aspekte flexibel gestaltet werden könne. Es könne ein Kündigungs- oder Verlängerungsrecht pro Schule und Jahr eingerichtet werden. Das Referat WFB argumentiere, es entständen pro einzelnem Schüler ungleich höhere Kosten, wenn ein Pendelbus eingesetzt werde. Dies stehe außer Frage. Es gehe aus Sicht der Finanzverwaltung nicht darum, die "Sparbremse reinzuhauen", sondern einen wirtschaftlichen Ansatz zu verfolgen. Nichtsdestotrotz halte sie Pendelbusse für deutlich geeigneter, da diese den Familien im Hinblick auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie weitaus mehr Möglichkeiten böten.

Des Weiteren richtet die Bürgermeisterin den Blick auf den Aspekt der Ganztageskonzeption, womit nicht nur Ganztagesangebote im Rahmen der Inklusion an SBBZs ermöglicht werden sollten. Dies setze Klassen mit einer hinreichenden Größe von zwölf Schüler*innen voraus. Die Möglichkeiten der SBBZs würden damit gestärkt. Darüber hinaus sollen Ganztagesangebote für Kinder mit Behinderung an den Grundschulen sowie an der Sekundarstufe I eingerichtet werden. Zum weiteren Verlauf der Tagesordnungspunkte kündigt sie an, die Antragsziffern des Antrages Nr. 200/2021 einzeln aufzurufen und abstimmen zu lassen.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) weist auf die im Rahmen der UN-Behinderten-rechtskonvention bestehende Aufgabe der Inklusion hin. Sie betont, es sei schade, dass man sich bereits seit mehreren Jahren in diesem Prozess bewege und nun die Unterlagen sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt würden, um schnell eine Entscheidung zu treffen. Die Umsetzung des Masterplans sowie die Schließung von vier Schulen befürwortet die Stadträtin grundsätzlich. Momentan gebe es 450 Schüler*innen in elf Schulen. Mit dieser Aufstellung könne pädagogisch-fachlich nicht mehr gut gearbeitet werden. Positiv bewertet sie die Aufnahme von "inklusionszurückhaltenden Schulen" in den Prozess und die Ausweitung der Ganztagsbetreuung. Bezüglich der Schülerbeförderung müssten individuellere Lösungen gefunden werden. Die Bandbreite an Behinderungen von Kindern im Bereich "L (Lernen)" sei sehr groß. Manche Kinder seien in der Lage, selbstständig öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, andere wiederum nicht. Aus dieser Sicht bevorzuge sie die Variante 3 (Kombination Pendelbus - ÖPNV). Sie sei nicht der Meinung, dass für diese Variante zusätzliches Personal eingestellt werden müsse, und bittet um weitere Informationen vor der abschließenden Diskussion im Gemeinderat. Die Bewältigung eines Schulweges gehöre zum sozialen Lernen, daher müssten nicht alle Schüler zwingend einen Pendelbus benutzen müssen. Bei einer Wahl zwischen den Varianten 1 (ÖPNV) und 2 (Pendelbusse) tendiere ihre Fraktion dennoch zu den Pendelbussen.

Ergänzend merkt BMin Fezer an, im Sinne der Inklusion sei es selbstverständlich wünschenswert, wenn möglichst viele Schüler*innen den ÖPNV nutzten. Allerdings gebe es nun neue Schulstandorte, die zum Teil deutlich weiter entfernt seien und eine Herausforderung für die Schüler*innen darstellten. Wenn der Beschluss des Gemeinderates feststehe, werde es zunächst eine Abfrage bei den Eltern geben, welche Kinder einen Pendelbus nutzen wollten. Auf dieser Basis und der neuen Kalkulation erfolge die Ausschreibung. Im Laufe der Zeit gebe es Möglichkeiten zur Nachsteuerung. Sie gehe davon aus, dass nach und nach mehr Kinder auf den ÖPNV umstiegen und Pendelbusse nicht mehr benötigt würden. Andererseits dürfe nicht vergessen werden, dass neue Kinder in die Schulen nachwüchsen.

Den Masterplan hält StRin Ripsam (CDU) für eine gute Lösung. Es sei stets ein schmerzlicher Prozess, wenn Schulstandorte aufgegeben werden müssten. Die Inklusion biete nun die Aufgabe, Kinder in den normalen Schulbetrieb aufzunehmen, aber auch manche Kinder im geschützten Raum eines SBBZ zu belassen. Das Thema der Beförderung bilde in der Elternschaft und den Bezirksbeiräten einen Schwerpunkt der Diskussion um die Schulstandorte. Sie plädiert dafür, bei der Auflösung von Standorten in einem ersten Schritt die Anliegen der Eltern aufzunehmen. Es müsse ein Schritt nach dem anderen gemacht werden. Wenn ein neuer Schulstandort komme, müsse sichergestellt werden, dass die Kinder diesen gut erreichten. Insofern begrüße sie die Variante 2 der Vorlage, auch wenn diese teurer ausfalle. Durch eine regelmäßige Überprüfung bzw. Abfrage könnte das Angebot angepasst werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse in diesen Familien beachtet werden. Die Vorlage 375/2021 (TOP 19) werde bei den Haushaltsplanberatungen zum Tragen kommen.

Gemeinsames Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung sei das Ziel der UN-Menschenrechts-Behindertenkonvention, so StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Diese bildungspolitische Neuerung fordere das traditionelle Schulsystem heraus und verändere an mehreren Stellen die Schullandschaft. Einerseits besuchten weniger Kinder die SBBZ, und es gebe Veränderungen in der Lehrerausbildung und deren Anzahl. Es sei zu begrüßen, wenn man sich eine dezentrale Schutzstruktur für besondere Bedarfe leisten könne, was aber aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht mehr möglich sei. Im Übergangsprozess dürfe kein Kind verloren gehen. Selbstverständlich gehöre bei der Inklusion neben der Ganztagesbetreuung auch die Frage der Schülerbeförderung dazu. Unabhängig von der Finanzverwaltung halte seine Fraktion die Mischvariante 3 für sinnvoll. Aus einem Nutzer eines Pendelbusses werde nicht automatisch ein ÖPNV-Nutzer; dieses "Reinwachsen" in den ÖPNV finde an anderer Stelle statt. Er verweist auf den Antrag Nr. 200/2021 und fordert eine Einzelabstimmung der Antragsziffern.
StRin Meergans (SPD) kann der Standortkonsolidierung aus den genannten Gründen zustimmen, um ein qualitativ hochwertigeres Angebot an den SBBZ machen zu können. Die Umsetzung müsse schnell erfolgen. Bedenken gebe es bei manchen neuen Standorten, was man im Antrag Nr. 200/2021 entsprechend und mit Augenmaß formuliert habe. In der Frage der Beförderung spricht sich die Stadträtin für "mindestens die Pendelbusse" aus. Sie verweist auf die Satzung zum Scool-Abo, wonach die Kinder der Grundstufe SBBZ-L einen Anspruch auf das kostenlose Scool-Abo hätten. Im Sinne der individuellen Bedarfe halte sie es für geboten, das Angebot auf die Hauptstufe auszuweiten. Es müsse Möglichkeiten zur individuellen Entscheidung geben. Abschließend stellt sie die Frage, warum die Schüler*innen in der Hauptstufe des SBBZ-L als einzige Schüler*innen der SBBZ das Scool-Abo nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen.

Eingangs hält StR Dr. Oechsner (FDP) fest, der Verwaltungsvorlage zu folgen. Dies werde im Bestreben notwendig, eine komplette Inklusion zu erreichen. Jede Art von Schule lebe von der Schulgemeinschaft, und eine Schule mit fünf Schülern sei keine Schule mehr. Gegenüber den Antragstellern merkt er an, es müsse eine Entscheidung getroffen werden zwischen Inklusion und stabilen Schulgrößen. In der Frage der Schülerbeförderung fehlten noch zahlreiche Informationen, um bereits jetzt eine Entscheidung zugunsten einer Variante zu treffen. Nach einer Abfrage unter der Elternschaft befürworte er Variante 2 mit Tendenz zu Variante 3. Es dürfe niemand gezwungen werden, einen Pendelbus zu benutzen. Zum Antrag kündigt er Ablehnung aller Antragsziffern an; diese seien inhaltlich zum großen Teil zwar gut, könnten aber strukturell nicht mehr in den aktuellen "Lauf" eingefügt werden. Der Masterplan I werde in weitere Phasen eintreten und in eine weitere Verringerung der Standorte münden. In absehbarer Zeit werde es andere Schulstrukturen geben, in denen eine Beschulung aller Schüler in einer Schulform auf allen Ebenen möglich sein werde.

Obwohl sie mit der Vorlage nicht rundum zufrieden sei, so StRin von Stein (FW), anerkenne sie die Realität, wonach rund die Hälfte der früheren Schüler*innen einer Förderschule für Lernen nun normale Klassen besuchten. Dadurch ergäben sich sehr niedrige Schülerzahlen an manchen SBBZ. Das Land stelle nicht mehr die entsprechenden Kontingente zur Aufrechterhaltung zur Verfügung, da gewisse Klassengrößen nicht mehr erreicht würden. Sie geht davon aus, dass die SBBZ-L noch eine gewisse Zeit benötigt werden. In der Folge müssten die Standorte die richtige Größe erhalten, um eine gute Lehrerversorgung sicherzustellen. Bezüglich der Schülerbeförderung betont sie, eine reine ÖPNV-Lösung sei nicht akzeptabel. Es müssten Alternativen angeboten und den Eltern die Entscheidung überlassen werden. Wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefordert werde, dürfe nicht den Eltern die Begleitung auf dem Schulweg auferlegt werden, denn dies bedeute einen viel zu großen Zeitaufwand.

Für StR Ebel (AfD) gibt es bei allen Varianten Vor- und Nachteile. Kritisch sieht er bei Variante 1 die Beschränkung auf die Klassenstufen 1 bis 4. Es müsse bis auf die Klassenstufe 9 ausgeweitet werden.

Zweifel an einem ausschließlichen Einsatz von Pendelbussen äußert StRin Schumann (PULS). Es müsse schnell eine sinnvoll geregelte Mischlösung gefunden werden. Es stelle sich die Frage, warum die Varianten nur für die Klassenstufen 1 bis 4 vorgestellt würden. Auch in höheren Klassenstufen gebe es Schüler*innen, die weiterhin Unterstützung für den Schulweg benötigten.
Bedauern über das Ablehnen des Antrages seitens der FDP äußert StR Rockenbauch. Man befinde sich gemeinsam in dem Dilemma, nach bestem Wissen und Gewissen gute Vorschläge zu machen und mitzutragen. Auch zum jetzigen Zeitpunkt könnten noch gute Aspekte beschlossen werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, verweist BMin Fezer auf die umfangreiche Beratung der GRDrs 997/2021, die bereits seit dem 10.03.2021 vorliege. Sie habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass eine Vorlage zur Schülerbeförderung folgen werde. Innerhalb der Verwaltung sei intensiv um die Varianten gerungen worden. Ein Teil der Schüler*innen werde den ÖPNV, ein Teil die Pendelbusse benutzen; jedoch gehe man davon aus, dass es eine Verschiebung hin zum ÖPNV geben werde.

Zu den unterschiedlichen Bedingungen zwischen den Klassenstufen bezüglich der Schülerbeförderung nimmt Herr Hein (SchulverwA) Stellung. Bei den Varianten habe man sich an den Regelungen der Satzung für die Schülerbeförderung orientiert, bei der im Scool-Abo zwischen Primar- und Sekundarbereich unterschieden werde. Aus Aspekten der Inklusion werde es für sinnvoll gehalten, wenn Kinder mit zunehmendem Alter lernten, den ÖPNV zu nutzen. Bei der Variante 2 betont er, dass hier die bestehenden Regelungen (z. B. kostenloses Scool-Abo oder kostenlose Begleitperson auf ärztliches Attest) weiterhin erhalten blieben. Der Unterschied sei, dass bei der Wahl der Variante 2 unter den Eltern eine Abfrage stattfinde. Diese gewisse Festlegung gebe Planungssicherheit, um Anbieter zu bekommen. Des Weiteren sei bei Variante 2 - im Gegensatz zu den Varianten 1 und 3 - eine Begleitperson nur in Klassenstufe 1 kostenlos. Bei Variante 3 würden beide Angebote parallel gefahren und der Anspruch für eine Begleitperson auf alle Klassenstufen ausgeweitet. Dies generiere administrativ einen deutlich größeren Aufwand. Das Angebot müsse vorgehalten werden, ohne zu wissen, ob es auch in Anspruch genommen werde.

Diese Informationen haben für StRin Nuber-Schöllhammer deutlich mehr Klarheit gebracht. Sie habe Variante 2 bisher dergestalt verstanden, dass alle Kinder mit Pendelbussen fahren müssten. Die Variabilität müsse deutlich dargestellt werden. Wichtig sei, Familien die Möglichkeit der ÖPNV-Nutzung zu eröffnen.

BMin Fezer bestätigt, dies werde in der Abfrage an die Eltern entsprechend formuliert.

StRin Ripsam kritisiert, in der Vorlage seien zu wenig Informationen enthalten. Durch den mündlichen Bericht sei nun klargestellt, dass Variante 2 die entsprechende Flexibilität biete.

Auf die bereits bestehenden Unterschiede zwischen Primar- und Sekundarstufe weist StR Rockenbauch hin. Es sei fraglich, ob diese Unterscheidung, die aus einem anderen Kontext stamme, bei einer Neustrukturierung der Schullandschaft Sinn ergebe. Es seien auch Schüler*innen der Sekundarstufe 2 betroffen und müssten deutlich längere Schul-wege in Kauf nehmen. Diese soziale Härte müsse in allen Klassenstufen möglichst gut abgefedert werden. Für den Stadtrat ist auch nach den mündlichen Erläuterungen nicht klar geworden, woraus Variante 2 bestehe. Neben der Abfrage an die Eltern schlägt er vor, bei einer Wahl für den ÖPNV die Möglichkeit einer kostenlosen Begleitperson für alle Klassenstufen anzubieten. Dadurch könnten individuelle Bedürfnisse und Wahlfreiheit garantiert, soziale Härte abgefedert und Verwaltungsaufwand minimiert werden.

Bezüglich der Ausführungen von Herrn Hein ist StRin Meergans der Meinung, dass bei massiver Änderung der Rahmenbedingungen die Beförderungssatzung ebenfalls geändert und die Beförderung auf alle Stufen ausgedehnt werden müsse. Sie signalisiert noch erheblichen Beratungsbedarf in ihrer Fraktion.

Den Ausführungen von StR Rockenbauch und StRin Meergans kann sich StRin Schumann anschließen. Es könnten nicht Schulwege verdoppelt werden, ohne die Beförderung neu zu organisieren.

BMin Fezer lässt die Antragsziffern des Antrags Nr. 200/2021 "Masterplan SBBZ I (GRDrs 997/2020): "Qualitativ hochwertige SBBZ Lernen schaffen, Inklusion verbessern und die einzelnen Schüler*innen im Blick behalten (SPD, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) einzeln abstimmen, woraus sich folgendes Ergebnis ergibt:

Ziffer 1: mit Bericht erledigt
Ziffer 2: bei 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt
Ziffer 3: wird zurückgezogen
Ziffer 4: Herr Hein führt aus, die Bachschule decke nicht alle Raumbedarfe ab, die aus dem Ganztag im jetzigen Bestand als dreizügige Grundschule bestünden. Darüber hinaus gebe es den Bedarf eines zusätzlichen Grundschulzuges (4 Klassen plus Ganztagesräume), der nicht an anderen Feuerbacher Grundschulstandorten abgedeckt werden könne. Die Forsthausstraße sei bereits berücksichtigt, reiche aber nicht aus. Daher sei der benannte Vorschlag die einzige Möglichkeit, die Bedarfe abzudecken.
StRin Meergans erklärt, es sei darum gegangen, andere Möglichkeiten darzustellen. Die Antragsziffer wird zurückgezogen.
Ziffer 5: BMin Fezer erklärt, dieser Vorschlag werde ebenfalls nicht befürwortet, da eine Außenstelle wie eine "kleine Schule" wirke und wieder entsprechende Probleme generiere. Im Gegenzug könnten an der Steigschule die inklusiven Möglichkeiten erhöht werden.
StR Meergans begrüßt diese Vorgehensweise und zieht die Antragsziffer zurück.
Ziffer 6: Herr Hein erklärt, es werde angestrebt, SBBZ-L-Standorte langfristig an Campus-Arealen mit allgemeinen Schulen, die exklusiv arbeiteten, anzudocken. Dies setze jedoch entsprechende Grundstücke voraus.
StRin Meergans möchte dieses Vorgehen durch die Antragsziffer verstärken, der bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt wird.
Ziffern 7 - 9: BMin Fezer verweist auf die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamtes. StRin Nuber-Schöllhammer möchte wissen, ob die Entscheidung für eine Schulform wieder rückabgewickelt werden könne. BMin Fezer erklärt, in diesen Prozess sei man bereits eingestiegen, da dies dem Staatlichen Schulamt sehr wichtig sei. Bereits im letzten Schuljahr seien erste Ansätze realisiert worden. Sie schlägt eine weitere Diskussion im Schulbeirat vor. StRin Meergans möchte mehr Sensibilität für dieses Thema entwickeln.



Außerdem stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich zu (1 Enthaltung).
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