Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 771/2013
Stuttgart,
11/28/2013



Sportgebiet Zazenhausen in Stuttgart-Zuffenhausen
hier: Neubau eines Kunstrasenplatzes mit gefüllter Polschicht für den TV Zazenhausen, Entschädigung des alten Vereinsheims
- Abrechnungsbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.01.2014
28.01.2014



Beschlußantrag:

Die Abrechnung der Kosten für den Neubau eines Kunstrasenplatzes in Stuttgart-Zuffenhausen für den TV Zazenhausen und der Entschädigung des alten Vereinsheims mit einem Aufwand von 1.008.994,05 EUR wird anerkannt.


Begründung:


Der Verwaltungsausschuss hat durch den Beschluss am 18. Juli 2001 (GRDrs 519/2001) dem Neubau eines Kunstrasenplatzes in Stuttgart-Zuffenhausen für den TV Zazenhausen und der Entschädigung des alten Vereinsheims mit einem Aufwand von 1.028.719,27 EUR zugestimmt.

Somit wurden die bewilligten Mittel um 19.725,22 EUR unterschritten. Das entspricht 0,19 Prozent.

Die Baumaßnahme wurde im Jahr 2006 fertiggestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde über die AHSt. 2.5600.9600.000-0271 – Kunststoffrasenplatz TV Zazenhausen - wie folgt abgewickelt:


Haushaltsjahr 2001 220.504,35 EUR
2002 121.105,45 EUR
2003 543.510,33 EUR
2004 1.344,69 EUR
2005 119.052,33 EUR
2006 3.476,90 EUR
Gesamt 1.008.994,05 EUR

Darin enthalten ist die beschlossene Entschädigungszahlung für das alte Vereinsheim in Höhe von 210.652,26 EUR (412.000 DM) und wurde wie folgt ausbezahlt:

Haushaltsjahr 2001 178.952,16 EUR
2002 25.000,00 EUR
2003 6.700,10 EUR

Die Abrechnungssumme stimmt mit den Buchungen im automatisierten Buchungsverfahren überein.



Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat KBS

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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