Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
14
1
Verhandlung
Drucksache:
1480/2017
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin:
24.01.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Landesbank Baden-Württemberg - Hauptversammlung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 09.01.2018, GRDrs 1480/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, dem Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg mit den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
1. Beschlussfassung der Hauptversammlung im schriftlichen Verfahren gem. § 6 Abs. 7 der Geschäftsordnung der Hauptversammlung.
2. Auflösung der LBBW Sachsen Bank, unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg, mit Ablauf des 31.03.2018.
3. Änderung der Satzung der Landesbank Baden-Württemberg infolge der Auflösung der LBBW Sachsen Bank. Die Änderung der Satzung tritt zum 01.04.2018 in Kraft.
4. Aufhebung des Statuts der LBBW Sachsen Bank mit Ablauf des 31.03.2018.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
fasst den Inhalt der Vorlage kurz zusammen und bittet um Wortmeldungen.
StR
Kotz
(CDU) kann diesen weiteren Schritt der LBBW nach der Beendigung des Themas "Sealink" gut nachvollziehen. Darüber hinaus scheine die Einschätzung der Führung der LBBW so zu sein, dass der Name LBBW bundesweit und speziell in Sachsen einen so guten Ruf hat, dass man unter dieser Firmierung auch in Zukunft dort gute Geschäfte machen kann. Der Vorlage stimmt er zu.
StRin
Münch
(90/GRÜNE) teilt die Ausführungen ihres Vorredners. Ihre Fraktion kann der Vorlage ebenfalls zustimmen.
Zustimmung erklärt auch StR
Körner
(SPD), der gleichzeitig darum bittet, im 1. Quartal 2018 einen Bericht zu erstatten in Bezug auf die Umsetzung der Filialstrategie der Bank. Zumindest an einem der Standorte, wo die Filiale geschlossen, aber zumindest EC-Automaten angeboten werden sollten, soll dem Vernehmen nach dies nicht erfolgen. Die Stadt Stuttgart habe mit viel Geld zur Stabilisierung des öffentlich-rechtlichen Bankensystems beigetragen und die "sehr kritische Sachsen-Bank mitintegriert in den LBBW-Konzern". So etwas könne nur rechtfertigt werden, wenn man städtische Interessen in dieser Bank zur Geltung bringen kann. Dazu zähle beispielsweise ein angemessenes Filialnetz bzw. zumindest eine gute Aufstellung mit EC-Automaten in den Stadtteilen und Stadtbezirken.
StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) stimmt der Vorlage ebenfalls zu, hält die Übernahme der Sachsen-BW damals jedoch für falsch, da diese sich entfernt hatte von dem, was Aufgabe einer kommunalen Sparkasse ist. Dies sei das ausschließliche Interesse, was es aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft an der Bank gibt, und der einzige Grund, der den Anteil der Stadt daran rechtfertigt. Erheblichen Steuerungsbedarf sieht er bei ökologischen und sozialen Anlagekriterien, weshalb Wert darauf gelegt werde, dass man mit der Zustimmung zur heutigen Vorlage nicht der Geschäftspolitik der LBBW zustimmt. Er bedauert, dass der Gemeinderat sich nie der Kernfrage gestellt hat, "was eine Landeshauptstadt in so einer Bank verloren hat". Diese strukturpolitische Debatte wäre aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft dringend zu führen.
Nach Meinung von StR
Klingler
(AfD) ist Sachsen ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Die LBBW habe als einzige Landesbank vor allem ein vernünftiges Unternehmenskundengeschäft, weshalb es wichtig sei, auch weiterhin auf diesem Markt präsent zu sein. Die in der Vorlage beschriebenen Veränderungen in der Konzernstruktur seien wichtig und richtig, weshalb er der Vorlage zustimmen werde.
EBM
Föll
sagt zu, den aktuellen Stand zur Umsetzung der Filialstrategie abzufragen und im Rahmen der für April 2018 vorgesehenen Vorlage in Vorbereitung der regulären Hauptversammlung 2018 darzustellen. Er geht davon aus, dass zur Beratung ein Vertreter der LBBW im Verwaltungsausschuss anwesend sein wird.
StR
Kotz
erinnert an die Vereinbarung, in einer gewissen Regelmäßigkeit mit den Aufsichtsratsmitgliedern der LBBW in einen Austausch zu kommen. Er unterstreicht, dies soll nicht im Abstand von mehreren Jahren erfolgen und regt daher an, noch im Laufe dieses Halbjahres einen solchen Dialog zu führen.
EBM
Föll
wird den Wunsch mitnehmen und an das Büro des Oberbürgermeisters weiterleiten.
Abschließend stellt er fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu.
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