Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1311/2013
Stuttgart,
11/20/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



Friedrichsbau-Varieté Investitionszuschuss;
SSB-Depot im Osten: Ein möglicher Raum für Kultur?


Beantwortung / Stellungnahme

„Friedrichsbau-Varieté“

In der ersten Lesung des Verwaltungsausschusses am 13.11.2013 wurde die Frage nach der Vorsteuerabzugsberechtigung durch die zukünftige gGmbH des Friedrichsbau-Varietés gestellt.

Mittlerweile liegt eine schriftliche Antwort von Seiten des Friedrichsbau-Varietés vor, dass die Beträge ausschließlich mit Nettowerten zu berücksichtigen sind, da die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Dieses wurde auch von Seiten der Stadtkämmerei bestätigt. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die gGmbH noch nicht gegründet wurde und die Gemeinnützigkeit somit von der Finanzbehörde noch nicht bestätigt werden konnte. Somit betragen die Kosten für die Hallenkonstruktion netto 1.396.662 Euro inklusive Bodenplatte.

Die Erschließungskosten, die in der Summe noch nicht enthalten sind, werden auf ca. 80.000 - 100.000 Euro geschätzt. Der vorliegende Kostenplan wurde inzwischen vom Hochbauamt geprüft und als plausibel und realistisch eingeschätzt. Die Prüfung ergab weiter, dass die Kostenannahme im unteren Bereich liegt und keine Risikozuschläge berücksichtigt wurden.

Von Seiten des Friedrichsbau-Varietés wurde hierzu mitgeteilt, dass von verschiedenen Firmen Signale der Unterstützung in Form von vergünstigten Preisen und Sachspenden vorliegen.

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Wirtschaftsplan auf Plausibilität geprüft. Auf dieser Grundlage ist ein Investitionskredit von 1 Mio. Euro refinanzierbar und daher eine städtische Ausfallbürgschaft in dieser Höhe möglich. Das tatsächliche Risiko, aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen zu werden, hängt maßgeblich von der Realisierung der Umsatzerlöse aus Kartenverkäufen ab und damit vom Publikumserfolg des Friedrichsbau Varietés.

Der Wirtschaftsplan basiert auf der unentgeltlichen Überlassung des Grundstücks durch die Landeshauptstadt. Der geldwerte Vorteil entsprechend den bisher erzielten Mieteinnahmen (1,30 Euro/m²/Monat) beträgt rd. 65.000 Euro jährlich.

Inzwischen wurde auch ein weiteres Lärmschutzgutachten der Firma „rw-bauphysik“ für die neue Planung des Friedrichsbau-Varietés vom 10.11.2013 erstellt. Hiernach werden die notwendigen Schallimmissionswerte durch die geplante Holzbauweise mit entsprechender Dämmung eingehalten. Wie die Berechnungen gezeigt haben, kann die Irrelevanzschwelle der „TALärm“ mit dieser Dachkonstruktion eingehalten werden, wenn der Vorplatz vor dem Eingang verkleinert und westlich bzw. teilweise nördlich mit einer vier Meter hohen Lärmschutzwand eingefasst wird. Die Kosten hierfür konnten noch nicht spezifiziert werden.

Eine abschließende Bewertung durch das Amt für Umweltschutz konnte noch nicht erfolgen, da ein ausführlicher Bericht des Lärmschutzgutachtens noch aussteht. Aufgrund der vorliegenden Informationen bestätigt das Amt für Umweltschutz jedoch, dass die Machbarkeit des Standorts nachgewiesen wurde. Die sich aus dem weiteren Bericht ableitenden Punkte müssen gegebenenfalls im Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden.


Stellungnahme zum Antrag 940/2013
SSB-Depot Stuttgart-Ost (ehemalige Mietfläche Württ. Staatstheater)

Die SSB kann sich grundsätzlich eine Überlassung auch an Kultur- und Kreativschaffende vorstellen. Aktuell gibt es ein mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen, dem Jugendhausverein und der Lichtstube e.V. abgestimmtes Nutzungskonzept für eine langfristige Umnutzung der leer stehenden Flächen. Der Dialog über die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. Wenn keine Einigung erzielt wird, ist die SSB für Nutzungsalternativen offen.

Voraussetzung für eine Interimsnutzung ist die Übernahme der relevanten Flächen durch einen Hauptmieter mit entsprechender Bonität, welcher dann ggf. erforderliche Bau- und Baunebenkosten, die Gesamthaftung innerhalb der Mieträume, die Bündelung der Nutzerinteressen, die Weitervermietung sowie das Management der Mietfläche übernimmt.

Ferner sind Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse und Nutzungen sowie auf das nähere Umfeld zu berücksichtigen und auf ihre Verträglichkeit zu bewerten. Die Immobilie steht länger als ein Jahr leer, eine baurechtliche Neugenehmigung ist in Abhängigkeit von der angestrebten Nutzung erforderlich. Technische Anlagen (z. B. Elektroinstallationen) und der bauliche Brandschutz innerhalb der Mietflächen müssten geprüft und ggf. ertüchtigt werden. Die Dauer einer interimistischen Nutzung müsste unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des SSB-Areals geregelt werden.


Kosten, die für eine interimsmäßige Nutzung entstehen, hängen von der Art und dem Umfang der Nutzung ab. Die SSB ist nicht bereit für eine Interimslösung in Vorleistung
zu gehen.








Vorliegende Anträge/Anfragen

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mündlicher Antrag StR Sauer, VA 6.11.2013
BHH Platz 100
Antrag Nr. 940/2013 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion





Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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Wirtschaftsplan Variete.pdf