Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
1093/2017
Stuttgart,
10/27/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.11.2017
Erhöhung der Eintrittspreise in allen von der Landeshauptstadt Stuttgart geförderten Kultureinrichtungen und Ensembles
Beantwortung / Stellungnahme
Die Preisgestaltung geförderter Institutionen - soweit es sich um Vereine handelt - gehört, genauso wie die Programmgestaltung, zum Selbstbestimmungsrecht eines Vereins. Die Forderung, die Einrichtungen müssen ihr Eintrittspreise ab 2018 um 2 Euro erhöhen, tangiert die Vereinsautonomie, die verfassungsrechtlich einem besonderen Schutz unterliegt.
Die im Antrag aufgeführte Begründung für eine Preiserhöhung um mindestens 2 Euro basiert auf der Annahme, dass Ausgaben für den Besuch einer kulturellen Veranstaltung nur selten anfallen und eine Preissteigerung sich nicht auf die Nachfrage auswirken würde: In einigen empirischen Untersuchungen wurde herausgefunden, dass die Preiselastizität bei Festivalbesuchern (Frey/Pommerehne 1989, S.9) sowie bei Besuchern von Theatern (Thorsby/Whithers 1979) tatsächlich relativ gering ist. So führt die (moderate) Erhöhung von Eintrittspreisen in der Regel nur zu unterproportionalen Veränderungen in der Nachfrage des Gesamtpublikums. Diese Ergebnisse treten insbesondere bei der sogenannten „Hochkultur“ mit relativ hohem Altersdurchschnitt im Vergleich zur Gesamtbevölkerung auf.
Allerdings zeigen neuere Studien, wie das 1. InterKulturBarometer (Keuchel 2012), dass Eintrittspreise die am häufigsten genannte Barriere zur kulturellen Teilhabe darstellen: Insbesondere junge Bevölkerungsgruppen und Personen mit Migrationshintergrund klagen über zu hohe Eintrittspreise. Die Förderung von Kultureinrichtungen verfolgt das Ziel, möglichst vielen und vielfältigen Besucher kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 761/2017 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister
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