Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 12 16
GRDrs 986/2013
Stuttgart,
11/27/2013



Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2014



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.12.2013
19.12.2013



Beschlußantrag:

1. Der Freigabe der „Verkaufsoffenen Sonntage“ 2014 gem. Anlage 2 durch Allgemeinverfügung und der Festlegung, dass nur im Stadtbezirk Bad Cannstatt jährlich ein dritter verkaufsoffener Sonntag stattfindet, in allen anderen Stadtbezirken maximal zwei, wird zugestimmt.

2. Von der Absicht der Verwaltung, die Allgemeinverfügung über verkaufsoffene Sonntage ab dem Jahr 2015 (vgl. Anlage 2) innerhalb des unter Ziffer I beschlossenen Rahmens als Geschäft der laufenden Verwaltung gem. § 44 Abs. 2 GemO zu behandeln, wird Kenntnis genommen


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1.:

Nach den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes (LadÖG) können verkaufsoffene Sonntage von den Gemeinden durch Allgemeinverfügung festgesetzt werden.


Gemäß § 8 Abs. 1 LadÖG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest.

Die Offenhaltung von Verkaufsstellen kann nach § 8 Abs. 2 LadÖG auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Sie darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

In Stuttgart haben sich Verwaltung und Gemeinderat auf zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk verständigt und beschränkt, um zu verhindern, dass an jedem Sonntag im Jahr irgendwo in Stuttgart ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt wird. Nur für Bad Cannstatt wurde auf Grund des traditionellen Volksfestumzugs eine Sonderregelung mit einem zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag an diesem Tag getroffen.


Zu 2.:

In der Vergangenheit zeigte sich immer wieder, dass die Handels- und Gewerbevereine Schwierigkeiten hatten, ihre Planungen zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen mit der Festlegung von Terminen, Abstimmungen untereinander und mit den Teilnehmern rechtzeitig abzuschließen. So erfordert die Erstellung der Beschlussvorlage einen nicht unerheblichen Zeitpuffer. Dies wurde gegenüber dem Amt für öffentliche Ordnung mehrfach geäußert.

Der durch die Beteiligung der Referate und Gremien notwendige zeitliche Vorlauf kann im Sinne der Handels- und Gewerbevereine verkürzt werden, wenn die Allgemeinverfügung als Geschäft der laufenden Verwaltung ausgeführt wird. Dabei steht die grundsätzliche Festlegung auf die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage, also die vom Gemeinderat festgelegten Kriterien, nicht zur Diskussion. Durch diese Verschlankung des Verfahrens kommt es als weitere positive Effekte zu einer Entlastung der Gremien und einer Vereinfachung der Abläufe. Es kann eine höhere Flexibilität gezeigt werden und vor allem ist aufgrund des nun späteren Verfahrensbeginns eine höhere Planbarkeit für die Handels- und Gewerbevereine möglich.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat KBS
Referat WFB
OB/82


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen





Ausführliche Begründung:

Zu Ziffer 1. des Beschlussantrages:

Für das Jahr 2014 sind in den Stuttgarter Stadtbezirken wieder verkaufsoffene Sonntage geplant. Wie die Jahre zuvor werden zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Stuttgart und Umgebung erwartet.

Seit Jahren werden in Stuttgart in Abstimmung mit dem Gemeinderat grundsätzlich zwei verkaufsoffene Sonntage pro Stadtbezirk zugelassen. Die einzige Ausnahme ist die Zulassung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Volksfestumzuges in Bad Cannstatt.

Diese Praxis erfolgte im Hinblick auf den Schutz der Sonn- und Feiertage. Der hohe Schutzrang der Sonn- und Feiertage wurde auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 01.12.2009 bzgl. der verkaufsoffenen Sonntage in Berlin bestätigt.

Um eine kontinuierliche Gleichbehandlung sicherzustellen und um dem gesetzlichen Sonn- und Feiertagsschutz Rechnung zu tragen, soll die bisherige Regelung auch künftig beibehalten werden.

Insgesamt haben 18 Stadtbezirke aus den unter Ziffer 1 bis 31 genannten Anlässen verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Anträge erfolgten im Einvernehmen mit den Bezirksämtern bzw. den Bezirksbeiräten durch die örtlichen Handels- und Gewerbevereine.

Die Beschränkung der verkaufsoffenen Sonntage auf bestimmte Bezirke ist durch
§ 8 Abs. 2 LadÖG ausdrücklich erlaubt.


Nach § 8 Abs. 1 LadÖG sind die katholische und evangelische Kirche zu den verkaufsoffenen Sonntagen zu hören.

Aus Sicht der katholischen Kirche in Stuttgart ist die Bewahrung der Sonntagsruhe schützenswert und wichtig. Sie hält angesichts der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten eine Einschränkung der verkaufsoffenen Sonntage für wünschenswert und würde es begrüßen, wenn statt dessen eher „lange Nächte des Einkaufs“ an Samstagen stattfinden würden.

Die evangelische Kirche in Stuttgart erhebt folgende Einwendungen: Im Stadtteil Nord finden immer wieder Gottesdienste um 11:00 Uhr statt. Am 16.11.2014 ist Volkstrauertag.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di appellierte, vom Erlass einer solchen Allgemeinverfügung abzusehen. Aus ihrer Sicht wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertage dem wirtschaftlichen Interesse untergeordnet. So wird ein schleichender Prozess in Gang gesetzt, der die Menschen an Sonntagsöffnungen heranführt und gewöhnt.

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, der Einzelhandelsverband Württemberg e. V. und der Bund der Selbständigen stimmen den beantragten Befreiungen zu.

Insgesamt werden keine durchgreifend rechtsrelevanten Argumente, die zur Ablehnung beantragter „verkaufsoffener Sonntage“ geführt hätten, vorgetragen.

Durch die Allgemeinverfügung entsteht keine Pflicht zum Offenhalten der Verkaufsstellen.


Zu Ziffer 1:

Der Gewerbe- und Handelsverein, Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V.,
beabsichtigt auch im Jahr 2014 das Weinfest „Musik und Wein“ zu veranstalten. Termin ist der 13.04.2014. Wie in den Vorjahren soll die Veranstaltung die Weinbautradition sowie die vielen ortsansässigen Weingärtner mit ihren Traditionsbetrieben entsprechend würdigen. Im Rahmenprogramm wird Live-Musik geboten. Die Kombination aus Cannstatter Wein, historischer Cannstatter Altstadt und Live-Musik wird Besucher nicht nur aus den umliegenden Stuttgarter Stadtteilen anziehen. Daher wird für den 13.04.2014, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, ein verkaufsoffener Sonntag in Bad Cannstatt beantragt.


Zu Ziffer 2:

Der traditionelle „Maimarkt“ in Gablenberg ist weit über den Stadtteil hinaus bekannt. Es wird ein Markt veranstaltet, bei dem örtliche Vereine, Kindergärten und Schulen mit Ständen vertreten sind. Des Weiteren ist ein Umzug mit Maibaumaufstellung geplant. Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e. V. beantragt daher im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. die Verkaufsstellen im Stadtbezirk am Sonntag, den 27.04.2014, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 3:

Für den Stadtbezirk Stammheim beantragt der Handels- und Gewerbeverein in Abstimmung mit der Bezirksvorsteherin für den 27.04.2014 von 12:00 bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Stammheimer Frühling“ mit Musik und großem kulinarischen Angebot.

Zu Ziffer 4:

Im Stadtbezirk Vaihingen findet traditionell am 27.04.2014 der „Vaihinger Frühling“ statt. Geboten werden Live-Musik, verschiedene Beiträge der Vereine und ein Kinderprogramm. Außerdem präsentieren sich verschiedene Institutionen (z. B. Feuerwehr, Polizei, ADAC), sowie ein Spezialmarkt mit über 50 Teilnehmern unter dem Titel „MOBILES VAIHINGEN“. Der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte hat für diesen Tag die Offenhaltung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 5:

Im Stadtbezirk Mitte findet am 04.05.2014 die Veranstaltung „S-City musiziert“ statt. Die City-Initiative Stuttgart (CIS) bietet mit ihren Kooperationspartnern ein attraktives Musikprogramm, das viele Besucher aus Stuttgart und der Region anziehen wird. Die CIS hat für diesen Tag die Offenhaltung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 6:

In Möhringen findet seit vielen Jahren traditionell unter dem Motto „Möhringen Mobil“ eine Autoschau der ortsansässigen Autohäuser statt, die auch einen beträchtlichen Besucherstrom auswärtiger Interessierter mit sich bringt. Aus diesem Anlass möchte der Gewerbe- und Handelsverein Möhringen e. V. die Autoschau mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbinden und beantragt daher am Sonntag, 04.05.2014, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.

Zu Ziffer 7:

Der traditionelle „Weilemer Frühling“ soll auch im Jahr 2014 wieder zusammen mit dem Maibaumfest veranstaltet werden. Als Rahmenprogramm sollen ein Biergarten errichtet werden, eine Autoschau stattfinden und verschiedene Künstler auftreten. Aus diesem Grund wird durch die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, 04.05.2014, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 8:

Der Handels- und Gewerbeverein Obertürkheim-Uhlbach beantragt – wie bereits in den Jahren 2003, 2006, 2008 und 2010 – anlässlich des Maientags am Sonntag, 18.05.2014 von 13:00 bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Zahlreiche Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen präsentieren sich an diesem Tag. Es werden Besucher sowohl aus den benachbarten Stadtteilen als auch von außerhalb der Stadtgrenze erwartet.

Zu Ziffer 9:

Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V., beantragt für Sonntag, den 01.06.2014, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist das „Zuffenhäuser Fleckenfest“, bei dem sowohl die örtlichen Vereine als auch Geschäftsleute mitwirken.

Zu Ziffer 10:

Für Sonntag, den 22.06.2014 beantragt der „Sillenbucher Meile e. V.“, einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Im Rahmen des „Sommerfests“ wird sowohl für Kinder wie auch Jugendliche und Erwachsene ein attraktives Programm und Veranstaltungen geboten.

Zu Ziffer 11:

Für den Stadtbezirk Nord beantragt der Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Nord e.V. für den 29.06.2014 von 11:00 bis 16:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Sommerfest Stuttgart-Nord“. Die Veranstaltung dient der Integration des neuen Stadtteilquartiers „Killesberghöhe“.

Zu Ziffer 12:

Für Sonntag, 29.06.2014, beantragt die Plieninger Leistungsgemeinschaft e.V. in Zusammenarbeit mit „Birkach Aktiv“ einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Anlass ist, wie auch in den vergangenen Jahren, das „Sommerfest“ mit Akteuren aus Plieningen und Birkach. Die Gewerbetreibenden werden sich an diesem Sonntag mit einigen Sonderaktionen einem breiten Publikum präsentieren. Sämtliche Aktionen der Gewerbetreibenden in beiden Stadtteilen werden musikalisch begleitet.

Zu Ziffer 13:

Der Verein „Der Süden Handel, Gewerbe, Dienstleistungen Stuttgart-Süd e.V.“ beantragt anlässlich des Heusteigviertelfests am 29.06.2014 von 12:00 – 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag.

Zu Ziffer 14:

Für Sonntag, den 06.07.2014 von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt der Handels- und Gewerbeverein Einkaufszentrum Neugereut e.V. für den Stadtteil Neugereut einen verkaufsoffenen Sonntag unter dem Motto „Bürger-Sommerfest“. Im Rahmen des Projekts „soziale Stadt“ wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden und den öffentlichen Einrichtungen eine Hocketse mit buntem Rahmenprogramm veranstaltet.

Zu Ziffer 15:

Die „Feuerbacher Kirbe“ ist eine Veranstaltung mit Volksfestcharakter, die in den nördlichen Stadtteilen seit jeher einen hohen Stellenwert hat und auch Einwohner der umliegenden Stadtteile in großer Zahl anzieht. Das Stadtteilleben wird so zusätzlich belebt und auch Besucher aus anderen Stadtteilen angelockt. Der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. beantragt für Sonntag, 14.09.2014, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Öffnung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 16:

Anlässlich der Untertürkheimer Kirbe beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 21.09.2014, von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen.

Zu Ziffer 17:

Der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e.V. führt traditionsgemäß den „Vaihinger Herbst“ durch. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Vaihinger Kunstwochen ausgerichtet, bei denen ca. 30 Künstler in Vaihinger Unternehmen ihre Arbeiten
präsentieren. Als Begleitveranstaltung wird Live-Musik und ein umfangreiches Kinderprogramm sowie eine „lukullische Meile“ mit über 10 professionellen Wirten geboten. Über 60 Künstler und Kunsthandwerker stellen in der „Vaihinger Kunstmeile“ ihre Werke aus. Deshalb wird für Sonntag, 21.09.2014, die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.


Zu Ziffer 18:

Für Sonntag, 28.09.2014 beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt e. V.“, die Verkaufsstellen von 13:00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen. Der traditionelle „Volksfestumzug“ findet an diesem Tag in Bad Cannstatt statt, der regelmäßig mit einem großen Besucherandrang aus ganz Baden-Württemberg verbunden ist.

Zu Ziffer 19:

Im Stadtbezirk Mitte findet am 05.10.2014 die Veranstaltung „S-City international“ statt. Das Fest der Partnerstädte und Nationalitäten wird viele Besucher aus Stuttgart und der Region anziehen. Die City-Initiative Stuttgart hat für diesen Tag die Offenhaltung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 20:

Der Gewerbe- und Handelsverein Hedelfingen – Rohracker e. V. beantragt anlässlich des traditionellen „Knausbirasonntags“ am 12.10.2014, in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Auch in den letzten Jahren war der „Knausbirasonntag“ von zahlreichen Besuchern aus der Umgebung gut besucht.

Zu Ziffer 21:

Für den 12.10.2014 beantragt der Möhringer Gewerbe- und Handelsverein in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist wiederum der seit vielen Jahren traditionell veranstaltete „Möhringer Herbst“.

Zu Ziffer 22:

Die Aktionsgemeinschaft Weilimdorf beantragt für den 12.10.2014 von 13:00 bis 18:00 Uhr für den Stadtbezirk Weilimdorf anlässlich des „Weilemer Herbst“ einen verkaufsoffenen Sonntag.

Zu Ziffer 23:

Anlässlich der seit vielen Jahren stattfindenden „Kirbe“ beabsichtigt der Bund der Selbständigen des Stadtbezirks Mühlhausen e V. am Sonntag, 19.10.2014, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, in Freiberg, Mönchfeld, Mühlhausen, Hofen und Neugereut die Verkaufsstellen offen zu halten.

Zu Ziffer 24:

Unter dem Motto „Stammheim-Tag“ beantragt der Handels- und Gewerbeverein Stammheim e.V. für Sonntag, den 19.10.2014, einen verkaufsoffenen Sonntag, an dem die Verkaufstellen in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet sein sollen.

Zu Ziffer 25:

Der Gewerbe- und Handelsverein Degerloch e. V beantragt aus Anlass der traditionsreichen „Degerlocher Kirbe“ im Stadtbezirk Degerloch für Sonntag, 26.10.2014, dass die Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet haben dürfen.

Zu Ziffer 26:

Anlässlich des Untertürkheimer „Flegga-Treffs“ beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 26.10.2014, von 12:00 bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen. Zum „Flegga-Treff“ werden ca. 5.000 Besucher der oberen Neckarvororte, Bad Cannstatt und Fellbach erwartet. Den Besuchern werden diverse Aktionen in den Räumlichkeiten von ca. 30 Firmen geboten. Außerhalb der Geschäfte wird unter anderem die GAUDI-OLYMPIADE veranstaltet

Zu Ziffer 27:

Eine Tradition von nunmehr über 25 Jahren weist das „Zuffenhäuser Herbstfest“ aus. Aktive Vereine und Institutionen aus dem Bezirk Zuffenhausen richten in Verbindung mit dem Bund der Selbständigen und der Aktionsgemeinschaft „EinkaufsZiel-Zuffenhausen“ das Fest aus. Für die Attraktivität dieses Festes spricht der große Besucherstrom aus allen Stadtteilen und aus den Nachbargemeinden. Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V. beantragt für Sonntag, 26.10.2014, die Öffnung der Geschäfte von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zu Ziffer 28:

Der traditionelle „Martinimarkt“ im Stadtteil Sillenbuch findet am Sonntag, 02.11.2014 statt. Die Veranstaltung mit vielen Attraktionen wird von vielen auswärtigen Besuchern, vor allem aus dem gesamten Filder-Raum, besucht. Aufgrund der großen Besucherströme wird für diesen Tag ein verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von
12:30 bis 17:30 Uhr beantragt.

Zu Ziffer 29:

Der traditionelle „Martinimarkt“ findet im Stadtbezirk Bad Cannstatt statt. Anlässlich dieser Veranstaltung beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bund der Selbständigen Bad Cannstatt e.V. in Abstimmung mit dem Schwesterverein „Die Altstadt Bad Cannstatt“ für den Martinimarkt die Verkaufsstellen am Sonntag, 09.11.2014, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen zu dürfen.

Zu Ziffer 30:

Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e.V. beantragt im Einvernehmen mit dem Handels- und Gewerbeverein Stuttgart-Ost e. V. für Sonntag, 09.11.2014, aus Anlass des Martinimarktes die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 12:00 bis 17:00 Uhr. Die bisherigen Marktveranstaltungen in Gablenberg, bei denen auch örtliche Vereine, Kindergärten und Schulen mit Ständen vertreten sind, waren immer sehr beliebt und über den Stadtteil hinaus bekannt und werden sicher auch im Jahr 2014 viele Besucher anziehen.

Zu Ziffer 31:

Anlässlich des Martinimarkts beantragt der Verein „Der Süden Handel, Gewerbe, Dienstleistungen Stuttgart-Süd e.V “ für das Lehenviertel und Heslach, am 16.11.2014 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Verkaufsstellen öffnen zu dürfen.






Allgemeinverfügung

über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2014

in der Landeshauptstadt Stuttgart


Die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt aufgrund von § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14.02.2007 (GBl. S. 135), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 2009 (GBl. S. 628) und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55), folgende Allgemeinverfügung:



1. Zulässige Öffnungszeiten

1.1 Im Jahr 2014 dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 des LadÖG geöffnet sein:

Lfd. Nr.
Geltungsbereich
Tag
Öffnungszeiten
Anlass
1
Bad Cannstatt
13.04.2014
13 - 18 Uhr
Musik und Wein
2
Ost und Gablenberg
27.04.2014
12 - 17 Uhr
Maimarkt
3
Stammheim
27.04.2014
12 - 17 Uhr
Stammheimer Frühling
4
Vaihingen
27.04.2014
13 - 18 Uhr
Vaihinger Frühling
5
Mitte
04.05.2014
13 - 18 Uhr
S-City musiziert
6
Möhringen
04.05.2014
12 - 17 Uhr
Möhringen Mobil
7
Weilimdorf
04.05.2014
13 - 18 Uhr
Maibaumfest
8
Obertürkheim
18.05.2014
13 - 18 Uhr
Maientag
9
Zuffenhausen
01.06.2014
13 - 18 Uhr
Fleckenfest
10
Sillenbuch
22.06.2014
12:30 – 17:30 Uhr
Sommerfest
11
Nord
29.06.2014
11 - 16 Uhr
Sommerfest Stuttgart-Nord
12
Plieningen-Birkach
29.06.2014
12 - 17 Uhr
Sommerfest
13
Süd (Heusteigviertel)
29.06.2014
12 - 17 Uhr
Heusteigviertelfest
14
Mühlhausen (nur: Neugereut)
06.07.2014
13 - 18 Uhr
Bürger-Sommerfest
15
Feuerbach
14.09.2014
13 - 18 Uhr
Feuerbacher Kirbe
16
Untertürkheim
21.09.2014
12 - 17 Uhr
Kirbe
17
Vaihingen
21.09.2014
13 - 18 Uhr
Vaihinger Herbst
18
Bad Cannstatt
28.09.2014
13 - 18 Uhr
Volksfestumzug
19
Mitte
05.10.2014
13 - 18 Uhr
S-City international
20
Hedelfingen
12.10.2014
12 - 17 Uhr
Knausbirasonntag
21
Möhringen
12.10.2014
12 - 17 Uhr
Möhringer Herbst
22
Weilimdorf
12.10.2014
13 - 18 Uhr
Weilemer Herbst
23
Mühlhausen (Freiberg, Mönchfeld, Mühlhausen, Hofen, Neugereut)
19.10.2014
13 - 18 Uhr
Kirbe
24
Stammheim
19.10.2014
12 - 17 Uhr
Stammheim-Tag
25
Degerloch
26.10.2014
12 - 17 Uhr
Degerlocher Kirbe
26
Untertürkheim
26.10.2014
12 - 17 Uhr
Flegga-Treff
27
Zuffenhausen
26.10.2014
12 - 17 Uhr
Zuffenhäuser Herbst
28
Sillenbuch
02.11.2014
12:30 – 17:30 Uhr
Martinimarkt
29
Bad Cannstatt
09.11.2014
13 - 18 Uhr
Martinimarkt
30
Ost und Gablenberg
09.11.2014
12 - 17 Uhr
Martinimarkt
31
Süd (Lehenviertel und Heslach)
16.11.2014
12 - 17 Uhr
Martinimarkt

1.2 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufstellen anlässlich des Zuffenhäuser Fleckenfests und des Zuffenhäuser Herbstfests (laufende Nummern 9 und 27) umfasst den Stadtbezirk Zuffenhausen und die außerhalb der Gemarkung Zuffenhausen liegenden Gebiete mit der entsprechenden Postleitzahl 70435.

1.3 Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufsstellen in Stuttgart-Feuerbach anlässlich der unter lfd. Nummer 15 genannten Veranstaltung wird umgrenzt von:


2. Bekanntgabe



Stuttgart, den






Fritz Kuhn
Oberbürgermeister



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