Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz:
RSO 6217-03
GRDrs
1031/2015
Stuttgart,
11/03/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2015
Grüner Pfeil
Beantwortung / Stellungnahme
Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil nach § 37 StVO angebracht werden kann, ist derzeit laufendes Geschäft der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.
Dabei ist zu beachten, dass es eine Vielzahl von Ausschlussgründen aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. Schulwege) gibt. Außerdem sollen durch Grüne Pfeile auch keine nicht gewollten Verkehrsverlagerungen induziert werden. Beides sowie der hohe technische Standard der Ampelanlagen schränkt in Stuttgart die Einsatzmöglichkeiten des Grünen Pfeils ein.
Vorliegende Anträge/Anfragen
904/2015 FDP
Dr. Martin Schairer
Bürgermeister
<Anlagen>