1. Einrichtung einer Expertenkommission „Schieneninfrastruktur“, um zeitnah Verbesserungen bei der Infrastruktur (Weichen, Stellwerke, etc.) bei der Deutschen Bahn zu erreichen.
2. Stabilisierung der S-Bahn Stuttgart als Rückgrat des ÖPNV, um baldmöglichst die bisherige Pünktlichkeit wiederherzustellen. Damit sollen wieder verlässliche durchgehende Reiseketten ermöglicht.
3. Aufbau einer Metropol-Express-Bahn für die Metropolregion Stuttgart, um auch Relationen außerhalb der Kernregion des Landes besser anzubinden und durch mehr Angebot vermehrt Pendler auf die Regionalverkehre zu bringen. Dies führt mittelfristig zu Entlastungen der S-Bahn im Innenbereich.
4. Expressbusse – Ergänzung des S-Bahn-Systems, vor allem durch die Einrichtung tangentialer, kreisüberschreitender Schnellbuslinien, die Angebotslücken schließen, partiell die S-Bahn entlasten und potenziell Umsteiger vom PKW bewirken können. Dabei kommt es auf die Etablierung einer hochwertigen Marke an, die aber zu bestehenden Verkehren nicht in Konkurrenz treten soll.
5. Busverkehr: Einheitliche Standards für die S-Bahn-Zubringer, durch merkliche Taktverbesserungen in den Hauptverkehrszeiten und abgestuft in den Nebenverkehrszeiten. Außerdem werden bei allen Busverkehren Echtzeitsysteme eingerichtet, die für bessere Anschlüsse sorgen. Alle Anschlussverkehre verkehren zum VVS-Tarif.
6. Nebenbahnen und S-Bahn-Ergänzungs-/Zubringerbahnen bleiben in der bisherigen Verantwortung – sowohl verkehrlich als auch finanztechnisch.
7. Regionales Verkehrsmanagement und intermodale Vernetzung der Verkehrsträger soll zu einer größeren Effizienz der Mobilitätssysteme führen. Dabei soll es Effizienzsteigerungen durch ein geändertes Nutzerverhalten, durch Förderprogramme von intermodalen Umsteigepunkten, verkehrslenkenden Maßnahmen und abgestimmter Verkehrsentwicklung kommen. Dabei sollen keine neuen Einheiten geschaffen werden, sondern bestehende Partner genutzt und die Kommunen bei den Maßnahmen aktiv eingebunden werden.
8. Klare Aufgabenzuweisung, eindeutige Zuständigkeiten, heißt, dass der VRS neben der Zuständigkeit für die S-Bahn auch die Aufgabenträgerschaft für die Expressbusse bekommt und die Allgemeine Vorschrift für die Verbundstufe II im Einvernehmen mit den Verbundlandkreisen erlassen kann. Als freiwillige Aufgabe kommt die Koordinierungs- und Förderfunktion beim regionalen Verkehrsmanagement dazu. Die Landkreise und die LHS behalten die volle Aufgabenträgerschaft für Busse und Stadtbahnen in ihrem Bereich. Die Landkreise behalten die Zuständigkeit für ihre Nebenbahnen und werden bei Entscheidungen der Einnahmeaufteilung angemessen beteiligt.
9. Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung in der Region durch Klarstellung, dass die Finanzierungszuständigkeit der Aufgabenzuständigkeit folgt und der Einsetzung einer Expertenkommission “Finanzierung“. Dabei wird die Umsetzung einer stärker nachfrageorientierten Einnahmeaufteilung vorausgesetzt, damit künftig der Fahrgasterfolg aus neuen Angeboten auf Seiten der initiierenden Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern besser honoriert werden kann.