Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1020/2023
Stuttgart,
02/28/2024



Ausbau der Bildungsangebote im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aufgrund steigender Bedarfe an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) - inklusive Lösungen und Einrichtung neuer (Interims)Standorte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat West
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.03.2024
06.03.2024



Beschlußantrag:

1. Von der Schülerentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GENT) und in der Inklusion sowie von der Raumsituation an den Schulen wird Kenntnis genommen. 2. Der in der Begründung dargestellten kurz-, mittel- und langfristigen Standortplanung für die SBBZ GENT wird zugestimmt.

3. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf für den Betrieb des neuen Standorts an der Marconistraße wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal außerhalb des Stellenplans bis 31.12.2024 in folgendem Umfang zu beschäftigen: 4. Vom zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf für den Betrieb des neuen Standorts im Flamingoweg wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal außerhalb des Stellenplans bis 31.12.2024 in folgendem Umfang zu beschäftigen: 5. Den in der Begründung genannten, unaufschiebbaren kurzfristigen Maßnahmen in Höhe von 5.139.000 EUR für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zur Sicherstellung der Schulplatzversorgung ab dem Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 400 Schulverwaltungsamt.

6. Der Ausschreibung der Besonderen Schülerbeförderungsleistung für die Gustav-Werner-Schule Außenstelle Marconistraße für das Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt.

7. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen schulentwicklungsplanerischen Schritte (wie Schulbezirksneuzuschnitte, Einrichtungszeitpunkt, etc.) zur Gründung eines neuen vierten Schulstandorts eines SBBZ GENT in der Innenstadt, Ludwigstraße 111, zu veranlassen und nach Vorliegen der baulichen und personellen Finanzierungsbedarfe dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 8. Es werden Planungsmittel zur baulichen Anpassung und Ertüchtigung des Schulgebäudes Ludwigstr. 111 in Höhe von 250.000 EUR benötigt. Die Finanzierung und Deckung dieses Mittelbedarfs erfolgt durch Verwendung von Planungsmitteln aus der zum Doppelhaushalt 2024/25 bereitgestellten Pauschale für akut notwendige Machbarkeitsstudien und Interime; THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 402110 - Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen. Weitere Kosten für die bauliche Entwicklung des Standortes und den gesamten Betrieb (u.a. Mittagessensverpflegung, Nachmittagsbetreuung, etc.) werden in einer separaten Vorlage dem Gemeinderat im Jahr 2024 zur Entscheidung vorgelegt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Schülerzahlen an den drei öffentlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (SBBZ GENT) in Stuttgart steigen kontinuierlich an. Wie bereits in der GRDrs. 307/2023 dargestellt, verzeichnet Stuttgart einen starken Anstieg der Schülerzahl an diesen SBBZ, der sich in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach fortsetzen wird. Waren es 2013 noch 320 Schülerinnen und Schüler in den SBBZ GENT der Landeshauptstadt, so sind es aktuell 512 Schülerinnen und Schüler, dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 60%. Vom Schuljahr 2022/2023 zum Schuljahr 2023/2024 ist ein gesamtstädtischer Anstieg der Gesamtschülerzahl um 11 % festzustellen. Der Anstieg der Gesamtschülerzahl an den SBBZ GENT lag in den vergangenen zehn Jahren bei durchschnittlich rund 5%. Die Prognose für die weiteren Schülerentwicklungen – basierend auf den vorangegangenen prozentualen Steigerungen der Gesamtschülerzahlen (Durchschnitt 5%) – weisen auf eine weitere Zunahme der Schülerzahlen an den SBBZ GENT hin (vgl. Abbildung 1).


Abbildung 1: Entwicklungsszenario für die SBBZ GENT

Die Raumkapazitäten der drei Schulen sind erschöpft. Bereits dieses Schuljahr 2023/24 wurde das Gebäude Römerstr. 91 in Stuttgart-Süd (ehemalige Lehenschule) für die Bedarfe der SBBZ GENT bereitgestellt und in Betrieb genommen, um Kindern mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch Geistige Entwicklung einen Schulplatz an einem SBBZ anbieten zu können. Hierzu wurden sieben Klassen an den Standort in der Römerstraße ausgelagert, die organisatorisch der Bodelschwinghschule zugeordnet sind.

Zum kommenden Schuljahr 2024/25 wird für alle drei Stuttgarter SBBZ GENT ein ähnlich hoher Zuwachs an Schülerzahlen wie in diesem Schuljahr erwartet (ca. zehn Eingangsklassen gesamtstädtisch). Das Gebäude Römerstraße 91 bietet jedoch nicht die ausreichenden Raumkapazitäten, um das erneut hohe Schüleraufkommen schulräumlich zu versorgen. Aus diesem Grund wird dringend zusätzlicher Schulraum benötigt, um die Schulplatzversorgung ab dem kommenden Schuljahr gewährleisten zu können.
Um nachhaltig die Schulplatzversorgung der SBBZ GENT sicherzustellen, plant die Schulverwaltung ab dem Schuljahr 2025/26 die Einrichtung eines vierten Schulstandorts. Dies erscheint aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen nach Absprache mit den Schulen und Dienststellen des Landes als die schulorganisatorisch tragfähigste und am besten und schnellsten zu realisierende Lösung, um ein adäquates Schulplatzangebot für Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weiterhin in Stuttgart vorhalten zu können. Hierfür hat die Schulverwaltung das Gebäude Ludwigsstraße 111 vorgesehen, das derzeit als Interim für das Eberhard-Ludwig-Gymnasium während dessen Generalsanierung und Erweiterung genutzt wird. Das Gebäude kann nach Auszug des Gymnasiums, voraussichtlich im Herbst 2024, für die Nachnutzung ertüchtigt werden und bietet unter der Prämisse eines regional ausgewogenen und bedarfsgerechten Schulangebots für Kinder mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch Geistige Entwicklung eine Lösung.
Bis jedoch die Schulplatzversorgung über einen vierten, eigenständigen Schulstandort sichergestellt werden kann, bedarf es ab dem kommenden Schuljahr weitere Maßnahmen. Hierzu hat die Schulentwicklungsplanung einen mehrstufigen Plan aufgestellt, der weitere Interimsmaßnahmen und -standorte vorsieht, bis eine anvisierte langfristige bauliche Lösung und ein nachhaltiges Konzept für die Bedarfe der SBBZ realisiert werden kann. Für eine solche, langfristig adäquate Standortentwicklung für ein bedarfsgerechtes SBBZ GENT stehen zum aktuellen Zeitpunkt keine geeigneten Liegenschaften oder Gebäude zur Verfügung. Erst die Entwicklungsmöglichkeiten in Stuttgart Rosenstein und dort insbesondere am Schulcampus Nord lassen eine entsprechende langfristige Standortentwicklung hierfür zu. Die Planungen hierfür befinden sich in einem sehr frühen Entwicklungsstadium, so dass aufgrund der akuten Bedarfe die Realisierung dort keinesfalls abgewartet werden kann.

Es sind folgende Maßnahmen-Schritte erforderlich:

Kurzfristige Maßnahmen: In der Planregion Nord und damit im Einzugsbereich der Gustav-Werner-Schule (GWS) am Standort in Zuffenhausen spitzt sich die Situation im kommenden Schuljahr 2024/25 zu und es wird mit einer hohen Anzahl an Einschulungskindern (ca. 40 bis 44 Kindern) gerechnet, die durch den Schulkindergarten und die Frühberatungsstelle an der Schule gemeldet wurde. Die GWS hat jedoch am Standort keine Raumkapazitäten verfügbar, um diesen hohen Bedarf an Schulplätzen kurzfristig zu decken und auch an den anderen beiden SBBZ-Standorten gibt es keine Möglichkeit mehr, weitere Klassen einzurichten. Ab dem Schuljahr 2024/25 ist daher vorgesehen, sechs Klassen (ca. 36 Schülerinnen und Schüler) der GWS in das Gebäude Marconistraße 65 der Grundschule am Stadtpark im Stadtbezirk Zuffenhausen auszulagern. Die Ertüchtigung des Bestandsgebäudes hat das Ziel, sowohl die spezifischen Bedarfe der GWS zu berücksichtigen und – soweit im Rahmen der Synergien möglich – auch Verbesserungen für die Grundschule am Stadtpark im Zusammenhang mit den Maßnahmen zu erzielen.

Zudem wird eine weitere zweite Kooperative Organisationsform (KOF) an der Außenstelle der Rosenschule eingerichtet. Eine KOF (aktuell in Klassenstufe 2) ist bereits an der Außenstelle der Rosenschule eingerichtet. Im kommenden Schuljahr kann hier eine neue KOF in Klasse 1 starten.
Für die Helene-Schoettle-Schule sollen weitere Räume angemietet werden. Fußläufig (ca. 9 min von der Schule entfernt) befindet sich das Ökumenische Gemeindezentrum Neugereut, Flamingoweg 22. Hier bieten sich sowohl die Möglichkeit als auch die räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen nach Absprache mit Schule und Vermieter, zwei Klassen (ca. 12 Schülerinnen und Schüler) ab dem Schuljahr 2024/25 für die Dauer von ca. drei Jahren zu beschulen.

Zusätzlich ist bereits mit beiden Schulen und dem Staatlichen Schulamt Stuttgart besprochen, mit der Schillerschule in Stuttgart Bad Cannstatt eine Kooperation aufzubauen und ein bis zwei KOFs neu einzurichten.

Um die Schulstandorte ab dem Schuljahr 2024/2025 betreiben zu können, müssen kurzfristig Ausschreibungen vorgenommen (Schülerbeförderung) und bereits Ende März / Anfang April 2024 Verträge geschlossen werden (z.B. Essensversorgung, bauliche Maßnahmen) und Personal geworben werden; Umbaumaßnahmen müssen eingeleitet werden, so dass die entsprechenden Beschlüsse nun gefasst werden müssen. Die Verwaltung erachtet die Ausschreibungen und Vergaben als zeitlich unaufschiebbar und damit auch in der Interimsphase nach § 83 GemO für zulässig.

Mittelfristige Maßnahme:
Aufgrund des erwarteten weiterhin ansteigenden Schüleraufkommens, ist ein weiterer Schulstandort notwendig. Die kleinteiligen Lösungen über Auslagerungen von Klassen bieten kein nachhaltiges Konzept der Schulplatzversorgung und stellen die Schulen vor größere pädagogische und organisatorische Herausforderungen. Die Ludwigstr. 111 bietet als freiwerdendes Schulgebäude in der Liegenschaftsverwaltung des Schulverwaltungsamts die Möglichkeit, die benötigenden Kapazitäten für die SBBZ GENT zu schaffen und ein Bildungsangebot für den Förderschwerpunkt in der Innenstadt zu etablieren, wo bislang speziell für die Bedarfe von Kindern mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung noch kein Schulangebot vorhanden ist.

Mit Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung beauftragt, die Ertüchtigung und Anpassung des Gebäudes Ludwigstr. 111 für die Bedarfe von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Geistige Entwicklung zu veranlassen sowie die erforderlichen Schritte vorzubereiten, um einen vierten Schulstandort SBBZ GENT mit 18 bis 22 Klassen in der Stuttgarter Innenstadt neu zugründen. Im weiteren Prozess müssen die Schulbezirke der seither drei SBBZ GENT neu festgelegt werden, so dass entsprechend vier Schulbezirke entstehen. Für die Schulneugründung des vierten SBBZ GENT ist ein Verfahren der Regionalen Schulentwicklung durchzuführen. Die Ermittlung der personellen und finanziellen Bedarfe für diesen Standort steht noch aus. Die Verwaltung wird baldmöglichst in diesem Jahr eine weitere Entscheidungsvorlage hierzu in den Gemeinderat einbringen.

Langfristige Maßnahme: Langfristig braucht es eine andere Standort-Lösung, da der Standort Ludwigsstr. 111 sich als Bestandsgebäude nicht in dem Maße barrierefrei entwickeln lässt, wie es für Kinder mit Bildungsanspruch geistige Entwicklung und teilweise auch körperlich-motorischen Einschränkungen notwendig ist. Auch im Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung verzeichnet Stuttgart steigende Schülerzahlen, die sich langfristig nicht in Gänze am Standort Hengstäcker realisierenn lassen. Im neu entstehenden Quartier Stuttgart Rosenstein besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen Schulneubau bestmöglich für die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und auch körperlich-motorische Entwicklung zu planen und am Campus Nord umzusetzen. Nur so kann räumlich-baulich den besonderen Bedarfen der Kinder mit Behinderung umfänglich Rechnung getragen und eine nachhaltige Campuslösung mit Anbindung an die Infrastruktur des Campus und Kooperationen mit allgemeinen Schulen umgesetzt werden. Diese Lösung kann jedoch frühestens in zehn Jahren umgesetzt werden.

Darüber hinaus sieht das Gesamtkonzept der Bildungsangebotsstruktur für den Förderschwerpunkt GENT vor, einen Teilbedarf der Schulplätze künftig in dezentralen Angebotsstrukturen (Kooperativen Organisationsformen=KOFs) an allgemeinen Schulen baulich mit zu berücksichtigen und in Schulbauvorhaben im Grundschul- und weiterführenden Schulbereich zu realisieren. Bereits in der Vergangenheit hat die Schulverwaltung die Schulen bei der Einrichtung von Kooperationen unterstützt. Das KOF-Angebot hat sich in Stuttgart an einigen Schulen bereits etabliert und bietet die Möglichkeit, dass Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung in einem inklusiven Setting, bei Ressourcenausstattung durch die Sonderpädagogik, ein Schulangebot an einer allgemeinen Schule erhalten. Dieses Angebot lässt sich jedoch nur weiter ausweiten, wenn an den allgemeinen Schulen entsprechende räumliche Ressourcen zur Verfügung stehen.

Prüfung der Kinderrechte

Nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Daher müssen die Standorte vor Inbetriebnahme für die Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung baulich und sicherheitstechnisch ertüchtigt und alle erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden, die für den Betrieb der Interimsschulstandorte im Sinn der Fürsorge für die Kinder und deren Schutz notwendig sind.

Finanzielle Auswirkungen


a) kurzfristige Maßnahme Marconistraße 65:
Auslagerung von sechs Klassen der Gustav-Werner-Schule in das Gebäude Marconistraße 65 der Grundschule am Stadtpark – Maßnahme zum Schuljahr 2024/25

Mittelbedarfe ab 2024
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
a) Bauliche Ertüchtigung
unter Berücksichtigung von e) und f), s.u.
3.000
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42110 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
b) Mittagessensversorgung
73
220
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen.
c) Nachmittagsbetreuung
68
186
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 44500 – Erstattung von Verwaltungs-und Betriebsaufwand.
d) Schülerbeförderung
411
684
Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.
e) Möblierung, Ausstattung, UmzügeIn Baukosten
enthalten
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42110 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
f) MedienausstattungIn Baukosten
enthalten
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42110 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
g) Reinigung
6
18
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen.
h) Anmietung externe Räume
(insb. Sport)
15
15
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, Kontengruppe 42410 – Anmietung
Summe
3.573
1.123
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt in den Jahren 2024 und 2025 im THH 400 Schulverwaltungsamt. Sollte die Deckung im THH 400 Schulverwaltungsamt nicht vollständig möglich sein, wird die Verwaltung erforderlichenfalls eine weitere Beschlussvorlage vorlegen.

Stellenbedarfe
Um den neuen Standort an der Marconistraße betreiben zu können, ist ab 1. September 2024 folgende zusätzliche Personalausstattung außerhalb des Stellenplans entsprechend GRDrs 1038/2003, 751/2008, 484/2013 sowie GRDrs 619/2016 erforderlich:

· 1,0 VZK pflegerische Kräfte Krankenpfleger/-in in P7
(jährliche Personalkosten: 62.400 EUR)

· 0,46 VZK pflegerische Kräfte Kinderpfleger/-in in S 4 · 0,75 VZK Schulsekretariat in EG 6
(jährliche Personalkosten: 40.100 EUR)


Durch den Anstieg der Schüler- und damit Gruppenzahlen wird die Einrichtung eines neuen Standorts an der Marconistraße nötig. Die Stadt als Schulträgerin muss sicherstellen, dass die medizinische Betreuung der Kinder an den SBBZ – auch am neuen Standort – jederzeit sichergestellt ist. Ohne diese Personalausstattung können die Schülerinnen und Schüler nicht adäquat betreut werden und der Schulbetrieb nicht aufgenommen werden. Auch an den SBBZ GENT steigt der medizinische Betreuungsaufwand für das pflegerische Personal. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollen 1,0 VZK der erforderlichen 1,46 VZK durch eine/n (Kinder-)Krankenpfleger/-in besetzt werden.

Die Schaffung eines neuen Außenstandortes dieser Größe erfordert die Einrichtung eines Schulsekretariats, das die organisatorischen Aufgaben vor Ort übernimmt und Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonal ist. Ohne die Zurverfügungstellung des Personals für die Einrichtung eines Schulsekretariats ist der Außenstandort nicht funktionsfähig.

Über die dauerhaften Stellenschaffungen wird im Rahmen des Vorgriffsverfahrens auf den Stellenplan 2026/2027 entschieden.

Die anteiligen Personalkosten für das Jahr 2024 in Höhe von 42.320 EUR werden aus dem Sachkostenbudget im THH 400 Schulverwaltungsamt gedeckt. Sollte die Deckung im THH 400 Schulverwaltungsamt nicht vollständig möglich sein, wird die Verwaltung erforderlichenfalls eine weitere Beschlussvorlage vorlegen.


b) kurzfristige Maßnahme Flamingoweg 22 + KOFs Schillerschule
Anmietung von Räumlichkeiten am Ökumenischen Zentrum Neugereut, Flamingoweg 22 für zwei Klassen der Helene-Schoettle-Schule sowie Einrichtung von KOFs an der Schillerschule – Maßnahme zum Schuljahr 2024/25

Mittelbedarfe ab 2024
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
a) Bauliche Ertüchtigung
50
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42310 – Mieten und Pachten
b) Mietkosten
4
4
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische
Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42310 – Mieten und Pachten
c) Mittagessensversorgung
25
74
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen.
d) Nachmittagsbetreuung
22
57
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 44500 – Erstattung von Verwaltungs-und Betriebsaufwand.
e) Schülerbeförderung
68
116
Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.
f) Möblierung, Ausstattung, Umzüge
10
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42110 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
g) IT, Stromversorgung und Medienausstattung
5
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 42110 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
h) Reinigung
2
6
Amtsbereich 4002120 – Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen.
Summe
186
257
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt in den Jahren 2024 und 2025 im THH 400 Schulverwaltungsamt. Sollte die Deckung im THH 400 Schulverwaltungsamt nicht vollständig möglich sein, wird die Verwaltung erforderlichenfalls eine weitere Beschlussvorlage vorlegen.

Stellenbedarfe
Um den neuen Standort am Flamingoweg betreiben zu können, ist ab 1. September 2024 entsprechend GRDrs 1038/2003, 751/2008, 484/2013 folgende zusätzliche Personalausstattung außerhalb des Stellenplans am Standort erforderlich:

· 0,82 VZK pflegerische Kräfte Kinderpfleger/-in in S 4
(jährliche Personalkosten: 43.624 EUR)
Durch den Anstieg der Schüler- und damit Gruppenzahlen wird die Einrichtung eines neuen Standorts am Flamingoweg nötig. Die Stadt als Schulträgerin muss sicherstellen, dass die Betreuung der Kinder mit pflegerischen Kräften an den SBBZ – auch am neuen Standort – jederzeit sichergestellt ist. Ohne diese Personalausstattung können die Schülerinnen und Schüler nicht adäquat betreut werden und der Schulbetrieb nicht aufgenommen werden.

Über die dauerhaften Stellenschaffungen wird im Rahmen des Vorgriffsverfahrens auf den Stellenplan 2026/2027 entschieden.

Die anteiligen Personalkosten für das Jahr 2024 in Höhe von 14.540 EUR werden aus dem Sachkostenbudget im THH 400 Schulverwaltungsamt gedeckt. Sollte die Deckung im THH 400 Schulverwaltungsamt nicht vollständig möglich sein, wird die Verwaltung erforderlichenfalls eine weitere Beschlussvorlage vorlegen.


c) mittel- bis langfristige Maßnahme Ludwigstraße 111:
Bauliche Ertüchtigung des Standorts Ludwigstr. 111 zur Nachnutzung als vierten
(Interims)Standort SBBZ GENT Mitte
Maßnahme zum Schuljahr 2025/26

Für die Ertüchtigung des Schulgebäudes in der Ludwigstraße 111 werden Planungsmittel in Höhe von 250.000 EUR benötigt. Die Mittel werden aus der zum Doppelhaushalt 2024/25 bereitgestellten Pauschale für akut notwendige Machbarkeitsstudien und Interime, THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 402110 - Allgemeinbildende Schulen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2024 gedeckt.

Die finanziellen Mittelbedarfe für die bauliche Entwicklung des Standortes und den gesamten Betrieb (u.a. Mittagessensverpflegung, Nachmittagsbetreuung, etc.) sowie die erforderlichen Personalbedarfe für die Inbetriebnahme des Schulstandorts Ludwigstr. 111 werden mit der weiteren für das Jahr 2024 geplanten Beschlussvorlage zur Schulneugründung eines vierten SBBZ GENT-Standorts dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.


Ohne diese Mittel kann die Pflichtaufgabe zur Bereitstellung von Schulplätzen an den SBBZ GENT in Stuttgart nicht mehr erfüllt werden. Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung. Die Mittel sind freigegeben.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB, T und SI-BB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung


1) Analyse

Schülerentwicklung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Raumkapazitäten an den SBBZ

Die Schülerzahlen an allen drei öffentlichen Stuttgarter SBBZ GENT (inklusive Kooperativer Organisationsformen (KOFs)) sind in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich angestiegen (vgl. Grafik 1). Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur in der Landeshauptstadt Stuttgart, sondern als landesweiter Trend (vgl. auch GRDrs 307/2023).

Grafik 1: Entwicklung der Schülerzahlen an den drei öffentlichen Stuttgarter SBBZ GENT

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg sieht in §15 Absatz 6 für Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Bildungsanspruch neben der Beschulung am SBBZ und in der Inklusion vor, dass im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts (ehemals Außenklassen) an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichtet werden können.
Im Schuljahr 2023/24 sind für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vierzehn kooperative Organisationsformen (KOFs) an fünf Schulstandorten allgemeiner Schulen in Stuttgart eingerichtet. Die Schülerinnen und der Schüler der KOF zählen dabei weiterhin zum SBBZ. Das Bildungsangebot gibt es aktuell an zwei Stuttgarter Gymnasien sowie an drei Grundschulen.

Seit der Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg zum 1. August 2015 haben Eltern zudem das Recht auf inklusive Beschulung. Zunächst erfolgte in Stuttgart eine Zunahme an inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch GENT. In den letzten Jahren zeichnet sich jedoch ein Rückgang für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung in der schulischen Inklusion ab (vgl. Grafik 2).
*Hinweis: Die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler für das SJ 2023/24 sind vorläufige Zahlen.

Grafik 2: Entwicklung der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GENT – SBBZ und Inklusion

Erklärungen für diese Entwicklung: Die Schülerschaft an den SBBZ GENT hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Von Schulleitungen und Lehrkräfte wird von einer Zunahme an Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung berichtet. Damit nehmen Kinder aus dem Autismus-Spektrum-Bereich eine besondere Rolle beim Zuwachs der Schülerzahl an den SBBZ GENT ein. Viele Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung (v. a. frühkindlichem Autismus) werden dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zugeordnet. Feststellbar ist, dass die Zahl der diagnostizierten Fälle von Menschen mit Autismus seit Jahren ansteigt.1 Eine neue Studie2 aus den USA zeigt, dass vor allem Kinder betroffen sind. Die Gründe sind dabei vielfältig und lassen sich nur schwer ursächlich erklären. Bessere Tests und schnellere Diagnosen werden als eine der Gründe für die steigenden Zahlen angeführt; wohingegen der Einfluss der Umwelt als Ursache nicht endgültig erforscht ist.

Für das Schuljahr 2023/2024 ist gesamtstädtisch ein Anstieg der Gesamtschülerzahl um elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen gewesen. Insgesamt wurden rund 51 Kinder zusätzlich an allen drei SBBZ GENT in Stuttgart aufgenommen und neun zusätzliche Klassen gebildet.
Erwartet wird, dass die Schülerzahlen an allen drei öffentlichen SBBZ GENT in der Landeshauptstadt weiter ansteigen werden. Diese Annahme ergibt sich aus den in der Kurzbegründung dargestellten Entwicklungsszenario auf Basis der Fortschreibung der Schülerentwicklung (vgl. Abb. 1) sowie aus Gesprächen mit den Schulen und Frühberatungsstellen und den Schulrätinnen- und -räten des Staatlichen Schulamts. Die Entwicklungstendenzen sind zudem ebenso in anderen Kommunen feststellbar.

Zum kommenden Schuljahr 2024/25 sind rund 54 bis 60 Einschulungskinder prognostiziert. Diese sind in dieser Größenordnung durch die Frühberatungsstellen an den Schulen sowie durch die Schulkindergärten gemeldet worden. Vor allem in der Planregion Nord und damit im Einzugsbereich der Gustav-Werner-Schule (GWS) wird mit einer hohen Anzahl an Einschulungskindern (ca. 40 bis 44 Kinder) gerechnet.


1 Quelle: https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/autismus-neurologie-trend-101.html; Stand: 08.05.2023
2 Quelle: Shenouda J, Barrett E, Davidow AL, Sidwell K, Lescott C, Halperin W, Silenzio VMB, Zahorodny W. (2023). Prevalence and Disparities in the Detection of Autism Without Intellectual Disability. Pediatrics. 2023 Feb 1;151(2): e2022056594. doi: 10.1542/peds.2022-056594.
Die Schulen verfügen jedoch nicht über ausreichend Raumkapazitäten, um diesen wiederholt sehr hohen Bedarf an Schulplätzen zu decken. An allen drei SBBZ gibt es keine Möglichkeit mehr, weitere Klassen einzurichten.
Um die Schulplatzversorgung in diesem Schuljahr 2023/24 sicherzustellen, wurde bereits das Gebäude Römerstr. 91 (ehemaliges Lehenschulgebäude) in Stuttgart-Süd aktiviert. Das Gebäude ist jedoch für die weiter stark steigenden Bedarfe und Nachfrage an Schulplätzen an den SBBZ zu klein. Die Auswahl des Gebäudes im vergangenen Jahr zeigte sich jedoch unter Abwägung anderer Optionen als das tragfähigste Konzept für die Schulplatzversorgung der Kinder und konnte relativ kurzfristig für die Nachnutzung aktiviert werden. Da das Gebäude bereits zuvor als SBBZ genutzt wurde, bot es in weiten Teilen eine entsprechende Infrastruktur und die Möglichkeit ein Schulangebot in der Planregion Mitte einzurichten.

Die Schulverwaltung schlägt als weitere Lösung ein mehrstufiges Vorgehen vor, das erneut Interimsmaßnahmen für die Schulen vorsieht. Langfristig soll ein nachhaltiges Konzept auf den Weg gebracht werden, das die adäquate Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung in Stuttgart sicherstellt. Konkrete Maßnahmen werden bereits zum kommenden Schuljahr notwendig. Nur wenn umgehend weiterer Schulraum hinzugezogen wird, kann die kommunale Pflichtaufgabe zur Bereitstellung von Schulplätzen an den SBBZ GENT in Stuttgart weiterhin gewährleistet werden.


2) Ziele und Maßnahmen für eine nachhaltige Bildungsangebotsstruktur
für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung


a) Ausbau einer dezentralen Angebotsstruktur für den Förderschwerpunkt Geistiger Entwicklung – regionale Angebote durch Kooperative Organisationsformen (KOFs)

Ziel ist die Etablierung eines strukturierten und verlässlichen KOF-Angebots über das Stuttgarter Stadtgebiet verteilt. Damit eine möglichst wohnortnahe Angebotsstruktur umgesetzt werden kann, sind mehrere Rahmenbedingungen erforderlich. Dazu zählen, dass die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen an den an der Kooperation beteiligten Schulen in baulichen Prozessen definiert und zusätzlicher Schulraum für die Bedarfe der Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung mitgeplant und realisiert wird.

Die Landeshauptstadt Stuttgart geht daher den Weg, gezielt für einen Teil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch Geistige Entwicklung Klassenräume sowie weitere Infrastruktur an ausgewählten allgemeinen Schulstandorten mitzubauen und löst auf diese Weise einen Anteil der Schulplatzversorgung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ein. Neben dem Inklusionszuschlag von 10% sind an ausgewählten Schulstandorten Bedarfe für die SBBZ GENT künftig baulich mit zu planen und umzusetzen.

Die Einrichtung von lediglich einer KOF je Schulstandort ist dabei schulorganisatorisch nicht nachhaltig. Aufgrund von Unterrichts- und Vertretungssituationen sollten 4 KOFs je Schulstandort vorgesehen werden. Damit ergibt sich an der kooperierenden allgemeinen Schule zum Beispiel ein zusätzlicher Raumbedarf von vier zusätzlichen Klassenräumen, einem Gruppenarbeitsraum, einem Besprechungszimmer, einem Therapieraum sowie ein erhöhter Bedarf im Speisebereich sowie im Verwaltungsbereich aufgrund der zusätzlichen Lehrkräfte der Sonderpädagogik, Schulassistenzen und Pflegerischem Personal.
Die Verwaltung wird daher eruieren, an welchen Grundschul- und weiterführenden Schulstandorten die zusätzlichen Raumbedarfe für die Sonderpädagogik GENT an allgemeinen Schulen umgesetzt werden kann. Jede Planregion der Schulentwicklungsplanung (Nord, Mitte, Neckar, Filder) soll mindestens zwei Grundschulen sowie zwei weiterführende Schulstandorte mit KOF-Angeboten vorsehen. Je nach Bedarf sollen die künftig vier SBBZ jeweils mit zwei Grundschulen (bis zu 8 KOFs) je Region und zwei weiterführenden Schulen (v.a. Gymnasien oder Realschulen) kooperieren.

Die Möglichkeit inklusiver Settings besteht weiterhin. Einige feste Partnerschulen sind in den Planbereichen Nord, Filder und Neckar bereits etabliert oder perspektivisch angedacht.

b) Ganztag für Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch GENT an allgemeinen Schulen

Die Erarbeitung und Umsetzung eines gemeinsamen Ganztagskonzepts von allgemeiner Schule und Kindern der KOFs bzw. des SBBZ mit den beteiligten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe für den Grundschulbereich ist Ziel der Stadtverwaltung.
Bislang nehmen Kinder, die in einer KOF an einem allgemeinen Schulstandort unterrichtet werden nicht am Ganztagsangebot der allgemeinen Schule teil. Für die ergänzenden Betreuungsangebote werden Kinder im Moment teils zurück an die Stammschule gefahren, um dort betreut zu werden. Dies bedeutet einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand für die Kinder sowie Mehrkosten für die Schülerbeförderung.

Die SBBZ GENT sind kraft ihrer Schulform Ganztagsschulen. Der ganztägige Unterricht soll durch die Lehrkräfte des Landes gestemmt werden. Aufgrund von fehlendem Lehrpersonal in der Sonderpädagogik kann diesem Anspruch jedoch nicht umfänglich genüge getan werden. Seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 finanziert die Stadt Stuttgart ergänzende, auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnittene Nachmittagsangebote an den SBBZ GENT, die durch Träger übernommen werden. Im Zuge des kommenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung (GaFöG) wird die ganztägige Betreuung – mit Ausnahme von vier Wochen Schließzeit – aller Voraussicht nach auch für Kinder der Grundstufe an SBBZ Anspruch.
Im Zuge der Umsetzung des GaFöG soll ein verlässliches, wohnortsnahes Betreuungsangebot, auch für Kinder mit Behinderung, an der allgemeinen Schulen bereitstehen.
Dies wird ein wichtiger Schritt im Zuge der Umsetzung des GaFöG. Im Prozess der Konzepterarbeitung wird es wichtig sein, alle Partner und Akteure mitzunehmen und gemeinsame Synergien gut zu nutzen.

Die inklusive Beschulung ist ein besonderes Anliegen der Stadtverwaltung. Diese hat sich unter den Bürgermeisterinnen, Frau Fezer und Frau Dr. Sußmann, den Auftrag gegeben, Schule zum Lebensraum für alle Kinder zu gestalten. Für diese Aufgabe entsteht Personalbedarf in der Verwaltung, der zum Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet und bewilligt wurde. Durch Initiative der städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung hat sich eine ämterübergreifende Planungsgruppe gebildet, die bereits ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Federführung des Prozesses obliegt zukünftig dem Schulverwaltungsamt, des Weiteren sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern (Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, SI-BB) wichtige Partner in diesem Projekt. Ziel des Prozesses ist es, inklusive Konzepte für die Ganztagsschule zu entwickeln und mit den Hilfeleistungsträgern umzusetzen. Zeitliches Ziel ist die Konzeption für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab August 2026 aufzusetzen und auszurollen.


c) Inklusion – Anforderungen an Schulgebäude

Neben der ämterübergreifenden Strategieentwicklung zur Umsetzung der Inklusion in Schulen, stehen auch die Schulgebäude im Fokus der Schulverwaltung. Die wohnortnahe "Schule für alle" muss das Ziel sein. Sie lässt sich aber heute qualitativ angemessen noch nicht flächendeckend anbieten. An Stuttgarter Schul- und Schulsportanlagen wird die Umsetzung der inklusiven Beschulung teils durch bauliche und räumliche Barrieren (Denkmalschutz, ältere Bestandsgebäude, Investitions- und Sanierungsstau) behindert. Diesen Zustand möchte das Schulverwaltungsamt ändern und daher Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, dass Barrierefreiheit und inklusiver Schulbau zum Selbstverständnis an Schulen und Sportstätten werden. Für diese Aufgabe ist im Doppelhaushalt 2024/25 eine Stelle geschaffen worden. Die entsprechenden Anforderungen sind im Prozess zu definieren. Alle Schülerinnen und Schüler sollen an der Schule ihrer Wahl, neben den entsprechenden pädagogischen Rahmenbedingungen, auch ein geeignetes Lernumfeld im Hinblick auf die baulichen und räumlichen Gegebenheiten vorfinden.

d) SBBZ – Standorte und Schulneugründung

Die Mehrzahl (rund 90%) der Eltern von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wählt für ihr Kind einen Schulplatz am SBBZ bzw. einer KOF (vgl. Grafik 1 und 2). Die Eltern haben seit der Schulgesetzänderung 2015 in Baden-Württemberg ein Wahlrecht.


Aktuell steht die Landeshauptstadt vor der Herausforderung, dass die Schulplätze an allen drei Schulstandorten der SBBZ GENT erschöpft sind und die Nachfrage nach Plätzen das Schulplatzangebot übersteigt. Aus diesem Grund hat die Schulverwaltung einen mehrstufigen Plan aufgestellt, der weitere Interimsmaßnahmen vorsieht, bis eine bedarfsgerechte bauliche Lösung für die SBBZ GENT realisiert werden kann.
Grafik 3: Aktuelle Angebotsstruktur Förderschwerpunkt GENT; Stand: SJ 2022/23

Ziel ist es, ein regional ausgewogenes und bedarfsgerechtes Schulangebot für Kinder mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch Geistige Entwicklung vorzuhalten. Daher empfiehlt die Verwaltung die Schulneugründung eines vierten SBBZ GENT-Standorts in der Innenstadt. Bislang ist hier kein Schulangebot speziell für diese Schülerschaft etabliert (vgl. Grafik 3).
Eine Auswertung der Wohnsitze der Schülerinnen und Schüler anhand der Amtlichen Schulstatistik an den SBBZ GENT nach Stadtteil ergab, dass im Durchschnitt (gebildet aus den vergangenen drei Jahren) rund 120 Kinder aus der Innenstadt kommen. Bislang werden diese Kinder an einen der drei SBBZ-Standorte in den äußeren Standbezirken Stuttgarts gefahren.

Schüler*innen nach Wohnort (Durchschnitt der letzten drei Jahre)
PlanregionAnzahl Schüler nach Wohnort
Nord128
Neckar136
Innenstadt123
Filder77
Extern10

Kurzfristig lässt sich ein vierter Schulstandort in der Ludwigsstr. 111 in Stuttgart-West in der Planregion Mitte ausgründen und verorten. Das Gebäude in der Ludwigsstraße ist aktuell durch das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium als Interim genutzt. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wird das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium voraussichtlich im Herbst 2024 zurück ins eigene Schulgebäude ziehen. Anschließend soll das Gebäude für die Nachnutzung als SBBZ GENT ertüchtigt werden. Die Aufnahme des Schulbetriebs kann dann ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgen.

Ausblick

Als langfristige Perspektive soll im Rahmen der Entwicklung von Stuttgart Rosenstein eine neue Standortkonzeption geprüft und realisiert werden. Dieser zu entwickelnde Standort soll langfristig dazu dienen, die steigenden Bedarfe im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung abzudecken und dabei zusätzlich die Bedarfe im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zu berücksichtigen.

Die Margarete-Steiff-Schule am Hengstäcker in Stuttgart-Möhringen ist derzeit Stuttgarts einziger Schulstandort mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung. Schulverwaltungsamt und Hochbauamt befinden sich bereits in der Anpassung der baulichen Entwicklung zur Erhöhung des Bauvolumens sowie zur Neuordnung der Bauabschnitte, da auch in diesem Förderschwerpunkt die Schülerzahlen ansteigen. Das am Standort realisierbare Bauvolumen schafft deutliche Entlastungen für die Schule, wird die Bedarfe jedoch langfristig nicht in Gänze decken können. Die am Hengstäcker nicht abbildbaren weiteren Bedarfe sollen gemeinsam mit einem vierten Standort für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Innenstadt, konkret in Stuttgart Rosenstein, umgesetzt werden.

Gesamtstädtisch sind bis zum Schuljahr 2028/2029 rund 660 Schülerinnen und Schüler in 105 Klassen für die SBBZ GENT zu erwarten (vgl. Abb.1). Diese werden mittels eines dreistufigen Maßnahmenkatalogs wie nachfolgend dargestellt auf die Planregionen verteilt und beschult (vgl. Grafik 4). Wichtige Prämisse bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die Schaffung eines bedarfsgerechten, möglichst wohnortsnahen, regionalausgewogenen Schulangebots nach den Bedarfen der Kinder und dem Wahlrecht der Eltern.

*Stammhaus plus KOFs
Grafik 4: Langfristige Planung Angebotsstruktur für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung


3. Umsetzung der kurz-, mittel- und langfristigen Standortplanung für die SBBZ GENT in den vier Planregionen der Schulentwicklungsplanung

Um die Schulplatzversorgung für Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung weiterhin gewährleisten und ein qualitatives Bildungsangebot bereitstellen zu können, sind weitere Schritte und Maßnahmen zum kommenden Schuljahr 2024/25 erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt ein mehrstufiges Vorgehen:

Abkürzungen:
GWS = Gustav-Werner-Schule
HSS = Helene-Schoettle-Schule
BSS = Bodelschwinghschule
Aus den Planungen ergeben sich Auswirkungen auf das Schulangebot in allen vier Planregionen der Schulentwicklungsplanung, die im Folgenden für jeden Regionalbereich ausführlicher dargestellt und beschrieben werden.

a. Planregion Mitte

Aktuelle Schülerentwicklung und -prognose
Für die Planregion Mitte ist mittel- bis langfristig von einem Beschulungsbedarf von Kindern mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch GENT für bis zu 160 Schülerinnen und Schüler in 25 Klassen zu rechnen. Davon soll ein kleinerer Teil der Schulplätze in KOFs eingelöst werden. 18 bis 22 Klassen sind für einen neuen vierten Schulstandort in der Innenstadt vorgesehen.

Um die schnell ansteigenden Schülerzahlen abzufangen, wurde kurzfristig zum Schuljahr 2023/24 als zusätzlichen Standort für die SBBZ GENT das ehemalige Lehenschulgebäude, Römerstraße 91 in der Stuttgarter Innenstadt in Betrieb genommen (GRDrs. 307/2023). Hier sind sieben Klassen der Klassenstufen eins bis sechs in jahrgangsgemischten Klassen ausgelagert. Organisatorisch sind diese Schülerinnen und Schüler der Bodelschwinghschule zugeordnet.
Aufgrund der gesamtstädtisch gestiegenen – und mittel- bis langfristig weiter zu erwartenden – Bedarfszahlen ist ein zusätzlicher Schulstandort eines SBBZ GENT in der Innenstadt unumgänglich. Diese Schulneugründung soll formal zum Schuljahr 2025/2026 erfolgen und räumlich in der Ludwigstraße 111 in Stuttgart-West verortet sein.

Nach Umzug des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zurück an seinen Schulstandort im Herdweg 72 (gemäß aktueller Planung Herbstferien 2024), soll das Schulgebäude Ludwigstraße 111 umgebaut und für eine Nutzung als neuen SBBZ-Standort GENT in der Planregion Mitte mit einem sukzessiven Bezug ab dem Schuljahr 2025/2026 hergerichtet werden. Die Ludwigstraße 111 soll zunächst der Hauptstandort des neuen SBBZ in der Planregion Mitte sein. Als langfristige und ganzheitliche Lösung, könnte dann das neu gegründete „SBBZ GENT Mitte“ in das aktuell zu entwickelnde Rosenstein-Areal umziehen. Der Standort Campus Nord im B-Gebiet ist aus Sicht der Verwaltung für diesen Zweck besonders geeignet. Die Ausgründung eines neuen SBBZ auf frei zu gestaltenden Flächen bietet zum eine große pädagogische und räumliche Gestaltungsfreiheit. Zum anderen sind vielseitige Kooperationen mit den anderen dort in unmittelbarer Nähe angrenzenden allgemeinen Schulstandorten möglich (Grundschule, Gymnasium, Realschule/Sek.I-Schule). Auch die nahe Lage zum Park und zum Lokschuppen, welcher für Nutzungen im Bereich Bewegung, Kreativität und Soziales gestaltet werden soll, bieten vielseitige Möglichkeiten der Begegnung und Inklusion.

Inklusion und KOF-Standorte
In der Planregion Mitte werden Schulstandorte für inklusive Angebote und KOFs geprüft.

Bauliche Ertüchtigung – Mitte
Das Gebäude Ludwigstraße 111 muss für die Bedarfe SBBZ GENT baulich ertüchtigt und ausstattungsseitig angepasst werden. Hierfür werden Planungsmittel zur baulichen Anpassung des Schulgebäudes Ludwigstr. 111 in Höhe von 250.000 Euro benötigt.
Insbesondere sind folgende baulichen Anpassungen erforderlich:

Mit Beschluss dieser Vorlage wird das Schulverwaltungsamt mit der Ausarbeitung eines konkreten Projektauftrags an das Hochbauamt zur baulichen Umsetzung beauftragt.

b. Planregion Nord

Aktuelle Schülerentwicklung und -prognose
Die Beschulung am SBBZ mit Förderschwerpunkt GENT in der Planregion Nord erfolgt über die Gustav-Werner-Schule in Stuttgart-Zuffenhausen. Hier können aktuell interimistisch bis zu 120 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen am Stammsitz (Hauptbau und Interimsgebäude) beschult werden. Der Ausbau des Schulstandortes ist geplant. Diese baulichen Maßnahmen sind im Investitionsprogramm eingeplant. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird eine Beschulung von 132 bis zu 144 Schülerinnen und Schüler in 22 bis 24 Klassen (ohne KOFs) an der GWS möglich sein. Die Baumaßnahmen werden erst in einigen Jahren abgeschlossen sein. Eine konkrete Zeitschiene wird mit dem Vorprojektbeschluss aufgezeigt werden.
Für die Planregion Nord ist mittel- bis langfristig von einem Beschulungsbedarf von Kindern mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch GENT für bis zu 170 Schülerinnen und Schüler in 28 Klassen zu rechnen.

Zum Schuljahr 2024/25 werden nach aktueller Prognose bis zu 44 Einschulungskinder für die GWS erwartet. Die GWS kann eine zweite KOF an der Außenstelle der Rosenschule einrichten. Für die weiteren erwarteten Klassen muss zusätzlicher Schulraum bereitgestellt werden. Um kurzfristig die erhöhten Beschulungsbedarfe decken zu können, ist die Beschulung von sechs Klassen an der Grundschule im Stadtpark (Marconistr. 65) erforderlich. Hier besteht die Möglichkeit, ab dem SJ 2024/25 bis zu sechs Klassen einzurichten. Dafür sind jedoch bauliche Maßnahmen, Vernetzung und zusätzliche Spielgeräte im Außenbereich sowie die Bereitstellung von Betreuungsangeboten, die Verpflegung mit warmem Mittagessen und die Schülerbeförderung erforderlich. Darüber hinaus müssen Stellen für Sekretariat und pflegerische Kräfte ausgeschrieben werden.

Inklusion und KOF-Standorte
Seit dem SJ 22/23 gibt es eine KOF der Gustav-Werner-Schule an der Außenstelle der Rosenschule in Zuffenhausen. Es ist vorgesehen, eine zweite KOF zum SJ 2024/25 zu starten, so dass langfristig zwei KOFs hier verortet sind.
Langfristiges Ziel ist es, mit der Grundschule am Stadtpark einen Grundschulstandort mit KOF-Angebot auch über die Interimszeit hinaus aufzubauen sowie das Angebot mit einer SEK I-Schule im weiterführenden Bereich fortzuführen, um den Kindern aus diesen Klassen eine Anschlussmöglichkeit im Format einer KOF anbieten zu können.

Bauliche Ertüchtigung – Nord
Um die sechs Klassen der Gustav-Werner-Schule an die Grundschule am Stadtpark auslagern zu können, sind bauliche Maßnahmen wie Schaffung von Pflegbädern, Umnutzung und Umbau von Räumen speziell für die Gustav-Werner-Schule (z.B. Differenzierungsräume und Mehrzweckräume für Aktivität und Ruhe), Herstellung von zwei Interimsspeiseräumen mit Nebenräumen für das Catererpersonal, Rückbau von Fachräumen, Bau eines Überkletterschutzes, an den Treppengeländern, Verkleidung der Heizungen, , Einrichtung eines Sekretariats, Schaffung von Hängevorrichtungen, Vernetzung, Telefonanschlüsse und WLAN sowie weitere Anpassungen in bestehenden Räumen erforderlich. Im Außengelände werden weitere Spielgeräte sowie insgesamt acht Busparkplätze für die Schülerbeförderung geschaffen.
Die erforderlichen Maßnahmen werden vor Ort so sukzessive umgesetzt, dass eine schnellstmögliche Belegung der Räume möglich gemacht wird. Es werden aber auch nach Auslagerung der Klassen noch Maßnahmen fortgeführt, die sich in der Kürze der Zeit nicht vollständig bewerkstelligen lassen.

c. Planregion Neckar

Aktuelle Schülerentwicklung und Prognose
Die Beschulung am SBBZ im Förderschwerpunkt GENT in der Planregion Neckar erfolgt über die Helene-Schoettle-Schule in Stuttgart-Bad Cannstatt. Hier können aktuell im Stammhaus der Schule rund 90 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen beschult werden. Weitere drei Klassen können im Ferienwaldheim Steinhaldenfeld beschult werden. Ein Ausbau zur Erhöhung der räumlichen Kapazität am Schulstandort Helene-Schoettle-Schule ist aufgrund der Grundstücksverhältnisse nicht oder nur begrenzt gegeben.
Für die Planregion Neckar ist mittel- bis langfristig von einem Beschulungsbedarf von Kindern mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch GENT für bis zu 170 Schülerinnen und Schüler in 28 Klassen zu rechnen.

Inklusion und KOF-Standorte
Im laufenden Schuljahr 2023/2024 sind an der Grundschule Hofen vier KOFs eingerichtet sowie eine weitere Klasse der HSS ausgelagert. Langfristig sollen an diesem Grundschulstandort vier KOFs verortet bleiben. Eine Klasse ist aktuell im Schulgebäude der benachbarten GS Steinhaldenfeld untergebracht.
Im weiterführenden Bereich sind am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium (Elly) fünf KOFs eingerichtet. Die Kooperation des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums mit der Helene-Schoettle-Schule soll dauerhaft räumlich an diesem Standort eingerichtet bleiben und für die KOFs entsprechend ausreichende räumliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies hat Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums, das hierdurch Kapazität für eine durchgängige Dreizügigkeit hat.
An der Schillerschule in Bad Cannstatt werden ab dem SJ 2024/2025 ein bis zwei KOFs neu eingerichtet werden.

Bauliche Ertüchtigung – Neckar
An der Helene-Schoettle-Schule beginnt aktuell die Generalsanierung des Hauptgebäudes; d.h. ein großer Teil der Schule wird in ein Interimsgebäude neben der Turn- und Versammlungshalle ausgelagert. Weitere Bauabschnitte zur Sanierung und Ersatzneubauten sollen folgen und sind im Investitionsprogramm vorgesehen. Hierbei wird auch der Schulraumbedarf der benachbarten Steinhaldenfeldschule berücksichtigt und ein gemeinsamer Campus weiterentwickelt mit z.B. gemeinsamer Mensa und GTS-Räumen.

Des Weiteren können Räumlichkeiten am ökumenischen Zentrum Neugereut, Flamingoweg 22, zum Schuljahr 2024/25 angemietet werden. Sie eignen sich zur Nutzung für zwei Klassen der Helene-Schoettle-Schule als Interim für die Dauer von ca. 3 Jahren. Mit der Ausgründung eines vierten Schulstandorts in der Stuttgarter Innenstadt können mittelfristig hierüber die Schulplatzbedarfe gedeckt werden.

d. Planregion Filder

Aktuelle Schülerentwicklung und Prognose
Die Beschulung am SBBZ mit Förderschwerpunkt GENT in der Planregion Filder erfolgt über die Bodelschwinghschule in Stuttgart-Möhringen. Hier können aktuell im Stammhaus der Schule rund 80 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen beschult werden. Für die Planregion Filder ist mittel- bis langfristig von einem Beschulungsbedarf für Kinder mit sonderpädagogischen Bildungsanspruch GENT für bis zu 144 Schülerinnen und Schüler in 23 bis 24 Klassen zu rechnen.

Zur kurzfristigen Deckung der gestiegenen Bedarfe wurde zu diesem Schuljahr 2023/24 die Römerstraße 91 (ehem. Lehenschulgebäude) zur Nutzung durch die SBBZ GENT hergerichtet und in Betrieb genommen (GRDrs 307/2023). Die sieben Klassen der Klassenstufen eins bis sechs sind organisatorisch der Bodelschwinghschule zugeordnet.

Inklusion und KOF-Standorte
Die Bodelschinghschule hat aktuell im Grundschulbereich eine KOF an der Schönbuchschule im Stadtbezirk Vaihingen eingerichtet. Des Weiteren besteht am Wilhelms-Gymnasium ein Schulangebot von zwei KOFs.

Bauliche Ertüchtigung – Filder
Die Bodelschwinghschule liegt auf dem Schulcampus Hengstäcker. Dort befinden sich auch zwei Schulkindergärten, sowie die Margarete-Steiff-Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung.
Für eine nachhaltige pädagogische und räumliche Entwicklung, kann das Schulzentrum maximal eine Gesamtschülerzahl von ca. 170 bis 190 Kindern (29 bis 31 Klassen) mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung am Schulstandort ganzheitlich betreuen/tragen und soll so auch ausgebaut werden. Für den Ausbau Hengstäcker sind finanzielle Mittel im Investitionsprogramm vorgesehen und gesichert.
Langfristig ist jedoch von einem Bedarf für rd. 230 Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung auszugehen. Für diesen – und auch langfristige darüber hinaus gehende – Beschulungsbedarfe für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen Behinderung, ist ein weiterer Standort erforderlich. Vorstellbar ist die Etablierung eines SBBZ-Verbunds in Stuttgart Rosenstein mit den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung.

4. Erforderliche Maßnahmen zur Inbetriebnahme weiterer Interimsstandorte – baulich und personell zum Schuljahr 2024/25

Die Maßnahmen zur Schulplatzsicherstellung werden folgende sein:

1. Innenstadt: Langfristig neuer Standort geplant 2. Nord: kurz- und mittelfristig für die Gustav-Werner-Schule
3. Neckar: kurz- und mittelfristig für die Helene-Schoettle-Schule

Um eine Nutzung der oben genannten Standorte für die SBBZ GENT zu ermöglichen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

a) Mietkosten (Miete, Nebenkosten, Bauliche Anpassung in Mietgebäude) bzw. im Falle von stadteigenen Gebäuden ist die bauliche Ertüchtigung (vor allem im Hinblick auf Absturzsicherungen des Treppenhauses, Sicherungen des Außengeländes, etc.) erforderlich.

b) Schülerbeförderung: Es ist eine Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler zum jeweiligen Schulstandort einzurichten. Der Bustransfer erfordert an fünf Tagen vor und nach dem Unterricht bzw. der Nachmittagsbetreuung die Fahrten zwischen Wohnort der Kinder und dem Schulstandort sowie Fahrten zum Schwimmunterricht.

c) Mittagessensversorgung: Die SBBZ GENT sind laut Schulgesetz Ganztagsschulen. Für die Schülerinnen und Schüler soll eine warme Mittagessenversorgung angeboten werden.

d) Nachmittagsbetreuung: Das kommunal finanzierte ergänzende Betreuungsangebot (EBA) soll in analoger Weise für die Klassen an den neuen Interimsstandorten angeboten werden, weshalb die Anzahl der Gruppen in der Nachmittagsbetreuung erhöht werden muss. Hier darf kein Nachteil für die Kinder entstehen.

e) Möblierung und Ausstattung, Umzüge: Ein Möblierungskonzept wird gemeinsam mit den Schulleitungen aufgestellt und die Ausstattung der Unterrichts- und Verwaltungsräume entsprechend vorgenommen.

f) IT, Stromversorgung und Medienausstattung: An allen Standorten bedarf es einer entsprechenden Medienausstattung und Verkabelung sowie der Integration des pädagogischen Netzes des Gebäudes in das pädagogische Netz der jeweiligen Schule.

g) Reinigung: Die bisherigen Sachmittel stehen im jetzigen Budget zur Verfügung. Das infolge des angepassten Leistungsverzeichnisses entstehende jährliche Defizit muss durch zusätzliche Mittel ausgeglichen werden.

h) Personal:

Pflegerische Kräfte: Die Stadt als Schulträgerin muss sicherstellen, dass die medizinische Betreuung an den SBBZ GENT - und damit auch am neuen Standort - jederzeit sichergestellt ist. Ohne die Stellenschaffungen können die Schülerinnen und Schüler nicht adäquat betreut werden.

Hausmeister: Von Seiten der Schulhausbetreuung gibt es keinen Mehrbedarf an Stellen für den Betrieb der Klassen des SBBZ GENT am Standort Marconistr. 65.

Sekretariat: Die Betreuung weiterer Auslagerungsstandorte erzeugt gewissen Mehraufwand für das Sekretariat der Stammschule (z.B. für Essensgeldabrechnung, Organisation, Kommunikation, Verteilung von Material, etc.) da das Sekretariat zentraler Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonal ist. Am Standort Marconistraße sollen daher Sekretariatsanteile in Höhe 0,75 eingesetzt werden. Ohne die Schaffung dieser Stellenanteile ist der Standort nicht funktionsfähig.







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