Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 6217-03
GRDrs 1031/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Grüner Pfeil

Beantwortung / Stellungnahme

Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil nach § 37 StVO angebracht werden kann, ist derzeit laufendes Geschäft der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.

Dabei ist zu beachten, dass es eine Vielzahl von Ausschlussgründen aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. Schulwege) gibt. Außerdem sollen durch Grüne Pfeile auch keine nicht gewollten Verkehrsverlagerungen induziert werden. Beides sowie der hohe technische Standard der Ampelanlagen schränkt in Stuttgart die Einsatzmöglichkeiten des Grünen Pfeils ein.


Vorliegende Anträge/Anfragen

904/2015 FDP




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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