Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 933/2011
Stuttgart,
11/02/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Förderung der Familienentlastenden Dienste

Beantwortung / Stellungnahme

Die Familienentlastenden Dienste für Familien mit behinderten Angehörigen haben mit der Landeshauptstadt Stuttgart eine Zuwendungs- und Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die für die Jahre 2008 bis 2011 gültig ist (vgl. GRDrs 47/2008 „Familienentlastende Dienste – Zuwendungsvereinbarung 2008 bis 2011“). Diese Vereinbarung wird ab 2012 für weitere vier Jahre fortgeschrieben werden.

Die Gestaltung der Angebote der Familienentlastenden Dienste wird im Rahmen der offenen Hilfen und in Bezug zu der Leistungs- und Zuwendungsvereinbarung nachfrageorientiert von den Leistungserbringern vorgenommen.

Träger der Familienentlastenden Dienste sind folgende Organisationen: Behindertenzen-
trum Stuttgart e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V., Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Stuttgart e. V., Diakonie Stetten e. V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Evangelisches Jugendwerk Stuttgart e. V., Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.,
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Stuttgart e. V.


Mit der GRDrs 483/2011 „Familienentlastende Dienste 2010“ hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss am 25.07.2011 die Entwicklungen der Angebote und der Kosten der Familienentlastenden Dienste in den Jahren 2008 bis 2011 zur Kenntnis genommen. Die jährliche städtische Zuwendung belief sich in den Jahren 2008 bis 2011 auf jeweils 577.000 EUR, die Zuschüsse des Landes liegen seit Jahren konstant bei 128.000 EUR.

Bereits im Jahr 2009 haben die Leistungserbringer zusätzliche finanzielle Eigenmittel in Höhe von 107.000 EUR aufgebracht.

Die Träger der Familienentlastenden Dienste können diese Eigenmittel nicht dauerhaft selbst aufbringen. In der Konsequenz müssten die Angebote der Familienentlastenden Diensten reduziert werden. Der Fachausschuss Behindertenhilfe der LIGA der freien Wohlfahrtspflege hat deshalb beantragt, die städtische Zuwendung um 107.000 EUR zu erhöhen.

Die Sozialverwaltung hält das Anliegen der Träger der Familienentlastenden Dienste für begründet und ist der Auffassung, dass der ermittelte Fehlbetrag in Höhe von 107.000 EUR als Steigerungsbetrag für die Erhöhung der städtischen Zuwendungen angewendet werden kann.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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418/2011, 2. (Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion); 476/2011 (CDU-Gemeinderatsfraktion), 552/2011, 1. (SPD-Gemeinderatsfraktion)




Isabel Fezer Bürgermeisterin