Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1296/2011
Stuttgart,
11/30/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Ein Ort für das neue Kommunale Kino

Beantwortung / Stellungnahme

Im Robert-Bosch-Saal im TREFFPUNKT Rotebühlplatz finden regelmäßig Kinoveranstaltungen statt, so beispielsweise einmal monatlich die Filmreihe „Mit den Augen der Anderen“ des VHS-Fachbereichs „Film und Medien“ sowie jährlich bzw. alle zwei Jahre als
Kooperationsveranstaltungen die „Stuttgarter Kinderfilmtage“ und das Festival „Indianer Inuit“. Ebenso wird das Dokumentarfilmfestival dort veranstaltet. Eine Recherche der Kulturverwaltung ergab, dass alle technischen Möglichkeiten vorhanden sind, um die gängigen Filmformate abzuspielen.


Ein Nutzungskonzept für ein neues Kommunales Kino in den Räumlichkeiten der VHS Stuttgart existiert nach Auskunft der Volkshochschule nicht. Darüber hinaus wurde die Kulturverwaltung seitens der VHS Stuttgart auf folgende Gegebenheiten hingewiesen:

Der Robert-Bosch-Saal ist ein multifunktionaler Raum. Diese Multifunktionalität sollte laut VHS Stuttgart auch erhalten bleiben, um allen Veranstaltungsformaten im TREFFPUNKT Rotebühlplatz gerecht zu werden. Er ist nicht auf einen kontinuierlichen Kinobetrieb ausgelegt, es gibt keine Kinobestuhlung, der Boden ist nicht ansteigend.

Hinsichtlich der Raumkapazitäten weist die VHS Stuttgart auf folgendes hin: Nach Auszug der Freien Tanz- und Theaterszene Stuttgart wurden die 80 Belegtage im Robert-Bosch-Saal zwischen den Nutzern aufgeteilt, einige Termine lagen vor allem in den Schulferien, da der Saal durch die Veranstaltungen der Nutzer ausgelastet war und ist. Die Stuttgarter Musikschule hat feste Terminblöcke erhalten, ebenso die VHS für ihr Veranstaltungsprogramm. Treffpunkt Senior, Max-Eyth- und Robert-Mayer-Schule buchen den Robert-Bosch-Saal bei Bedarf. Somit gibt es - so die VHS Stuttgart - so gut wie keine freien Raumkapazitäten.

Die Kulturverwaltung verweist im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf die beiliegende Anlage 4 zur GRDrs 616/2008, in der die VHS Stuttgart im Jahr 2008 ein „Konzept für ein Kommunales Kino in Verantwortung der vhs stuttgart“ vorstellte. Dieses Konzept könnte aus Sicht der Kulturverwaltung seitens der VHS Stuttgart im Hinblick auf eine Interimsnutzung für ein Kommunales Kino aktualisiert werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

853/2011 CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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Anlage 4 zur GRDrs 616-2008.doc