Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
177/2022
GZ:
0505-13
Sitzungstermin: 06.04.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Dienstradleasing - Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 04.04.2022, GRDrs 177/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

• Das Dienstradleasing für Mitarbeitende wird bei der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Entgeltumwandlung eingeführt.

• Die durch die Entgeltumwandlung bei den Beschäftigten eingesparten Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsbeiträge werden diesen von der LHS in Form eines Pauschalbetrags zurückerstattet mit der Maßgabe, dass das Angebot mit Ausnahme des Personalaufwands kostenneutral gestaltet wird.

• Die Verwaltung wird beauftragt, eine europaweite Ausschreibung entsprechend der Inhalte dieser Beschlussvorlage zum Vertragsschluss mit einem Dienstradleasinganbieter durchzuführen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der Antrag Nr. 111/2022 vom 05.04.2022 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) liegt den Sitzungsteilnehmenden vor.

StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) begründet den Antrag Nr. 111/2022. Es gehe darum, dass Besserverdienende deutlich bessergestellt würden als alle anderen, und dies nicht über die pauschale Rückzahlung ausgeglichen werden könne. Sie bedauert die Kurzfristigkeit der Vorlage und das Fehlen der Beamt*innen. Sobald die rechtliche Grundlage bestehe, müsse das Dienstradleasing allen Mitarbeiter*innen und Beamt*innen ermöglicht werden. Darin müsse der Gesamtpersonalrat einbezogen und in der Vorlage verankert werden.

EBM Dr. Mayer stellt klar, das Dienstradleasing sei auch für Beamte möglich; lediglich der Zuschuss sei für Beamte nicht möglich. Er verweist auf den systemischen Unterschied, wonach Beschäftigte Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlten, Beamte jedoch nicht. Diese Arbeitnehmerzuschüsse würden den Beschäftigten zurückgezahlt. Ein Zuschuss an die Beamten sei derzeit landesbesoldungsrechtlich derzeit noch nicht möglich; er habe das Land Baden-Württemberg jedoch aufgefordert, diese beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zur Frage nach Zuschuss oder Entgeltumwandlung führt er aus, die Entgeltumwandlung würde genutzt, da diese für Beamte und Beschäftigte möglich sei. Dieses System habe eine gewisse Berechtigung, weil sich steuerliche Vorteile ergäben, wenn ein Teil des Lohnes nicht in bar ausbezahlt, sondern als Sachbezug gewährt werde. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für das Fahrrad sei deutlich geringer als der Gehaltsverzicht. Dieser Effekt sei bei den unterschiedlichen Lohngruppen in der Tat unterschiedlich hoch. Abschließend dankt er dem Gesamtpersonalrat (GPR) für die gute Zusammenarbeit in dieser Thematik.

Erstaunen äußert Frau Häußler (GPR) darüber, die Vorlage im Vorfeld nicht erhalten zu haben. Anmerkungen seien nicht mehr möglich gewesen, was sie sehr befremdlich finde. Der GPR sei an keiner Stelle in der Vorlage erwähnt, obwohl man sich stark eingebracht habe. Zur Heilung schlägt sie vor, zwei weitere Punkte in den Beschlussantrag aufzunehmen, nämlich den GPR bei der Ausschreibung und Vergabe im Rahmen der Mitbestimmung zu beteiligen, und die Verteilung des vom Arbeitgeber eingesparten Anteils sowie weitere Regelungsbedarfe mit dem GPR in einer Dienstvereinbarung festzulegen.

Aus der Sicht von EBM Dr. Mayer müssen diese beiden Punkte nicht in die Vorlage aufgenommen werden. Er gibt zu Protokoll, selbstverständlich die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zu achten und zu wahren. Er sagt zu, eine Dienstvereinbarung zu den Zuschüssen zu erstellen, was ohnehin geplant sei und entschuldigt sich für die späte Vorlage der Gemeinderatsdrucksache.

Frau Häußler erwartet eine schriftliche Erfassung des GPR und seiner Beteiligung in der Beschlussvorlage; dies sei eine Frage des Standards.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mit der Maßgabe einmütig zu, erstens, die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nach Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) zu achten, und zweitens, eine Dienstvereinbarung zum Zuschuss aufzustellen.

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