Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1416/2017
Stuttgart,
11/28/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Wasser in der Stadt
Bachwasserleitung im Hauptsammler Nesenbach


Beantwortung / Stellungnahme

Im Jahr 2008 wurde vom UTA am 21. Oktober 2008 der Bau der Bachwasserleitung zwischen Marktstraße und Staatstheater für die Zuleitung von Wasser aus dem Marktplatzbrunnen in den Eckensee beschlossen (vgl. GRDrs 806/2008). Hierdurch konnte ab dem Jahr 2009 die Wasserqualität des Sees insbesondere während der Sommermonate verbessert worden. Im gleichen Jahr wurde zwischen dem Land und der Stadt eine Gestattungs- und Bauvereinbarung hierüber geschlossen. Inhalt dieser Vereinbarung ist auch der Bau einer durchgehenden Rohrleitung vom Südheimer Platz (Regenüberlaufbecken Böblinger Straße) bis Marktplatz und vom Eckensee bis zu den Unteren Anlagen (Quellteich) mit Ableitung in den Neckar.

Die durchgehende Rohrleitung im Hauptsammler Nesenbach kann erst nach Fertigstellung des Dükers für den Hauptsammler unter dem Tiefbahnhof im Zuge von Stuttgart 21 hergestellt werden. Da 2018/2019 mit der Fertigstellung des Dükers gerechnet wird, ist anschließend der Bau der noch fehlenden Rohrleitungsabschnitte mit einer Länge von ca. 5,4 Kilometer möglich. Ziel ist es, das Bachwasser mit einer Schüttung von 11 l/s durch diese Rohrleitung zu leiten. Durch den Bau geplanter Regenwasserbehandlungsanlagen bzw. die Einleitung weiterer Quellen ist künftig eine Erhöhung dieser Wassermenge möglich. Auf diese Weise wäre alle 5 Tage (bzw. bei höherem Wasserzulauf entsprechend schneller) ein vollständiger Austausch der Wasserfüllung des Eckensees möglich.

In der Folge wird das Bachwasser nicht mehr im Klärwerk Mühlhausen einer Reinigung unterzogen, sondern zur Speisung der Seen im Schlossgarten verwendet. Die kostenpflichtige Zuführung von Trinkwasser in die Seen während der Sommermonate entfällt zumindest teilweise. Weiter kann die in der Nesenbachstraße in Stuttgart-Mitte eingebaute Wasserrinne nach Freiburger Vorbild vom Bachwasser durchflossen werden. In der Möhringer Straße zwischen Marienplatz und Tannenstraße ist ebenfalls der Betrieb einer bereits vorgesehenen rd. 130m langen Wasserrinne möglich. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den geschätzten Kosten der Gesamtmaßnahme enthalten.

Die Gesetzgebung laut Wassergesetz Baden-Württemberg verlangt, dass Quell- oder Bachwasser nicht ins Kanalnetz abgeleitet wird, sondern Bächen bzw. anderen Oberflächengewässer zugeführt oder eine Versickerung bei entsprechenden geologischen Verhältnissen angestrebt wird.

Es ist gemäß der bestehenden Gestattungs- und Bauvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg vorgesehen, dass sich das Land an den im Jahr 2016 geschätzten Kosten in Höhe von ca. 4,5 Mio. EUR mit 25 % beteiligt, da hierdurch die Wasserversorgung und die Wasserqualität der Seen im Schlossgarten verbessert wird (Rote Liste Seite 52).




Vorliegende Anträge/Anfragen

311/2017 Spiegelstrich 3 CDU




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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